Wer die Auseinandersetzung zwischen der US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) und der Kryptowährung Ripple nicht mitbekommen hat, war in den letzten Jahren nicht wirklich aktiv im Kryptowährungsraum. Nun liegt endlich ein Urteil vor – nach einem sehr langen und komplexen Gerichtsverfahren.
Die SEC ist zuständig für alles, was mit Wertpapieren – auf Englisch "securities" – zu tun hat. Diese sind sehr genau definiert und reguliert. Eine zentrale Frage des Verfahrens war, ob Ripple und damit auch viele andere Kryptowährungen unter die Zuständigkeit der SEC fallen und als Wertpapiere eingestuft werden. Gary Gensler, Leiter der SEC, behauptete stets, dass dies der Fall sei.
Das Urteil und seine Folgen
Um diese Frage zu klären, wurde der sogenannte Howey-Test angewandt, ein rechtlicher Test, der aus mehreren Fragen besteht. Für Ripple wurde dieser Test nun endlich durchgeführt. Die Antwort ist nicht so eindeutig, wie wir es gerne hätten, aber im Großen und Ganzen sieht es so aus, als ob Ripple kein Wertpapier ist. Dies wird wahrscheinlich ähnlich auch für viele andere Kryptowährungen gelten.
Die SEC hat in der Vergangenheit auch viele Krypto-Börsen, Kraken und Coinbase, verklagt, weil sie ohne die entsprechenden aufsichtsrechtlichen Genehmigungen Wertpapiere verkauft haben. Nun scheint es jedoch, dass ein Schritt in die richtige Richtung gemacht wurde. Ripple hat insgesamt 200 Millionen Dollar in den Rechtsstreit investiert und diese Investition scheint sich gelohnt zu haben: Der Kurs von Ripple hat sich am Tag des Urteils fast verdoppelt.
Auswirkungen auf das deutsche Recht und Steuerrecht
Wie wirkt sich dieses Urteil nun auf das deutsche Recht und insbesondere das Steuerrecht aus?
Wenn Sie als Privatperson XRP in Ihrem Portfolio haben, fragen Sie sich wahrscheinlich, ob dieses Urteil in den USA auch Auswirkungen auf Ihre Steuersituation in Deutschland hat. Das Urteil hat ergeben, dass XRP kein Wertpapier ist. Das hat für Deutschland jedoch keine Aussagekraft. Unabhängig vom Urteil wir in Deutschland davon aus, dass es keine Veränderungen in der steuerlichen Behandlung von XRP gibt.
Obwohl in Deutschland die Frage, ob es sich bei Kryptowährungen um Wertpapiere handelt, nicht so präsent war, ist das Urteil eine Bestätigung, dass Kryptowährungen keine Wertpapiere sind. Die Frage, ob Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen als Kapitalerträge zu versteuern sind, wird damit in Deutschland nicht beeinflusst, bisher ist aber nicht davon auszugehen..
Insgesamt kann dieses Urteil als ein weiterer Meilenstein in der Regulierung von Kryptowährungen angesehen werden.