28. September 2025Comments are off for this post.

Finanzamt & Bitcoin.de: Sammelauskunftsersuchen, Steuerpflicht & Handlungsmöglichkeiten 2025

Du hast ein Schreiben vom Finanzamt bekommen (Sammelauskunftsersuchen Bitcoin.de) und möchtest Wissen, was jetzt zu tun ist?

1. Einleitung: Warum dieser Artikel jetzt relevant ist

In den Jahren 2024/2025 erleben wir in Deutschland eine regelrechte Welle von Sammelauskunftsersuchen, insbesondere gegenüber Kryptobörsen wie Bitcoin.de. Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW etwa wertet aktuell ein zweites großes Datenpaket zu Krypto-Geschäften aus – und verteilt diese Daten bundesweit. 

Für viele Anleger und Steuerpflichtige stellt sich nun die drängende Frage: Was tun, wenn ein solches Schreiben vom Finanzamt kommt?

Dieser Artikel zeigt Ihnen klar und praxisnah:

  • auf welchen Rechtsgrundlagen die Auskunftsersuchen basieren,
  • was Bitcoin.de liefern muss (und was nicht),
  • wie Sie sachgerecht antworten,
  • wie Sie potenziell unvollständig erklärtes Krypto-Einkommen nachversteuern können,
  • und welche Risiken bei Untätigkeit drohen.

2. Was ist ein Sammelauskunftsersuchen – und warum betrifft es Bitcoin.de?

Was ist ein Sammelauskunftsersuchen?

  • Ein Sammelauskunftsersuchen ist eine datenschutz- und steuerrechtliche Anforderung durch Behörden, in der Daten vieler Betroffener gesammelt bei Dritten (z. B. Banken, Börsen) angefordert werden.
  • Es beruht auf gesetzlichen Bestimmungen der Abgabenordnung (AO), insbesondere §§ 93 ff. AO (Auskunftspflichten) sowie § 208 AO (Ermittlungsbefugnisse in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten).
  • Ziel: Die Finanzbehörden wollen systematisch Transaktionsdaten prüfen, potenziell steuerrelevante Vorgänge identifizieren und an die jeweils zuständigen Finanzämter verteilen.
  • Behörden dürfen dies insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass über diese Plattform Vorgänge geschehen, die im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung stehen, so wurde dies auch bereits bei Ebay oder Airbnb gemacht.

Warum Bitcoin.de?

  • Bitcoin.de ist eine dominierende deutsche Kryptobörse, bei der viele deutsche Nutzer aktiv waren (An- und Verkauf von Kryptowährungen).
  • Weil Bitcoin.de in Deutschland sitzt und einer nationales Recht unterliegt, kann es durch Behörden auskunftspflichtig gemacht werden.
  • Im Rahmen eines Sammelauskunftsersuchens wurden bereits 2023 bundesweit Daten zu Krypto-Transaktionen der Jahre 2015–2017 angefordert und anschließend lokal verteilt und ausgewertet.
  • Viele Schreiben im Zuge solcher Prozesse lauten auf Namen wie „Steuerermittlungsverfahren der Steuerfahndungsstellen gemäß § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AO“ oder auch etwas harmloser mit "Sammelauskunfstersuchen Bitcoin.de" - ein typischer Einstiegspunkt für Betroffene laut Erfahrungsberichten. 

Hinweis: Auch andere Börsen (z. B. Binance, Kraken) könnten in Zukunft solche Datenanforderungen erhalten – Bitcoin.de ist nur der erste „Kanal“. Aus internen Informationen wissen wir, dass weitere solcher Verfahren bereits am laufen sind.

3. Gesetzliche Grundlagen: AO, Mitwirkungspflicht, Steuerstrafrecht

AO & Auskunftspflicht

  • § 93 AO erlaubt es Behörden, „alle zur Prüfung der Besteuerungsgrundlagen erforderlichen“ Auskünfte zu verlangen.
  • § 97 AO regelt Vorlagepflichten (z. B. Bücher, Unterlagen).
  • Werden die Auskünfte verwaltet im Steuerstrafverfahren, greift § 208 AO: Die Ermittlungsbehörden (z. B. Steuerfahndung) haben weitgehende Rechte zur Aufklärung steuerlicher Straftaten, auch mittels Auskunftsersuchen.
  • Die steuerliche Mitwirkungspflicht verlangt, dass Steuerpflichtige relevante Tatsachen offenbaren – wer bewusst verschweigt, riskiert strafrechtliche Konsequenzen.

Steuerstrafrecht & Selbstanzeige

Die Grenzen der Selbstanzeige sind oft schmal, insbesondere wenn bereits Ermittlungsschritte eingeleitet wurden (Tatentdeckung). 

Wer steuerpflichtige Einkommen nicht oder unvollständig angibt, kann sich der Steuerhinterziehung strafbar machen.

Eine strafbefreiende Selbstanzeige gem. § 371 AO kann möglich sein – vorausgesetzt, die Steuerbehörde hatte noch keine Kenntnis (Tatentdeckung lag noch nicht vor), und die Nachmeldung erfolgt vollständig und fristgerecht.

4. Was übermittelt Bitcoin.de? Umfang, Zeitraum, Limitierungen

Bekannte Datenlieferungen

Aus öffentlich zugänglichen Quellen ergibt sich:

  • Erste Datenlieferung zu Daten von Bitcoin.de war bereits im Jahr 2023. Wir hatten damals gemeinsam mit dem Handelsblatt dazu berichtet. Es ging um den Zeitraum 2015-2017.
  • Neue Datenlieferung: Daten zu Transaktionen zwischen ca. 2015 und 2022 wurden angefordert – An- und Verkauf, Ein- und Auszahlungen (mit Adressen) und Walletbewegungen.
  • In Einzelfällen wurden Daten zu Nutzern übermittelt, die in bestimmten Jahren hohe Umsätze erzielt hatten (z. B. ≥ 50.000 €). 
  • Nicht zwangsläufig sämtliche Token oder Börsen werden in einer Datenlieferung enthalten sein – oft nur Teilbereiche. 

Technische Limitierungen & Datenlücken

  • Bitcoin.de kann nur die Daten liefern, die auch auf Bitcoin.de gemacht wurden. Ein vollständiges Bild ist daher nicht möglich.
  • Bei Auszahlungen wird es besonders schwierig, hier können Transfers zwischen Wallets, „Wechselgeld“-Outputs (UTXO bei Bitcoin) oder interne Verschiebungen zwischen Konten ggf nicht mehr durch das Finanzamt nachvollzogen werden und damit ein falscher Eindruck entstehen.
  • Das aktuelle BMF-Krypto-Schreiben vom 06.03.2025 liefert konkrete Hinweise zur Bestandsermittlung auch bei UTXO-basierten Kryptowährungen (z. B. Bitcoin) und wie Wechselgeldausgänge behandelt werden müssen. 

5. Reaktionspflicht & Antworten auf das Auskunftsersuchen

Pflicht zur Antwort

  • Empfänger eines Auskunftsersuchens sind in der Regel verpflichtet, die angeforderten Informationen wahrheitsgemäß und in vollem Umfang zu liefern – sofern sie ihnen bekannt und zugänglich sind.
  • Unterlassene oder unvollständige Antworten können als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet werden.
  • Fristen vom Finanzamt sind oft sehr kurz gesetzt - wir können hierbei unterstützen diese einzuhalten.

Praktische Tipps für die Antwort

  1. Fristgerecht reagieren – keine Panikpause einlegen. Schnelle Kontaktaufnahme mit Pekuna zur Aufbereitung aller Daten.
  2. Nur gesicherte Daten liefern, keine Ratespiele (z. B. bloße Schätzungen).
  3. Transparenz über Lücken: Wenn bestimmte Daten nicht mehr rekonstruierbar sind, sollte dies erklärt werden (z. B. Datenverluste, Systemwechsel).
  4. Erinnerungsvermerk und Dokumentationspflicht: Hinweis auf eigene Bemühungen zur Rekonstruktion (E-Mails, Kontoauszüge, Krypto-Wallet-Logs etc.).
  5. Keine freiwilligen Zugaben über das Ausmaß hinaus, ohne rechtliche Rücksprache – insbesondere keine Strafanzeige durch Überlieferung zusätzlicher, ungefragter Daten.
  6. Begleitung durch steuerliche bzw. strafrechtliche Fachberatung ist dringend ratsam. - Pekuna arbeitet hierzu mit den besten Kryptosteuerberatern in ganz Deutschland zusammen.

6. Steuerliche Einordnung von Kryptotransaktionen

Hier unterscheiden wir je nach Art der Transaktion – mit Gesetzesgrundlagen und Urteilssituation.

TransaktionSteuerliche BehandlungEntscheidende Faktoren / Hinweise
Trading / Verkauf in EuroPrivat-Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG)- Gewinn = Verkaufserlös abzüglich Anschaffungskosten. - Spekulationsfrist 1 Jahr
- Freigrenze < 1.000 € Gewinn
Tausch Krypto → Kryptoebenfalls steuerpflichtig als VeräußerungDer Marktwert der erhaltenen Coins zählt als Veräußerungserlös
Mining / ForgingEinkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStGBei Aufkommen von Coins als Gegenleistung; VORSICHT: kann gewerblich sein
Staking / Lending / Zinsen aus KryptoSonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3)Steuerpflicht nach Zeitpunkten des Zuflusses
Hard Forks & AirdropsEinnahmen können steuerpflichtig seinBei „Gratis“-Coins ggf. steuerfrei, aber Veräußerung dieser Coins ist steuerpflichtig
Wallet-Transfers interne Verschiebungkein steuerlicher VorgangNur relevant um Anschaffungskosten und Zeitpunkte über Wallets hinweg zu tracken.

Ein aktuelles Urteil des BFH (IX R 3/22) hat zudem bestätigt, dass Token als Wirtschaftsgüter gelten und Veräußerungen in der Spekulationsfrist steuerbar sind.

7. Besonderheiten & Fallstricke, die oft übersehen werden

  • Interne Wallet-Transfers: Viele Betroffene verschieben Kryptowährungen von Börse zu Hardware-Wallet oder zwischen Konten – dies kann in Auswertungen fälschlich als Verkauf angesehen werden.
  • Token-Umwandlungen / interne Börsenswaps – z. B. ETH → ERC-20 Token
  • Ausländische Börsen / DeFi-Plattformen – diese Plattformen sind möglicherweise nicht Teil eines Sammelauskunftsersuchens, müssen aber dennoch erklärt werden.
  • Folgeverkäufe über längere Haltezeit – wenn die einjährige Spekulationsfrist überschritten wird, sind Veräußerungen steuerfrei (Erklärung trotzdem notwendig um FiFo für andere Coins darstellen zu können).
  • Verlustverrechnung – Verluste aus privaten Veräußerungen dürfen nur mit Gewinnen aus solchen Veräußerungsgeschäften verrechnet werden, aber nicht mit anderen Einkunftsarten. Verrechnungen über Jahresgrenzen hinweg sind nicht immer möglich. Erträge aus Stanking, Lending oder Mining können nicht mit den Verlusten aus Trading verrechnet werden.
  • Grenzen der Datenlieferung – manche Transaktionen sind nicht mehr auffindbar oder es existieren technische Hürden.
  • Tatentdeckung vs. Mitwirkungspflicht – einmalige unvollständige Antworten können schnell als Versuch der Verschleierung gewertet werden.

8. Selbstanzeige / Nacherklärung – Chancen & Grenzen

Wichtig: Hier wird es sehr kritisch und es sollte in fast allen Fällen mit einem Steuerberater oder Fachanwalt zusammen gearbeitet werden. Hier kann Pekuna bei der Vermittlung helfen, zusätzlich wird dieser jedoch auch eine sehr gute Datengrundlage und Berechnung benötigen, die Pekuna liefern kann.

Wann ist eine Selbstanzeige möglich?

  • Wenn Tatentdeckung durch die Finanzbehörde noch nicht erfolgt ist.
  • Wenn nachträglich alle relevanten Einkünfte vollständig und korrekt offengelegt werden.
  • Wenn die beteiligten Steuern nachgezahlt werden (inkl. Zinsen).

Grenzen & Risiken

  • Liegt bereits eine Tatentdeckung vor oder ein Ermittlungsverfahren, kann die Selbstanzeige nicht wirksam sein.
  • Teil-Selbstanzeigen (z. B. nur bestimmte Jahre) gefährden oft die strafbefreiende Wirkung.
  • Wenn falsche Angaben gemacht werden oder nachträglich korrigiert werden müssen, kann dies zusätzlich strafbar sein.
  • Bei Kryptowährungen ist der Nachweis der Vollständigkeit besonders schwierig (viele Transaktionen, Wallets, Plattformen).

„Goldene Brücke“

In der Praxis nutzen Behörden in solchen Fällen oft ein Schreiben, das als Goldene Brücke verstanden wird: Der Betroffene wird aufgefordert, bislang nicht deklarierte Einkünfte nachzuerklären und so möglichen Strafverfahren zu entgehen. 

In manchen Fällen wird darin sogar explizit mitgeteilt, dass noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde – damit die Selbstanzeige noch möglich erscheint.

9. Praktisches Vorgehen: Schritt für Schritt

1. Schnell reagieren, Fristen wahren

Das Auskunftsersuchen ernst nehmen, nicht ignorieren.

2. Bestandsaufnahme / Dokumentation

  • Alle Wallets, Börsen, Adressen identifizieren
  • Kontoauszüge, E-Mails, Trade-Historien, Blockchain-Explorer nutzen
  • Transferhistorien prüfen (Ein-/Auszahlungen, Tausch, interne Bewegungen)

3. Datenaufbereitung & Excel / Auswertungen

  • Chronologische Übersicht, mit allen Zeiten, Beträgen, Wechselkursen
  • FiFo-Prinzip (First in, First out), Zuordnung der Anschaffungskosten
  • Rückgriff auf technische Hilfsmittel / Tools (sofern verlässlich)

4. Steuerberechnung

  • Gewinne / Verluste pro Jahr berechnen
  • Haltefristen prüfen
  • ggf. Verlustverrechnung berücksichtigen

5. Erstellung der Antwort auf das Auskunftsersuchen

  • strukturierte und sorgfältige Beantwortung
  • Transparenz bei Lücken oder Unklarheiten
  • ggf. Hinweis auf Selbstanzeigeabsicht

6. ggf. Selbstanzeige / Nacherklärung

  • mit steuer- und strafrechtlicher Unterstützung
  • vollständige Offenlegung, Nachzahlung, Verzinsung
  • Kontakt zum zuständigen Finanzamt aufnehmen

7. Monitoring & Kommunikation

  • ggf. Rückfragen der Behörde beantworten
  • Aktennotizen und Schriftverkehr gut dokumentieren
  • Fristen, Nachforderungen und Bescheide beobachten

Hinweis: Dies sieht auf den ersten Blick nach sehr viel aus, was jetzt gemacht werden muss, du kannst aber einige dieser Schritte einfach und rechtssicher von Pekuna erledigen lassen.

10. Risiken & Konsequenzen bei Nichtreaktion

  • Bußgeld / Ordnungswidrigkeit wegen Verletzung der Auskunftspflicht
  • Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung
  • Zwangsgelder, Vollstreckungsmaßnahmen
  • Rückwirkende Festsetzung von Steuern, Zinsen und ggf. Strafzuschlägen
  • Verlust von Möglichkeiten zur Selbstanzeige
  • Strafbefreiung kann ausgeschlossen sein, wenn bereits Ermittlungen laufen

11. FAQ – häufige Fragen und Antworten

FrageKurzantwort
Muss ich wirklich auf das Auskunftsersuchen antworten?Ja, du solltest auf jeden Fall auf dieses Schreiben antworten.
Kann ich „nichts wissen“ sagen?Nicht ohne Risiko – Mitwirkungspflicht besteht.
Kann ich nur Teile liefern und sagen, „der Rest nicht mehr rekonstruierbar“?Möglich, aber riskant – besser mit Dokumentation und nachvollziehbarer Begründung.
Ist eine Selbstanzeige noch möglich?Eventuell, solange keine Tatentdeckung vorliegt; aber sehr einzelfallabhängig.
Was, wenn ich nur über Bitcoin.de gehandelt habe, aber auch andere Börsen nutzte?Alle Börsen müssen offengelegt werden – Auslassungen gefährden die Nacherklärung und Selbstanzeige.
Muss ich auch Kryptowährungen erklären, die ich nie verkauft habe?Nein, theoretisch nicht – erst bei Veräußerung, Tausch oder sonstiger Verfügung fällt steuerlich etwas an. Besser ist es gerade in dieser Situation alles zu erklären.
Können Auslandsbörsen (z. B. Binance) betroffen sein?Ja – auch, wenn nicht Teil des Auskunftsersuchens, sind sie grundsätzlich zu erklären.

12. Fazit & Handlungsempfehlungen

  1. Handeln Sie so früh wie möglich – Ignorieren verschlimmert die Situation.
  2. Systematisch dokumentieren & rekonstruieren – Ihr bestes Argument ist Transparenz.
  3. Fachliche Unterstützung einbinden – Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerstrafrecht sind essentiell.
  4. Vollständigkeit ist entscheidend – Teil-Offenlegungen riskieren den Wegfall der strafbefreienden Wirkung.
  5. Selbst wenn der Weg über eine Selbstanzeige geht, ist die Situation häufig noch beherrschbar – insbesondere, wenn Sie früh reagieren.

12. März 2025Comments are off for this post.

Was die Travel Rule für deine Krypto-Transaktionen als Privatanleger bedeutet

Das Thema „Auscashen von Kryptowährungen“ umfasst mehr als nur Kryptos vom Wallet auf die Exchange zu verschieben und diese dort zu verkaufen. . In unserer Reihe „Auscashen von Krypto – Alles, was du dazu wissen musst“ beleuchten wir alle Aspekte darum. Es ging in unserem ersten Beitrag um die AWV-Meldepflicht. Hier geht es um die weitere relevante Aspekte, darunter die neue Travel Rule. Im nächsten Beitrag wird es um Geldwäsche- und Mittelherkunftsprüfungen gehen. Diese Vorschriften haben weitreichende Konsequenzen für Krypto-Investoren und bestimmen maßgeblich, wie und unter welchen Bedingungen digitale Vermögenswerte in Fiatgeld umgewandelt werden können.

Was ist die Travel Rule für Krypto?

Die Europäische Union führt mit der Transfer of Funds Regulation (ToFR), auch bekannt als "Travel Rule", ab dem 30. Dezember 2024 neue Regelungen ein, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Kryptobereich effektiver zu bekämpfen. Diese Verordnung verpflichtet Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) wie Börsen und Zahlungsanbieter, bei jeder Transaktion – unabhängig von der Höhe – die Identität von Absender und Empfänger zu überprüfen und detaillierte Informationen zu sammeln, darunter Name, Adresse, Geburtsdatum und Kontodetails. Diese Daten müssen während der Transaktion an den jeweiligen Empfänger-Dienstleister übermittelt und für einen festgelegten Zeitraum gespeichert werden, um eine Rückverfolgbarkeit durch Behörden zu gewährleisten.

Herkunft der Travel Rule

Die Travel Rule wurde ursprünglich von der Financial Action Task Force (FATF) entwickelt, einer internationalen Institution zur Bekämpfung von Geldwäsche. Bereits 2019 empfahl die FATF, dass alle kryptobezogenen Finanztransaktionen denselben Transparenzanforderungen unterliegen sollten wie traditionelle Banküberweisungen. Die Europäische Union setzt diese Vorgaben nun mit der **Transfer of Funds Regulation (ToFR)** um, wodurch die Travel Rule verpflichtend für alle Krypto-Transaktionen innerhalb der EU wird. Deutschland hat dies bereits sogar früher durch ein Landesgesetz die sogenannte Kryptowertetransferverordnung seit Mai 2023 umgesetzt.

Auswirkungen auf Privatnutzer

Für private Krypto-Nutzer bedeutet die Travel Rule weniger Anonymität bei Transaktionen. Jede Transaktion zwischen regulierten Anbietern wird erfasst und mit persönlichen Daten versehen. Besonders problematisch könnte dies für Nutzer sein, die selbstverwaltete Wallets nutzen, da manche Anbieter in Zukunft Ein- und Auszahlungen von oder zu "unhosted" Wallets erschweren oder ganz verbieten könnten. Wer Krypto anonym nutzen will, hat dadurch weniger Möglichkeiten.

Insbesondere im Hinblick auf das Thema auscashen empfiehlt es sich die geplanten Walletadresse bereits von den Exchanges bei denen man auscashen möchte freischalten zu lassen (sog. whitelisted). 

Verifikation bei Exchanges - Whitelisted

Unterschiedliche Exchanges haben hier unterschiedliche Verfahren. Nachdem diese Regelung neu ist, sind viel dieser Verfahren noch relativ einfach. Bei einigen Exchanges muss man z.B. einfach nur durch einen Hacken bestätigen, dass die eingezahlten Assets von einem Selfhosted Wallet sind.

Verifikation bei Exchanges - Satoshi Test

Andere Exchanges verwenden jedoch bereits jetzt komplexere Verfahren. Um die Eigentümerschaft von selbstverwalteten Wallets ("Self-Custody Wallets")  nachzuweisen, wurde der sogenannte Satoshi-Test eingeführt. Bei diesem Verfahren sendet der Nutzer eine kleine, zufällig festgelegte Menge Kryptowährung von seiner selbstverwalteten Wallet an eine vom Dienstleister angegebene Adresse. Der erfolgreiche Eingang dieses Betrags dient als Nachweis, dass der Nutzer die Kontrolle über die entsprechende Wallet besitzt. 

Wo gilt die Travel Rule nicht?

Die Travel Rule gilt hauptsächlich für Transaktionen zwischen regulierten Krypto-Dienstleistern. Transaktionen zwischen zwei privaten Wallets oder innerhalb eines dezentralen Netzwerks ohne zentrale Instanz sind nicht betroffen. Auch Transaktionen in jurisdiktionen außerhalb der EU, die keine ähnlichen Regelungen haben, fallen nicht unter diese Vorschriften. Bedenke aber, dass viele Exchanges auch innerhalb der EU reguliert sind und damit ebenfalls die Travel Rule nutzen (z.B. Kraken und Coinbase). Nutzer, die nur DeFi-Plattformen oder Peer-to-Peer-Transfers nutzen, sind vorerst nicht direkt betroffen. Ebenfalls sind NFTs von dieser Regelung ausgeschlossen.

Konsequenzen bei fehlender Einhaltung

Bei Nicht-Einhaltung der Travel Rule drohen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen empfindliche Strafen. Krypto-Börsen und Dienstleister, die die Regelungen nicht umsetzen, riskieren hohe Geldstrafen und könnten sogar ihre Lizenz verlieren. Für Privatnutzer könnte dies bedeuten, dass Transaktionen blockiert oder Accounts eingefroren werden, falls sie sich den Verifizierungsanforderungen entziehen.

Die 1000-€-Grenze und ihre Flexibilität

Eine Besonderheit der Travel Rule ist die 1.000-€-Grenze, die besagt, dass Transaktionen unter diesem Betrag weniger strengen Identifikationspflichten unterliegen könnten. Diese Grenze wird von den meisten Exchanges so umgesetzt, dass unter diesem Betrag keine Identifikation stattfinden muss. Gleichartige Transaktionen werden jedoch zusammen gezählt. Es besteht die Möglichkeit, diese Grenze auf Landesebene anzupassen, unsere Einschätzung nach geht diese jedoch eher nach unten oder wird abgeschafft. Krypto-Nutzer sollten sich daher darauf einstellen, dass die regulatorischen Anforderungen weiter verschärft werden könnten.

Zusammenhang zwischen MiCA und der Travel Rule

Die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) und die Travel Rule ergänzen sich, da beide darauf abzielen, den europäischen Kryptomarkt zu regulieren und mehr Transparenz zu schaffen. Während MiCA sich auf die Lizenzierung und Überwachung von Krypto-Dienstleistern sowie auf die Regulierung von Stablecoins konzentriert, stellt die Travel Rule sicher, dass Transaktionen innerhalb dieses regulierten Rahmens nachvollziehbar bleiben. Zusammen sorgen beide Regulierungen dafür, dass sowohl Anbieter als auch Nutzer strikteren Compliance-Anforderungen unterliegen, was langfristig institutionelle Investoren anziehen, aber auch die Nutzung dezentraler und selbstverwalteter Lösungen erschweren könnte.

Handlungsempfehlung

Was sollte jeder private Nutzer von Kryptowährungen jetzt machen:

Er sollte sich für jedes Asset und jede Centralised Exchange (CEX) die er in Zukunft nutzen möchte, jetzt bereits einmal einen Betrag von über 1000,- € einzahlen um das Whitelisting dieser Adressen zu haben. So kann im Bedarfsfall schnell Geld auf die Exchange eingezahlt und dort verkauft werden.

Praxisbeispiel zu Travel Rule bei Krypto

Damit ihr euch vorstellen könnt was hier auf euch zukommt sind hier ein paar Screenshots dazu:

Verify your address ownership. Because of Travel Rule regulations, you need to verify that you own the address you’re depositing from before the transfer can be completed. This is a one-time requirement when depositing 1000 EUR or more from a private wallet.

The Travel Rule sets standards requiring financial institutions and VASPs to exchange details about the parties involved in virtual asset transactions. Its goal is to curb the use of cryptocurrencies and other virtual assets for illicit purposes by making it harder for criminals to remain anonymous. As a result, in some circumstances you will now be required to provide additional information during your crypto deposits and withdrawals.

Fazit zur Travel Rule bei Krypto

Für Krypto-Nutzer bedeuten die neuen Regelungen zusätzliche bürokratische Hürden und potenziell höhere Kosten, beispielsweise durch Verfahren wie den Satoshi-Test. Es bleibt abzuwarten, ob Dienstleister in Zukunft praktikablere und benutzerfreundlichere Lösungen entwickeln, die weniger komplex und kostspielig sind. Gleichzeitig sollte die Wirksamkeit der Travel Rule hinsichtlich ihrer Ziele kritisch hinterfragt werden, da illegale Akteure oft Wege finden, solche Regulierungen zu umgehen. 

Research Quellen für diesen Artikel:

https://www.blocktrainer.de/blog/transfer-of-funds-satoshi-test-was-ist-das

https://assets.kpmg.com/content/dam/kpmg/de/pdf/Themen/2024/05/kpmg-the-travel-rule-brochure.pdf

https://tangany.com/blog/travel-rule-tfr-for-casps

https://www.bsdex.de/en/transfer-of-funds-regulation

https://www.eba.europa.eu/sites/default/files/2024-07/6de6e9b9-0ed9-49cd-985d-c0834b5b4356/Travel%20Rule%20Guidelines.pdf

Rechtsgrundlage:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1113

https://www.gesetze-im-internet.de/kryptowtransferv_2023/BJNR0870A0023.html

26. Februar 2025Comments are off for this post.

AWV-Meldepflicht beim Auscashen von Kryptowährungen: Was Anleger wissen müssen

Einleitung  

Die Welt der Kryptowährungen bringt nicht nur Chancen, sondern auch Pflichten mit sich – insbesondere, wenn es um das „Auscashen“ von Kryptowährungen geht, also das Umwandeln von digitalen Assets in Fiatgeld (z. B. Euro). Eine wichtige Vorschrift in diesem Zusammenhang ist die **AWV-Meldepflicht** (Außenwirtschaftsverordnung). Doch was genau regelt diese Pflicht, und wann müssen Anleger eine Meldung abgeben? In diesem Blogartikel klären wir alle wichtigen Aspekte und geben praktische Tipps für den rechtskonformen Umgang mit der AWV-Meldepflicht.  

Das Thema „Auscashen von Kryptowährungen“ umfasst jedoch mehr als nur die AWV-Meldepflicht. In unserer Reihe „Auscashen von Krypto – Alles, was du dazu wissen musst“ beleuchten wir zusätzlich weitere relevante Aspekte, darunter die neuen MiCA-Regulierungen, die Travel Rule, sowie Geldwäsche- und Mittelherkunftsprüfungen. Diese Vorschriften haben weitreichende Konsequenzen für Krypto-Investoren und bestimmen maßgeblich, wie und unter welchen Bedingungen digitale Vermögenswerte in Fiatgeld umgewandelt werden können.  


Was ist die AWV-Meldepflicht?  

Die AWV-Meldepflicht ist Teil der deutschen Außenwirtschaftsverordnung (AWV) und dient der Erfassung von grenzüberschreitenden Zahlungen. Sie wurde eingeführt, um die Zahlungsströme in und aus Deutschland zu überwachen und statistische Daten für die Zahlungsbilanz zu erheben. Zuständig für die Überwachung und Bearbeitung von Meldungen ist die **Deutsche Bundesbank**.  

Seit dem 01.01.2025 gilt eine neue Meldepflichtgrenze von 50.000 Euro (statt zuvor 12.500 Euro). Das bedeutet, dass nur noch Transaktionen ab diesem Betrag gemeldet werden müssen. Diese Änderung vereinfacht die Meldepflicht erheblich.  


Warum ist die AWV-Meldepflicht für Kryptowährungen relevant? - Oder ist sie das?

Kryptowährungen werden international gehandelt und können über Börsen, Wallets und Plattformen aus dem Ausland bezogen oder dorthin transferiert werden. Das „Auscashen“ – also der Umtausch von Kryptowährungen in Fiatgeld – ist ebenfalls oft mit grenzüberschreitenden Transaktionen verbunden. Beispiele:  

- Auszahlung auf ein Bankkonto aus einer ausländischen Börse.  

- Empfang von Zahlungen für den Verkauf von Kryptowährungen an internationale Käufer.  

Wenn solche Transaktionen 50.000 Euro oder mehr umfassen, greift die Meldepflicht, könnte man denken. Wichtig ist, dass der Betrag in der Regel in Euro umgerechnet wird und auch mehrere kleinere Transaktionen, die eine Gesamtsumme von 50.000 Euro überschreiten, meldepflichtig sein können.

Allerdings gilt: Die Auszahlung von einem Account einer Kryptobörse auf ein eigenes Bankkonto stellt keinen meldepflichtigen Vorgang dar, sofern beide Accounts auf denselben Namen laufen. In diesem Fall handelt es sich lediglich um eine Umbuchung und nicht um eine Zahlung im Sinne der AWV.  Damit dürfte die AWV in den allermeisten Fällen nicht zur Anwendung kommen. Sie ist wirklich nur dann relevant, wenn Gelder von einer Exchange die nicht auf deinen Namen läuft auf dein Bankkonto gehen.


Wie wird die AWV-Meldung abgegeben? 

Die Meldung muss an die Deutsche Bundesbank erfolgen, in der Regel elektronisch über das Meldeportal Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS). Folgende Informationen sind für die Meldung erforderlich:  

1. Art der Transaktion: Auszahlung, Einlage, Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten.  

2. Betrag in Euro: Die Summe der Transaktion.  

3. Herkunft oder Ziel der Zahlung: Land des Geschäftspartners (z. B. Sitz der Kryptobörse).  

4. Transaktionspartner: Informationen über den Käufer/Verkäufer (z. B. ausländische Börse oder Privatperson).  

Die Meldung muss spätestens am siebten Kalendertag des Folgemonats nach der Transaktion erfolgen.  


Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die AWV-Meldepflicht?

Für Privatpersonen hat die Meldepflicht vor allem statistischen Charakter. Das bedeutet, dass keine Sanktionen zu erwarten sind, falls sie die Meldung nicht abgeben. Die Erfassung dient lediglich der wirtschaftlichen Analyse und wird nicht weiter protokolliert oder sanktioniert. 

Unternehmen hingegen sollten sich strikt an die Meldepflicht halten, da bei Verstößen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro drohen können.  


Tipps für den Umgang mit der AWV-Meldepflicht bei Kryptowährungen  

1. Regelmäßige Überprüfung der Transaktionssumme: Behalten Sie den Gesamtwert Ihrer grenzüberschreitenden Krypto-Transaktionen im Auge.  Auch hier können sich Beträge an Zahlung an andere im Ausland summieren.

2. Aufzeichnungen führen: Speichern Sie alle relevanten Daten, z. B. Kontoauszüge, Wallet-Adressen und Transaktionsdetails - man weiß nie ob nicht doch eine Nachfrage kommt und jeder der sich steuerlich gut aufstellen will hat dies eh gemacht. Hier mehr zu Steuern und Aufzeichnungspflichten bei Defi.

3. Kryptobörsen prüfen: Nutzen Sie möglichst Börsen mit Sitz in Deutschland oder der EU, um den Meldeaufwand zu reduzieren.  

4. Beratung einholen: Steuerberater oder Fachanwälte für Steuerrecht können Ihnen helfen, die AWV-Meldepflicht korrekt umzusetzen.  


Zusammenfassung zur AWV-Meldepflicht bei Kryptowährungen

Die AWV-Meldepflicht ist ein oft von lauten Youtubern aufgeblassenes Thema, das in der Praxis kaum eine Relevanz hat. Seit dem 01.01.2025 gilt eine erhöhte Meldepflichtgrenze von 50.000 Euro, was die Anforderungen für viele Privatanleger noch einmal deutlich entschärft. Zudem sind Privatpersonen nur aus statistischen Gründen erfasst, sodass sie keine Strafen befürchten müssen. Wer Kryptos von einer Börse auf ein eigenes Bankkonto überträgt, muss sich keine Sorgen machen, da dies kein meldepflichtiger Vorgang ist. Dennoch sollten sich insbesondere Unternehmen gut über die Regelungen informieren, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.

Quellen:

https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft/aenderungen-im-meldewesen/aenderungen-im-meldewesen-743382

https://www.finanztip.de/awv-meldepflicht

https://www.bundesbank.de/resource/blob/611818/91551718a7066e282189b917027a4b8b/472B63F073F071307366337C94F8C870/faqs-zur-awv-zahlungsmeldungen-data.pdf

https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft-formular-center

https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft/aenderungen-im-meldewesen/aenderungen-im-meldewesen-743382

Pekuna

Pekuna bietet keine Rechts- oder Steuerberatung. Auch nicht für Fälle von AWV-Meldepflichten bei Kryptowährungen. Pekuna kann bei der Ermittlung der nötigen Daten und Werte unterstützen. Dieser Artikel stellt keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar und darf nur als Unterhaltung gesehen werden.

21. November 2024Comments are off for this post.

Besteuerung von Polymarket: Eine Übersicht

Besteuerung von Polymarket: Eine Übersicht

Die US-Wahlen sind ein globales Großereignis, das nicht nur die politische Landschaft der Vereinigten Staaten prägt, sondern auch weltweit Aufmerksamkeit auf sich zieht – und zunehmend auch auf Prognosemärkte. Eine Plattform, die dabei in diesem Jahr eine besondere Rolle spielt, ist Polymarket. Polymarket ermöglicht es Nutzern, auf den Ausgang politischer Ereignisse wie den US-Wahlen zu setzen und so vom kollektiven Wissen und den Erwartungen der Nutzer zu profitieren (https://www.binance.com/en/square/post/15913109669162). Durch die Nutzung der Blockchain-Technologie und dezentraler Strukturen können hier Prognosen in Echtzeit abgegeben und verfolgt werden. Doch gerade im Hinblick auf steuerliche Aspekte gibt es viele Unsicherheiten: Wie werden Gewinne aus solchen Wetten behandelt? Und welche steuerlichen Pflichten ergeben sich für Anleger?

Dieser Artikel beleuchtet die steuerliche Seite der Nutzung von Polymarket im Kontext politischer Ereignisse wie den US-Wahlen und erklärt, wie Nutzer ihre Gewinne aus diesen Prognosemärkten in Deutschland korrekt versteuern können.

Was ist Polymarket?

Polymarket ist eine dezentrale Plattform, die es Nutzern ermöglicht, auf den Ausgang bestimmter Ereignisse zu wetten. Anders als herkömmliche Buchmacher oder Prognosemärkte basiert Polymarket auf der Blockchain-Technologie und ermöglicht transparente, manipulationssichere Wetten auf Basis von Smart Contracts. Die Plattform nutzt den Stablecoin USDc als Einsatzwährung und ist aufgrund ihrer Dezentralität weniger reguliert als traditionelle Wett- und Handelsplattformen.

Mehr dazu hier: https://dune.com/blog/polymarkets-rise-a-new-era-in-prediction-markets 

Technische Umsetzung

Das ganze wird über sogenannte Conditional Tokens umgesetzt. Diese sind auch auf der Polygon Blockchain öffentlich einsehbar und das Trading aus diesem Token führt zur sogenannten Quote, die eigentlich nichts anderes als einen Kurswert darstellt.

Die Wette bleibt solange offen bis ein Zeitablauf eintritt oder eine Resolution. Bei Eintreten der Resolution wird der hinterlegte Token mit entweder 0,- also einem komplett Verlust oder 1,- also einem Gewinn ausbezahlt. Die Auszahlung passiert ebenfalls in USDc und ist auf der Blockchain ersichtlich.

Mehr zu Conditional Tokens: https://docs.gnosis.io/conditionaltokens/docs/introduction1

Es gibt bei Polymarket zwei unterschiedliche Arten von Wetten. Die eine ist rein Binär also “ein Ereignis tritt bis Ende des Jahres ein”. Wie in diesem Beispiel https://polymarket.com/event/will-the-us-confirm-that-aliens-exist-in-2024 in dem es darum geht ob die US Regierung bis Jahresende bestätigen wird, dass Aliens existieren.

Daneben gibt es auch noch Wetten mit mehreren Ergebnissen, die sich jedoch Gegenseitig ausschließen. Hierzu gehörte auch die Wette auf den nächsten Präsidenten der USA. Oder wie in diesem Beispiel https://polymarket.com/event/fed-interest-rates-december-2024?tid=1732189136595 auf dem darauf gewettet wird, wie sich der Leitzinssatz der FED in deren Dezember Meeting verändern wird, hierfür gibt es mehrere Antwortmöglichkeiten, von denen jedoch nur eine eintreten kann.

Beide Umsetzungen sind leicht unterschiedlich jedoch sollte die Art der Wette keinen Einfluss haben.

Steuerliche Einstufung von Polymarket

Die steuerliche Behandlung von Gewinnen auf hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt insgesamt sieben Einkunftsarten und nur wenn ein Gewinn unter eine dieser Einkunftsarten fällt ist er steuerpflichtig.

Besteuerung des Einsatzes:

- Art der Einkünfte: Da Polymarket Wetten durch den Einsatz von Stablecoins erzielt werden, handelt es sich steuerlich um Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Diese sollten jedoch eher gering sein und den Kursschwankungen zwischen USDc und EUR entsprechen.

Besteuerung des Gewinnes

Komplexer als die Einzahlung, die vermutlich aber auch viele nicht bedacht haben, ist die Besteuerung der Auszahlung aus diesen Wetten.

Besteuerung von Gewinnen mit Polymarket

In diesem Abschnitt geht es um die durch die Wetten erzielten Gewinne.

Besteuerung von Polymarket: Sind Gewinne steuerfrei wie bei Sportwetten?

Die Frage nach der Besteuerung von Gewinnen auf Polymarket führt oft zu Unsicherheiten. Da die Plattform eine dezentrale Umgebung für Wetten auf politische, gesellschaftliche oder sportliche Ereignisse bietet, stellen sich viele Nutzer die Frage: Sind diese Gewinne steuerpflichtig – oder gelten sie als steuerfreie Wettgewinne, wie bei herkömmlichen Sportwetten?

Gewinne aus Sportwetten sind in Deutschland grundsätzlich steuerfrei, da diese als Glücksspiel gelten und vom Wettanbieter die Wettsteuer entrichtet wird. Eine mögliche Argumentation gegenüber dem Finanzamt ist daher, dass es sich bei der Nutzung von Polymarket um einen neuen Anbieter für Wetten (wie z.B. Sportwetten) handelt und die Gewinne aus den Wetten damit nicht der Steuer unterliegen. Dies bedeutet im Umkehrschluss jedoch auch, dass Verluste aus Wetten nicht abziehbar sind.

Mehr zum Thema Sportwetten: https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/sportwetten-sind-wettgewinne-steuerfrei.html

Doch keine Sportwetten? - Besteuerung als sonstige Einkünfte

Das ein Glücksspiel nicht der Steuer unterliegt, hängt damit zusammen, dass hier statistisch gesehen kein Gewinn möglich ist. Egal wie “gut” man darin ist, Lotto zu spielen, man wird es über lange Zeit oder mit strategischem Auswählen von Zahlen trotzdem nicht schaffen, einen Gewinn zu haben. Anders gesagt, der Erwartungswert beim Lottospielen ist immer negativ. Auch wenn sich das viele nicht eingestehen wollen, ist das Gleiche bei Sportwetten der Fall. Das unterschiedliche Ergebnisse ein unterschiedliche Wahrscheinlichkeit haben z.B. Team A gewinnt, mag viel Wahrscheinlicher sein, wie das Team B gewinnt, ist dafür nicht relevant, diese Unausgeglichenheit wird über die sogenannte Quote dargestellt und ist damit Teil der Wette.

Ein gleicher Mechanismus ist ebenfalls bei Polymarket der Fall.

Nachdem bei Polymarket jedoch kein Wettbüro oder ähnliches dahinter ist und die Kurse sich rein algorithmisch zusammensetzen wird immer der Gesamt Betrag der eingezahlt wird auch ausbezahlt wird (abzüglich von Transaktionsgebühren; Polymarket selbst hat derzeit keine Gebühren). Insofern ist der Erwartungswert beim Wetten auf Polymarket null, bzw leicht negativ aufgrund der Gebühren.

Schaut man sich die Daten jedoch etwas genauer an und aufgeteilt auf Wallets liegt der Median aller Wallets bei einem Verlust von 100€. Es gibt also wenige sehr erfolgreiche Wallets und viele mit Verlusten. Hierzu hat auch Cointelegraph bereits berichtet: https://cointelegraph.com/news/gambling-on-polymarket-profitability-data-revealed 

In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Dashboard von Dune interessant: https://dune.com/filarm/polymarket-activity 

Weitere Analysen zur Auswertung von Polymarket sind hier zu finden: https://layerhub.xyz/protocols/polymarket

Sollte das Finanzamt zur Ansicht kommen, dass es sich hierbei nicht um Glücksspiel handelt sondern um eine Tätigkeit, die mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt wird, dann könnte dies zur Einstufung als sonstige Einkünfte § 22 Nr 3 Einkommensteuergesetz führen.

Damit unterlagen, die Gewinne, falls sie über der Freigrenze von 256€ liegen, dem persönlichen Steuersatz.

Pokerspieler und Sportwetten - Was ist für Polymarket anwendbar

 Privatanleger vs. Gewerbetreibender: In Deutschland wird zwischen privaten und gewerblichen Anlegern unterschieden. Wer regelmäßig und in großem Umfang auf Polymarket wettet, könnte unter Umständen als gewerblicher Trader eingestuft werden. Diese Einstufung hat erhebliche Auswirkungen auf die Steuerhöhe und -pflichten. Wer sich mit diesem Thema näher befassen möchte, sollte sich die Einstufung des gewerblichen Poker Spielers näher ansehen. (z.B. Urteil vom BFH Urteil v. 16.09.2015 - X R 43/12 und  FG Köln vom 31.10.2012, Az.: 12 K 1136/11) ausschlaggebend ist hier ob es sich um reines Glücksspiel handelt oder eine Mischung aus Glück- und Geschicklichkeitsspiel vorliegt. Sollte es sich also herausstellen, dass jemand durch großes Geschick eine Möglichkeit gefunden hat, dauerhaft Gewinne erzielen zu können, wäre dies durchaus eine Gefahr, dass damit das Finanzamt eine Einstufung als Gewerblich vornimmt.

Sollte das Finanzamt zur Ansicht kommen, dass es sich hierbei um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, die Nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt wird, dann könnte dies zur Einstufung als Gewerbliche Einkünfte nach § 15 Einkommensteuergesetz führen.

Damit unterliegen die Gewinne dem persönlichen Steuersatz. Die Einkünfte unterliegen ebenfalls der Gewerbesteuer und auch die Umsatzsteuer muss in diesem Fall beachtet werden.

Ebenfalls müssen für diese Art der Einkünfte weitere Anlagen zur Einkommensteuererklärung abgegeben werden.

Kryptosteuertools und die Besteuerung von Polymarket

Die von uns getesteten Kryptosteuertools haben beim Import von Adresse, die Polymarket verwendet haben daraus eine Besteuerung als Trading (Privates Veräußerungsgeschäft) gemacht.

Diese Einstufung ist vermutlich die, die am wenigsten Aufmerksamkeit bekommt. Eine Wette, die durch Polymarket gemacht wird, ist technisch gesehen durch einen NFT abgebildet. Dieser blockchain basierte NFT, ist wie jede andere Kryptowährung auch ein Asset, das gehandelt werden kann. Eingegangene Wetten können daher auch vor Ablauf wieder verkauft werden.

Die meisten Kryptosteuer Tools machen aus Polymarket Transaktionen aktuell Trades, diese Einstufung muss jedoch nicht beibehalten werden, sondern stellt lediglich eine Auswertung des Toolanbieters dar. 

Mit jedem Platzieren einer Wette wird ein Einsatz bezahlt, was dem Kauf eines NFTs entspricht. Mit jedem Resolven einer Wette, wenn also das Ergebnis feststeht und die Gewinne ausbezahlt werden, wird das NFT geburnt und der Gewinn an die Gewinner ausbezahlt. Die Verlierer erhalten in diesem Scenario nichts.

Die Einstufung in Portfolio Tools (bei uns wurde insbesondere Cointracking untersucht) findet derzeit als Trade statt. Es werden hierbei USDc gegen ein NFT gehandelt und wieder zurück.

Beispiel Transaktion (steht nicht in Zusammenhang mit einem Kunden von uns):

Kauf: https://polygonscan.com/tx/0x7753749f5e69662a05cc5929971309554cdc1410e347b82cf2156fe908f1ec37

Verkauf: https://polygonscan.com/tx/0x2a782403899ac66880783eaebfb98de889547135123a1f0ad1877bb457e182a2

Screenshot aus Cointracking

Für die Einordnung der Transaktionen von Polymarket als privates Veräußerungsgeschäft müsste eine Klassifizierung des Wett-Tokens als Wirtschaftsgut erfolgen. Dies ist unserer Meinung nach eher fraglich ob für eine solche rein technische Abbildung einer Wette die Eigenständigkeit eines Wirtschaftsgutes bejaht werden kann. Allein diese Frage zu klären, brauch jedoch einen eigenen Artikel. Auf den ersten Blick würden wir das verneinen.

Für die Berechnung der Gewinne und die Darstellung mag dies erstmal hilfreich sein.

Wettsteuer

Auf die Wettsteuer wird in diesem Artikel nicht eingegangen. Diese ist vom Anbieter der Wetten abzuführen und damit für die Nutzer der Plattform kein Thema.

Nutzung der Gewinne

Eine herausforderung stellt es dar, dass die Gewinne, die auf Polygon in USDC ausgezahlt werden entsprechend getracked werden müssen. Ansonsten kommt es bei der Verwendung dieser USDC zu fehlenden Anschaffungen und je nach Tool werden diese dann als komplett steuerpflichtig behandelt. Dies trifft auch zu, wenn man davon ausgeht das die Gewinne selbst steuerfreie Lotteriegewinne sind.

Dokumentation und Aufzeichnungspflichten

Da Transaktionen auf Polymarket direkt auf der Blockchain stattfinden, ist eine lückenlose Dokumentation aller Gewinne und Verluste unerlässlich. Steuerbehörden erwarten von Krypto-Investoren, dass sie ihre Transaktionshistorie nachweisen können. Hier sind einige Tipps:

- Wallet-Tracker: Nutzen Sie Wallet-Tracker-Software, um Ihre Gewinne und Verluste automatisch zu erfassen und zu kategorisieren.

- Transaktionsprotokolle: Bewahren Sie alle Transaktionsprotokolle und ggf auch Screenshots auf, insbesondere bei der Ein- und Auszahlung von Stablecoins.

Besonderheiten und rechtliche Grauzonen

Die Besteuerung von Kryptowährungen und dezentralen Plattformen darunter bestimmt auch Polymarket steht derzeit im Fokus der Finanzaufsichtsbehörden. In Deutschland sind die Regelungen für Stablecoin-Wetten und Smart Contracts rechtlich nicht verankert oder gerichtlich geklärt. Daher sollten sich Nutzer auf mögliche Änderungen in der Besteuerung einstellen.

Fazit: So versteuern Sie Polymarket-Gewinne korrekt

Polymarket und andere dezentrale Plattformen bieten eine spannende Möglichkeit, an den Ergebnissen globaler Ereignisse zu partizipieren. Die Besteuerung dieser Gewinne erfordert jedoch Sorgfalt und Transparenz, verschiedene Auslegungsmöglichkeiten sind möglich.

Derzeit sind verschiedene Auslegungen möglich, insbesondere auch die einer steuerfreien Lotteriegewinnes. Egal für welche Auslegung man sich am Ende entscheidet, diese sollte dem Finanzamt gegenüber inkl einer Begründung und aller Transaktionen in diesem Zusammenhang offengelegt werden.

Denken Sie daran:

1. Private vs. gewerbliche Einstufung prüfen.

2. Dokumentation aller Transaktionen (trotz Blockchain) sichern.

3. Eventuell steuerliche Beratung in Anspruch nehmen.

Durch eine proaktive Herangehensweise können Steuerprobleme vermieden werden, und Sie bleiben auf der sicheren Seite.

Wenn auch du Probleme oder Herausforderungen mit komplexen Themen aus dem Bereich Kryptowährungen oder Blockchain-basierte Assets hast, dann melde dich gerne bei uns.

28. August 2024Comments are off for this post.

Wie berechnet man den Gewinn bei unterschiedlichen Anschaffungskosten von Kryptowährungen?

Die Berechnung von Gewinnen aus Kryptowährungen ist für viele Investoren und Trader eine zentrale Herausforderung. Besonders kompliziert wird es, wenn man dieselbe Kryptowährung zu unterschiedlichen Zeiten und Preisen gekauft hat. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die zwei wichtigsten Methoden zur Gewinnberechnung: First in First out (FIFO) und Depottrennung. Diese Prinzipien sind nicht nur entscheidend für die Optimierung deiner Steuerlast, sondern auch für die strategische Planung deiner Trades.

Was ist die Verbrauchsreihenfolge?

Bevor wir uns in die spezifischen Methoden stürzen, lassen Sie uns klären, was mit dem Begriff „Verbrauchsreihenfolge“ gemeint ist. Wenn du Kryptowährungen kaufst, hat jede Einheit einen bestimmten Anschaffungspreis. Dieser Preis ist die Grundlage für die spätere Berechnung deines Gewinns oder Verlusts, sobald du die Einheiten verkaufst. Das Ziel ist es, den Unterschied zwischen dem Verkaufspreis und dem ursprünglichen Kaufpreis zu bestimmen. Dabei gibt es jedoch verschiedene Ansätze, die genutzt werden können, um zu entscheiden, welche spezifischen Einheiten als „verkauft“ gelten.

First in First out (FIFO): Was zuerst gekauft wurde, wird zuerst verkauft

Die FIFO-Methode ist eine der am weitesten verbreiteten Methoden zur Berechnung von Gewinnen bei Kryptowährungen und die bei den deutschen Finanzämtern am besten anerkannte. Hierbei gilt:

  • Das zuerst gekaufte Asset wird zuerst verkauft: Wenn du beispielsweise Bitcoin in verschiedenen Tranchen zu unterschiedlichen Zeiten gekauft hast, dann werden bei einem Verkauf zuerst die ältesten Käufe berücksichtigt.
  • Anwendung auf Kryptowährungen im Privatvermögen: Die FIFO-Methode wird in Deutschland standardmäßig für alle privaten Investitionen in Kryptowährungen angewendet.

Beispiel: Stell dir vor, du hast 1 Bitcoin für 7.000 Euro im Januar 2020 und einen weiteren für 9.000 Euro im August 2021 gekauft. Wenn du nun 1 Bitcoin im Juli 2021 für 30.000 Euro verkaufst, wird nach der FIFO-Methode der erste, im Januar 2020 gekaufte Bitcoin für die Gewinnberechnung verwendet. Dein Gewinn wäre also 23.000 Euro (30.000 Euro - 7.000 Euro) und gleichzeitig steuerfrei weil der Bitcoin über ein Jahr gehalten ist.

Depottrennung: Unabhängige Betrachtung von Wallets und Exchanges

Die Methode der Depottrennung ist etwas komplexer, bietet jedoch strategische Vorteile:

  • Jedes Wallet oder jede Exchange ist ein eigenes Depot: Das bedeutet, dass jedes Konto oder jede Wallet, auf dem du Kryptowährungen hältst, als separates Depot betrachtet wird.
  • Unabhängige Betrachtung verschiedener Depots: Bei der Berechnung von Gewinnen und Verlusten wird jedes Depot einzeln betrachtet, was bedeutet, dass die Anschaffungskosten innerhalb jedes Depots isoliert bleiben.
  • Übertragung von Assets zwischen Depots: Wenn du Kryptowährungen von einem Depot in ein anderes verschiebst, werden die Anschaffungskosten „mitgenommen“, d. h. sie bleiben für das neue Depot relevant.
  • Auch die Übertragung von einem Depot in ein anderes passiert nach FIFO, es werden auch hier die ältesten Währungen zuerst "entnommen"

Beispiel: Du kaufst die beiden Bitcoin von eben auf einer Exchange namens A-Exchange. Nun verschiebst du 1 Bitcoin auf die B-Exchange. Wenn du nun auf der ersten Exchange den Bitcoin für 30.000 Euro verkaufst, wird nur der dort liegende Bitcoin für die Gewinnberechnung berücksichtigt. Dein Gewinn wäre in diesem Fall 21.000 Euro und steuerpflichtig, da der zweite gekaufte Coin noch nicht ein Jahr gehalten wurde.

Wenn du jedoch den Bitcoin auf der B-Exchange verkaufst, wird der Kaufpreis von 7.000 Euro zur Berechnung verwendet, und dein Gewinn beträgt 23.000 Euro ist aber wie im ersten Beispiel steuerfrei.

FIFO und Depottrennung: Zwei Konzepte für die Steuerplanung

Die Kombination zwischen FIFO und Depottrennung erlauben es dir immer entscheiden zu können welche Assets du genau verkaufst. Durch geschicktes verschieben von Assets auf andere Wallets kannst du entweder deinen Gewinn verändern oder Assets innerhalb oder außerhalb der Jahresfrist verkaufen (je nachdem ob du Gewinn oder Verlust machst.

Praktische Tipps für Krypto-Investoren

Viele der gängigen Tools auf dem Markt, wie CoinTracking, Blockpit oder Accointing, bieten bereits Funktionen zur automatischen Anwendung von FIFO und Depottrennung an. Es ist dennoch wichtig, sich mit den Grundlagen vertraut zu machen und daran zu denken, dass man in diesen Tool Trades auch simulieren kann, um die steuerlichen Auswirkungen zu verstehen.

  • Verwende Tools zur Gewinnermittlung: Nutze spezialisierte Krypto-Steuer-Tools, die FIFO und Depottrennung unterstützen, um deinen Steuerbericht zu optimieren.
  • Simuliere deine Trades: Teste verschiedene Szenarien, indem du vor dem tatsächlichen Verkauf simulierte Verkäufe durchführst, um die besten steuerlichen Ergebnisse zu erzielen.
  • Dokumentiere alles: Eine sorgfältige Dokumentation ist entscheidend, um im Falle einer Steuerprüfung alle notwendigen Nachweise erbringen zu können.

Fallstudien: So nutzen Investoren FIFO und Depottrennung

Fallstudie 1: Ein Daytrader macht sich FiFO zu nutze, um seine kurzfristigen Gewinne zu versteuern. Durch die einfache Struktur von FiFO kann er seine Trades effizient nachverfolgen und seine Steuerlast in Echtzeit berechnen. Durch viel Aktivität auf einer Plattform bleibt die Berechnung einfach.

Fallstudie 2: Ein Hodler nutzt die Depottrennung, um seine langfristigen Holdings steuerfrei zu verkaufen. Durch die Trennung von kurzfristigen und langfristigen Investments in verschiedene Wallets, kann er nach Ablauf der einjährigen Haltefrist von steuerfreien Gewinnen profitieren und trotzdem nebenher weiterhin auf einer anderen Exchange auch vereinzelt kurzfristige Aktivitäten haben.

Fazit: Kenne diese Methoden um deine Strategie zu optimieren

Um deine Steuerlast so gering wie möglich zu halten ist es wichtig die Berechnung der Gewinne genau zu verstehen. Mit den Konzepten zur Depottrennung und Verbrauchsreihenfolge bist du damit jetzt bestens vorbereitet.

Weiteres

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6. Mai 2024Comments are off for this post.

Die Erstellung eines Meme-Coins auf Solana: Ein steuerliches Abenteuer

Memecoins wie SHIBA, DOGE, PEPE oder zuletzt WIF gehören zu den bekanntesten ihrer Art. Diese auf Internet Phänomenen basierenden digitalen Währungen haben nicht nur massive Aufmerksamkeit auf sich gezogen, sondern auch beachtliche Marktkapitalisierungen erreicht. Doch was passiert, wenn du dich entscheidest, deinen eigenen Meme-Coin zu kreieren? Abgesehen von der technischen Seite gibt es steuerliche und rechtliche Aspekte, die du berücksichtigen solltest.

Darf ich überhaupt einen Meme-Coin erstellen?

Grundsätzlich steht es jedem frei, auf der Blockchain einen Token zu erstellen. Plattformen wie Solana machen diesen Prozess relativ einfach und kostengünstig. Allerdings bedeutet die Freiheit, einen Token zu erschaffen, nicht, dass man diesen ohne Weiteres handelbar machen kann. Um deinen Meme-Coin auf dem Markt anzubieten, musst du ihn in einen Liquiditätspool einbringen. Dies erfordert neben der technischen Umsetzung auch eine anfängliche Liquidität, die nicht unerheblich ist. 

Üblicherweise läuft das ganze so ab, dass man sich einen coolen Namen ausdenkt, ein Profilbild erstellt, dann über einen Abieter wie z.B. Raydium die Rahmenbedingungen für den Token festlegt wie z.B. die Gesamtmenge und ein paar technische Eigenschaften.

Danach werden bei einem guten Projekt alle (oder zumindest die meisten) Coins in einen Liquidity Pool eingezahlt. Dieser muss ebenfalls mit Liquidität also SOL Token bestückt werden. Danach erhält der Hersteller des Tokens einen LP Token, mit diesem könnte er alle Assets aus dem Pool wieder herausziehen, was in der Szene auch als Rug-Pull bezeichnet wird. Will man klarstellen, dass dies nicht die Absicht ist, verbrennt man am Besten alle LP-Token.

Zu diesem Zeitpunkt hat der Ersteller des Memecoins keine beherrschende Vorrmacht.  

Rechtliche Konsequenzen.

Doch bevor du jetzt vor lauter Begeisterung sofort loslegst und einen Token erstellst, solltest du dir bewusst sein, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen in verschiedenen Ländern variieren können. Es ist ratsam, dich im Vorfeld über die spezifischen Vorschriften in deinem Land zu informieren. In Deutschland ist insbesondere zu prüfen ob du für deine Tätigkeiten eine Lizenz der Bafin benötigst. Um diese Frage zu klären gibt es von der Bafin mehrere Merkblätter. Oftmals ist es auch nicht das erstellen des Coins sondern andere Themen die damit einhergehen zum Beispiel die Verwahrung

Neben den Lizenzen der Bafin ist ebenfalls für die Einhaltung der Mica erforderlich, auch hier stellen sich Fragen inwiefern reine Meme-Coins darunter fallen. Würde die Mica auch für Meme-Coins greifen hätte dies z.B. zur Folge, dass ein detailliertes Whitepaper mit Pflichtangaben erstellt werden muss. Laut der Mica ist bereits die “Platzierung von Krypto Assets” eine Tätigkeit die einen zum Crypto-Asset-Service Provider macht und diese Tätigket. Inwiefern das Eröffnen und Einzahlen von Assets in einen LP Pool unter die Definition von “Platzieren” fällt wurde im Rahmen dieses Artikels nicht geklärt, sondern dient nur der Veranschaulichung der Komplexität des Problems. 

Auch wenn es für den Laien wie eine witzige Aktivität aussieht die man einfach mal an einem Wochenende macht ist man damit rechtlich gesehen ein Emittent von Kryptowerten für den unter Umständen sehr komplexe Regelungen aus dem deutschen und europäischen Kapitalmarktrecht gelten.

18. April 2024Comments are off for this post.

Bitcoin Halving: Was steckt dahinter?

In weniger als zwei Tagen steht ein bedeutendes Ereignis für Bitcoin und seine Anhänger bevor: das vierte Bitcoin Halving. Dieses Ereignis, das ungefähr alle vier Jahre stattfindet, markiert einen wichtigen Moment und hat Auswirkungen auf Miner und dadurch im späteren Verlauf auch die Investoren und den gesamten Kryptomarkt.

Das Prinzip des Bitcoin Halvings

Das Halving reduziert die Belohnung, die Bitcoin-Miner für das Hinzufügen eines neuen Blocks zur Blockchain erhalten, um die Hälfte. Aktuell erhalten die Miner 6,25 Bitcoins pro Block, aber nach dem Halving wird diese Belohnung auf 3,125 Bitcoins sinken. Ziel ist es, die Inflation zu begrenzen und die Währung vor der Entwertung durch Überproduktion zu schützen.

Gerade für Einsteiger ist noch mal wichtig zu erwähnen, dass nicht die bestehenden Bitcoin halbiert werden sondern nur die Menge die neu erzeugt wird.

Steuerliche Aspekte des Bitcoin Halvings

In erster Linie betrifft das Halving die Miner, für die werden die Einnahmen weniger werden was sich natürlich auch auf deren steuerliche Belastung auswirkt. Das Halving ist kein steuerliches Ereignis, bedeutet also für denjenigen der seine Bitcoin einfach nur hält ändert sich nichts.

Auswirkungen auf den Markt und die Zukunft von Bitcoin

Historisch gesehen hat jedes Bitcoin Halving zu einer erhöhten Volatilität und oft auch zu einem Preisanstieg im Laufe der Zeit geführt, da die verringerte Belohnung die Schaffung von Bitcoins verlangsamt und damit bei steigender Nachfrage den Preis potenziell erhöht. Wer jetzt vielleicht durch den Hype rund um das Halving und vielleicht auch kurzfristige Kurssprünge spontan seine Bitcoin verkauft löst damit natürlich auch eine steuerliches Ereignis aus das ggf steuerliche Pflichten mit sich bringt.

Fazit

Das bevorstehende Bitcoin Halving ist mehr als nur ein technisches Ereignis; es ist ein symbolischer Moment, der die Knappheit und den wertvollen Charakter von Bitcoin unterstreicht. Für Investoren bietet es eine gute Gelegenheit, die langfristige Vision hinter Bitcoin zu reflektieren und ihre Anlagestrategien entsprechend anzupassen. Für Miner könnte es eine Herausforderung sein, die jedoch auch neue Effizienzstrategien und technologische Innovationen stimulieren könnte.

15. April 2024Comments are off for this post.

DeFi und Steuern: Ein Leitfaden für das digitale Finanzzeitalter

Dezentralisierte Finanzen (DeFi) erleben derzeit einen beispiellosen Aufschwung. Mit dem rasanten Anstieg des Total Value Locked (TVL) zieht dieser Sektor immer mehr Kapital an. Doch dieser Boom bringt auch steuerliche Verpflichtungen mit sich, die jeder Investor und Interessent kennen sollte. Hier mal eine Übersicht was alles im Defi Bereich steuerliche Auswirkungen haben kann. Wir werden ihm Rahmen dieses Beitrags nicht auf die Details von allen Bereichen eingehen und man muss auch wissen, dass vieles im Bereich Defi noch nicht klar geregelt ist.

Beispiel aus der Praxis: Steuern beim Tausch von Kryptowährungen.

Um die passenden Währungen für seine Defi Aktivität zu haben muss man diese oft erst aus vorhandenen anderen Coins tauschen. Dies kann je nach Haltefrist steuerliche Auswirkungen haben.

Stellen wir uns vor, jemand tauscht Solana (SOL) gegen USDH auf der DeFi-Plattform Jupiter. Wenn der Wert von SOL seit dem Kauf gestiegen ist, ist der Gewinn aus diesem Tausch steuerpflichtig. Dies illustriert, dass nahezu jede Transaktion innerhalb des DeFi-Sektors in Deutschland steuerliche Konsequenzen hat.

Das Wrapping von Kryptowährungen

Das Wrapping also das Überführen einer Kryptowährung auf eine andere Blockchain oder in einen anderen Token, stellt, ist in den meisten Fällen anders als der Tausch, kein steuerliches Ereignis dar. Anders kann es jedoch schon wieder aussehen, wenn die Token und die gewrappten Token nicht identisch sind z.B. weil der neue Token automatisch am liquid Staking teilnimmt. Ein gutes Beispiel hierfür ist wETH und stETH.

Erzielung von Erträgen jeglicher Art. 

Es gibt im Defi Bereich verschiedene Möglichkeiten Erträge zu erwirtschaften. Durch das zur Verfügung stellen von Liquidität, durch das Locken von Token oder auch durch das burnen von Token oder NFTs. Diese Erträge müssen immer einzeln betrachtet werden, da hier auch kleine Unterschiede bereits steuerliche Auswirkungen haben können. Aber grundsätzlich sollte man Vorsicht walten lassen und mal immer davon ausgehen, dass hierfür Steuern anfallen.

Was bedeutet das für Anleger und Entwickler im DeFi-Sektor?

Mit dem steigenden Interesse und Kapitalfluss in den DeFi-Markt müssen sich sowohl Anleger als auch Entwickler der steuerlichen Implikationen bewusst sein. Jede Transaktion, beispielsweise ein Tausch oder Staking kann steuerliche Ereignisse auslösen. Dies erfordert eine akkurate Dokumentation und gegebenenfalls die Unterstützung durch Experten.

Fazit:

Die steuerliche Landschaft im Bereich der dezentralisierten Finanzen kann komplex sein. Mit dem wachsenden TVL und der stetigen Evolution des DeFi-Sektors ist es entscheidend, sich über die steuerlichen Pflichten im Klaren zu sein. Indem man sich informiert und entsprechend plant, kann man sich sicher in der Welt der DeFi bewegen und die neuen Möglichkeiten, die sie bietet, voll ausschöpfen.

2. April 2024Comments are off for this post.

Kryptowährungen als Gehalt: Was bedeutet das steuerlich?

Mit Bitcoin, der sich derzeit nahe seinem neuen Allzeithoch bewegt, und dem stetig wachsenden Interesse an Kryptowährungen, kommen immer mehr Menschen in Berührung mit diesem faszinierenden Sektor. Dieser Trend macht auch vor der Arbeitswelt nicht halt. Mehr und mehr Arbeitnehmer erhalten einen Teil ihres Gehalts in Form von Kryptowährungen. Diese Entwicklung wirft jedoch wichtige Fragen bezüglich der steuerlichen Behandlung auf.

Gehaltszahlungen in Kryptowährungen: Eine innovative Option mit steuerlichen Implikationen

Die Auszahlung des Gehalts in Kryptowährungen klingt nicht nur modern, sondern ist es auch. Sie spiegelt den zunehmenden Einfluss digitaler Währungen auf unser tägliches Leben wider. Doch so innovativ diese Zahlungsform auch sein mag, sie führt zu einer Reihe steuerlicher Pflichten, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber gründlich verstehen müssen.

In Deutschland werden Kryptowährungen, die als Teil des Gehalts ausgezahlt werden, steuerlich als Anschaffungen betrachtet. Das bedeutet, dass der Wert der Kryptowährung zum Zeitpunkt der Auszahlung als Bruttogehalt angesehen und entsprechend versteuert wird. Für den Arbeitgeber bedeutet dies, dass er die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge auf den Euro-Gegenwert der ausgezahlten Kryptowährungen berechnen und abführen muss. Was viele gerne vergessen ist, dass diese Regelungen auch bei Arbeitgebern im Ausland gilt, wer als Kryptowährungen als Zahlungsmittel verwendet, um damit Bankgebühren zu umgehen, muss darauf achten, dass trotzdem die entsprechende Lohnsteuer und Sozialabgaben in Deutschland bezahlt werden.

Die steuerliche Behandlung von Kryptogehältern

Obwohl die Auszahlung in Kryptowährungen erfolgt, findet keine Änderung der steuerlichen Pflichten statt. Sowohl Lohnsteuer als auch Sozialversicherungsbeiträge müssen weiterhin in Euro abgeführt werden. Dies stellt sicher, dass die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers erfüllt werden.

Wenn Arbeitnehmer ihre erhaltenen Kryptowährungen dann später verkaufen, müssen sie sich der potenziellen Steuerfolgen bewusst sein. Der Verkauf von Kryptowährungen kann zu steuerpflichtigen Gewinnen oder Verlusten führen. Diese müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Hier kommt die einjährige Haltefrist ins Spiel: Werden die Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten, bevor sie verkauft werden, sind die Gewinne steuerfrei. Andernfalls müssen Gewinne zum persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.

Warum eine gründliche Auseinandersetzung unerlässlich ist

Nicht immer lässt es die Gewerbeordnung auch zu, dass Gehälter in Kryptowährungen ausgezahlt sind, hier ist nämlich ganz klar geregelt, dass Gehälter in Euro zu bezahlen sind. Fremdwährungen sind unter bestimmten Bedingungen z.B. das der Arbeitnehmer im entsprechenden Land tätig ist ebenfalls noch möglich aber für anderes gibt es erstmal keine Grundlage. Erst durch die Rechtssprechung wurde dies aufgeweicht, dass hier auch ein gewisser Anteil als sogenannte Sachzuwendung, worunter auch Kryptowährungen fallen, bezahlt werden kann. Das gesamte Gehalt geht jedoch nie.

Weitere Herausforderungen gibt es auch noch, wenn das Unternehmen Mitarbeiter mit dem Firmeneigenen Coins oder Tokens bezahlt, hier stellt sich die Frage, ob dies wie eine Unternehmensbeteiligung gesehen werden muss oder ob es sich ggf. doch nur um eine Produktprobe handelt, die mit dem Rabattfreibetrag abgedeckt ist, ähnlich wie wenn eine Brauerei an ihre Mitarbeiter Bier als Lohnbestandteil gibt.

16. März 2024Comments are off for this post.

Neue Richtlinien im BMF-Entwurf zu Kryptowährungen: Ein Schritt in die richtige Richtung?

Der neueste Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur steuerlichen Behandlung von Kryptowerten wurde vergangene Woche veröffentlicht. Doch was bedeutet dieser Entwurf für Anleger und welche Änderungen bringt er mit sich?

Inhaltlich wenig Überraschendes, aber praktikablere Umsetzung

Es überrascht nicht, dass das BMF die Mitwirkungspflichten in den Fokus rückt – ein Thema, das bereits seit dem allerersten Entwurf eines BMF-Schreibens zum Thema Kryptowerte aus Juni 2021 bekannt ist. Im Vergleich zum ersten Entwurf vom Juli 2022, der an die Verbände geschickt wurde, erscheint dieser neue Entwurf jedoch umsetzbarer. Während der vorherige Entwurf durch seine hohen Anforderungen und gleichzeitigen Hinweise auf die Möglichkeit der Schätzung fast unerreichbar schien, wirkt der aktuelle Entwurf differenzierter und realistischer, besonders in Bezug auf die Drohungen der Schätzungen, die im neusten Entwurf nicht mehr so stark präsent sind.die der Realität möglichst nahekommen müssen.

Was ist neu?

Eine der bemerkenswerten Neuerungen in diesem Entwurf ist die Anerkennung, dass als Kurs nicht ausschließlich ein Börsenkurs, sondern auch Kurse von Preis Aggregatoren zulässig sind. Diese Anpassung kann die Ermittlung von Gewinnen oder Verlusten aus dem Handel mit Kryptowährungen für Anleger wesentlich erleichtern, indem sie flexiblere Optionen zur Kursbestimmung bietet.

Die Bedeutung für Anleger

Für Anleger bedeutet dieser Entwurf vor allem eines: Es wird klarer, wie sie ihre Steuern berechnen und angeben sollen. Die Anerkennung von Kursen von Preis Aggregatoren bietet eine größere Flexibilität und könnte die Dokumentation und Berechnung von steuerlichen Sachverhalten vereinfachen. Allerdings bleibt die Verpflichtung, die eigenen Krypto Transaktionen akkurat zu dokumentieren und bei der Steuererklärung korrekt anzugeben.

Schätzung bleibt eine Grauzone

Obwohl der Entwurf die Schätzung differenzierter behandelt, bleibt diese weiterhin eine Grauzone. Es wird zwar betont, dass die Schätzungen der Realität möglichst nahe kommen müssen, jedoch bleibt unklar, wie dies in der Praxis umzusetzen ist, besonders in Fällen, in denen Daten fehlen oder unvollständig sind.

Fazit

Der neueste Entwurf des BMF zur Besteuerung von Kryptowerten ist ein Schritt in die richtige Richtung, indem er die Umsetzbarkeit der steuerlichen Pflichten verbessert und mehr Klarheit schafft. Die Flexibilisierung bei der Kursbestimmung ist eine positive Entwicklung für Anleger. Allerdings bleibt abzuwarten, wie die finale Umsetzung dieser Richtlinien aussehen wird und inwiefern die Grauzonen, insbesondere bezüglich der Schätzungen, adressiert werden. Es ist empfehlenswert, dass Anleger die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich gegebenenfalls professionell beraten lassen, um steuerliche Risiken zu minimieren. Was jedoch die große Hoffnung von vielen war ist, dass es Regelungen zu weiteren Themen gibt wie Defi oder NFT, hierzu hat sich das BMF leider nicht geäußert.