AWV-Meldepflicht beim Auscashen von Kryptowährungen: Was Anleger wissen müssen

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Februar 26, 2025
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Einleitung  

Die Welt der Kryptowährungen bringt nicht nur Chancen, sondern auch Pflichten mit sich – insbesondere, wenn es um das „Auscashen“ von Kryptowährungen geht, also das Umwandeln von digitalen Assets in Fiatgeld (z. B. Euro). Eine wichtige Vorschrift in diesem Zusammenhang ist die **AWV-Meldepflicht** (Außenwirtschaftsverordnung). Doch was genau regelt diese Pflicht, und wann müssen Anleger eine Meldung abgeben? In diesem Blogartikel klären wir alle wichtigen Aspekte und geben praktische Tipps für den rechtskonformen Umgang mit der AWV-Meldepflicht.  

Das Thema „Auscashen von Kryptowährungen“ umfasst jedoch mehr als nur die AWV-Meldepflicht. In unserer Reihe „Auscashen von Krypto – Alles, was du dazu wissen musst“ beleuchten wir zusätzlich weitere relevante Aspekte, darunter die neuen MiCA-Regulierungen, die Travel Rule, sowie Geldwäsche- und Mittelherkunftsprüfungen. Diese Vorschriften haben weitreichende Konsequenzen für Krypto-Investoren und bestimmen maßgeblich, wie und unter welchen Bedingungen digitale Vermögenswerte in Fiatgeld umgewandelt werden können.  


Was ist die AWV-Meldepflicht?  

Die AWV-Meldepflicht ist Teil der deutschen Außenwirtschaftsverordnung (AWV) und dient der Erfassung von grenzüberschreitenden Zahlungen. Sie wurde eingeführt, um die Zahlungsströme in und aus Deutschland zu überwachen und statistische Daten für die Zahlungsbilanz zu erheben. Zuständig für die Überwachung und Bearbeitung von Meldungen ist die **Deutsche Bundesbank**.  

Seit dem 01.01.2025 gilt eine neue Meldepflichtgrenze von 50.000 Euro (statt zuvor 12.500 Euro). Das bedeutet, dass nur noch Transaktionen ab diesem Betrag gemeldet werden müssen. Diese Änderung vereinfacht die Meldepflicht erheblich.  


Warum ist die AWV-Meldepflicht für Kryptowährungen relevant? - Oder ist sie das?

Kryptowährungen werden international gehandelt und können über Börsen, Wallets und Plattformen aus dem Ausland bezogen oder dorthin transferiert werden. Das „Auscashen“ – also der Umtausch von Kryptowährungen in Fiatgeld – ist ebenfalls oft mit grenzüberschreitenden Transaktionen verbunden. Beispiele:  

- Auszahlung auf ein Bankkonto aus einer ausländischen Börse.  

- Empfang von Zahlungen für den Verkauf von Kryptowährungen an internationale Käufer.  

Wenn solche Transaktionen 50.000 Euro oder mehr umfassen, greift die Meldepflicht, könnte man denken. Wichtig ist, dass der Betrag in der Regel in Euro umgerechnet wird und auch mehrere kleinere Transaktionen, die eine Gesamtsumme von 50.000 Euro überschreiten, meldepflichtig sein können.

Allerdings gilt: Die Auszahlung von einem Account einer Kryptobörse auf ein eigenes Bankkonto stellt keinen meldepflichtigen Vorgang dar, sofern beide Accounts auf denselben Namen laufen. In diesem Fall handelt es sich lediglich um eine Umbuchung und nicht um eine Zahlung im Sinne der AWV.  Damit dürfte die AWV in den allermeisten Fällen nicht zur Anwendung kommen. Sie ist wirklich nur dann relevant, wenn Gelder von einer Exchange die nicht auf deinen Namen läuft auf dein Bankkonto gehen.


Wie wird die AWV-Meldung abgegeben? 

Die Meldung muss an die Deutsche Bundesbank erfolgen, in der Regel elektronisch über das Meldeportal Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS). Folgende Informationen sind für die Meldung erforderlich:  

1. Art der Transaktion: Auszahlung, Einlage, Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten.  

2. Betrag in Euro: Die Summe der Transaktion.  

3. Herkunft oder Ziel der Zahlung: Land des Geschäftspartners (z. B. Sitz der Kryptobörse).  

4. Transaktionspartner: Informationen über den Käufer/Verkäufer (z. B. ausländische Börse oder Privatperson).  

Die Meldung muss spätestens am siebten Kalendertag des Folgemonats nach der Transaktion erfolgen.  


Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die AWV-Meldepflicht?

Für Privatpersonen hat die Meldepflicht vor allem statistischen Charakter. Das bedeutet, dass keine Sanktionen zu erwarten sind, falls sie die Meldung nicht abgeben. Die Erfassung dient lediglich der wirtschaftlichen Analyse und wird nicht weiter protokolliert oder sanktioniert. 

Unternehmen hingegen sollten sich strikt an die Meldepflicht halten, da bei Verstößen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro drohen können.  


Tipps für den Umgang mit der AWV-Meldepflicht bei Kryptowährungen  

1. Regelmäßige Überprüfung der Transaktionssumme: Behalten Sie den Gesamtwert Ihrer grenzüberschreitenden Krypto-Transaktionen im Auge.  Auch hier können sich Beträge an Zahlung an andere im Ausland summieren.

2. Aufzeichnungen führen: Speichern Sie alle relevanten Daten, z. B. Kontoauszüge, Wallet-Adressen und Transaktionsdetails - man weiß nie ob nicht doch eine Nachfrage kommt und jeder der sich steuerlich gut aufstellen will hat dies eh gemacht. Hier mehr zu Steuern und Aufzeichnungspflichten bei Defi.

3. Kryptobörsen prüfen: Nutzen Sie möglichst Börsen mit Sitz in Deutschland oder der EU, um den Meldeaufwand zu reduzieren.  

4. Beratung einholen: Steuerberater oder Fachanwälte für Steuerrecht können Ihnen helfen, die AWV-Meldepflicht korrekt umzusetzen.  


Zusammenfassung zur AWV-Meldepflicht bei Kryptowährungen

Die AWV-Meldepflicht ist ein oft von lauten Youtubern aufgeblassenes Thema, das in der Praxis kaum eine Relevanz hat. Seit dem 01.01.2025 gilt eine erhöhte Meldepflichtgrenze von 50.000 Euro, was die Anforderungen für viele Privatanleger noch einmal deutlich entschärft. Zudem sind Privatpersonen nur aus statistischen Gründen erfasst, sodass sie keine Strafen befürchten müssen. Wer Kryptos von einer Börse auf ein eigenes Bankkonto überträgt, muss sich keine Sorgen machen, da dies kein meldepflichtiger Vorgang ist. Dennoch sollten sich insbesondere Unternehmen gut über die Regelungen informieren, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.

Quellen:

https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft/aenderungen-im-meldewesen/aenderungen-im-meldewesen-743382

https://www.finanztip.de/awv-meldepflicht

https://www.bundesbank.de/resource/blob/611818/91551718a7066e282189b917027a4b8b/472B63F073F071307366337C94F8C870/faqs-zur-awv-zahlungsmeldungen-data.pdf

https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft-formular-center

https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft/aenderungen-im-meldewesen/aenderungen-im-meldewesen-743382

Pekuna

Pekuna bietet keine Rechts- oder Steuerberatung. Auch nicht für Fälle von AWV-Meldepflichten bei Kryptowährungen. Pekuna kann bei der Ermittlung der nötigen Daten und Werte unterstützen. Dieser Artikel stellt keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar und darf nur als Unterhaltung gesehen werden.

Tagged: Regulatorik

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