Die Erstellung eines Meme-Coins auf Solana: Ein steuerliches Abenteuer

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Mai 6, 2024
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Memecoins wie SHIBA, DOGE, PEPE oder zuletzt WIF gehören zu den bekanntesten ihrer Art. Diese auf Internet Phänomenen basierenden digitalen Währungen haben nicht nur massive Aufmerksamkeit auf sich gezogen, sondern auch beachtliche Marktkapitalisierungen erreicht. Doch was passiert, wenn du dich entscheidest, deinen eigenen Meme-Coin zu kreieren? Abgesehen von der technischen Seite gibt es steuerliche und rechtliche Aspekte, die du berücksichtigen solltest.

Darf ich überhaupt einen Meme-Coin erstellen?

Grundsätzlich steht es jedem frei, auf der Blockchain einen Token zu erstellen. Plattformen wie Solana machen diesen Prozess relativ einfach und kostengünstig. Allerdings bedeutet die Freiheit, einen Token zu erschaffen, nicht, dass man diesen ohne Weiteres handelbar machen kann. Um deinen Meme-Coin auf dem Markt anzubieten, musst du ihn in einen Liquiditätspool einbringen. Dies erfordert neben der technischen Umsetzung auch eine anfängliche Liquidität, die nicht unerheblich ist. 

Üblicherweise läuft das ganze so ab, dass man sich einen coolen Namen ausdenkt, ein Profilbild erstellt, dann über einen Abieter wie z.B. Raydium die Rahmenbedingungen für den Token festlegt wie z.B. die Gesamtmenge und ein paar technische Eigenschaften.

Danach werden bei einem guten Projekt alle (oder zumindest die meisten) Coins in einen Liquidity Pool eingezahlt. Dieser muss ebenfalls mit Liquidität also SOL Token bestückt werden. Danach erhält der Hersteller des Tokens einen LP Token, mit diesem könnte er alle Assets aus dem Pool wieder herausziehen, was in der Szene auch als Rug-Pull bezeichnet wird. Will man klarstellen, dass dies nicht die Absicht ist, verbrennt man am Besten alle LP-Token.

Zu diesem Zeitpunkt hat der Ersteller des Memecoins keine beherrschende Vorrmacht.  

Rechtliche Konsequenzen.

Doch bevor du jetzt vor lauter Begeisterung sofort loslegst und einen Token erstellst, solltest du dir bewusst sein, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen in verschiedenen Ländern variieren können. Es ist ratsam, dich im Vorfeld über die spezifischen Vorschriften in deinem Land zu informieren. In Deutschland ist insbesondere zu prüfen ob du für deine Tätigkeiten eine Lizenz der Bafin benötigst. Um diese Frage zu klären gibt es von der Bafin mehrere Merkblätter. Oftmals ist es auch nicht das erstellen des Coins sondern andere Themen die damit einhergehen zum Beispiel die Verwahrung

Neben den Lizenzen der Bafin ist ebenfalls für die Einhaltung der Mica erforderlich, auch hier stellen sich Fragen inwiefern reine Meme-Coins darunter fallen. Würde die Mica auch für Meme-Coins greifen hätte dies z.B. zur Folge, dass ein detailliertes Whitepaper mit Pflichtangaben erstellt werden muss. Laut der Mica ist bereits die “Platzierung von Krypto Assets” eine Tätigkeit die einen zum Crypto-Asset-Service Provider macht und diese Tätigket. Inwiefern das Eröffnen und Einzahlen von Assets in einen LP Pool unter die Definition von “Platzieren” fällt wurde im Rahmen dieses Artikels nicht geklärt, sondern dient nur der Veranschaulichung der Komplexität des Problems. 

Auch wenn es für den Laien wie eine witzige Aktivität aussieht die man einfach mal an einem Wochenende macht ist man damit rechtlich gesehen ein Emittent von Kryptowerten für den unter Umständen sehr komplexe Regelungen aus dem deutschen und europäischen Kapitalmarktrecht gelten.

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