Besteuerung von ICOs und SAFTs: Was Sie wissen müssen!

August 14, 2023
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Heute befassen wir uns mit der Besteuerung von Initial Coin Offerings (ICOs) und ihrem Nachfolger, den Simple Agreements for Future Tokens (SAFTs). ICOs erlebten ihren Höhepunkt im Jahr 2017, bevor rechtliche Probleme sie etwas in Verruf brachten. In der Folge entwickelten sich andere Modelle wie SAFTs, die steuerlich jedoch ähnlich behandelt werden.

Was sind SAFTs?

SAFT steht für Simple Agreement for Future Tokens. Es handelt sich wörtlich um eine vereinfachte Vereinbarung für Tokens, die erst in der Zukunft existieren werden. Dies ähnelt stark dem Konzept eines ICOs und weist viele Ähnlichkeiten auf.

Besteuerung von SAFTs und ICOs

Bei der Besteuerung von SAFTs und ICOs gilt grundsätzlich das Prinzip des Kaufs und Verkaufs und damit die Regelungen zum privaten Veräußerungsgeschäft. Wichtig ist hierbei die einjährige Spekulationsfrist: Hält man die erworbenen Coins oder Tokens länger als ein Jahr, kann ein eventueller Gewinn steuerfrei realisiert werden.

Ein wesentlicher Unterschied zu regulären Krypto-Trades ist jedoch, dass die Jahresfrist bei ICOs und SAFTs bereits mit dem Abschluss des Kaufvertrags beginnt. Bei SAFTs gibt es in der Regel einen konkreten Vertrag, dessen Unterzeichnungsdatum als Anschaffungszeitpunkt und somit Start der Jahresfrist gilt.

Bei ICOs gibt es oftmals keinen formellen Kaufvertrag, dennoch kann der Zeitpunkt der Zahlung als Anschaffungszeitpunkt gewertet werden. Der Vorteil dabei ist, dass die steuerfreie Phase schneller erreicht werden kann, da die Anfangszeit, in der die Tokens noch gar nicht existieren und gehandelt werden, bereits zur Jahresfrist zählt.

Tracking der ICOs und SAFTs

Um den Überblick zu behalten, wenn die zukünftigen Coins oder Tokens schließlich ausgegeben werden, gibt es verschiedene Tools. Üblicherweise legt man dafür ein ICO- oder SAFT-Wallet an. In diesem Wallet verzeichnet man den tatsächlichen Kauf, also das Datum des Vertrags oder der Zahlung, gegen die zukünftigen Tokens mit einer manuellen Transaktion.

Wenn die Coins dann tatsächlich auf ein echtes Wallet eingezahlt werden, macht man aus dieser Einzahlung einfach einen Transfer von der ICO bzw SAFT-Wallet in die echte Wallet. Juristisch gesehen werden sie nur aus dem ICO- oder SAFT-Wallet, dem fiktiven Wallet, in das echte Wallet transferiert. Ab dann gibt es die echten Coins.

Die Besteuerung von ICOs und SAFTs unterscheidet sich also vor allem durch den Anschaffungszeitpunkt von der Besteuerung regulär gehandelter Tokens. Dieser frühe Start der Haltefrist kann jedoch einen steuerlichen Vorteil bieten, da die steuerfreie Phase schneller erreicht werden kann.

Zu Beachten bei Verlusten: Hier kann eine fehlerhafte Darstellung bei dem der Kauf erst mit dem Zufluss der Coins gebucht wird dazu führen, dass Verluste die eigentlich bereits außerhalb der Jahresfrist und damit nicht abziehbar sind trotzdem vom Tool noch abgezogen werden. Dies stellt eine Steuerverkürzung da.

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