Gehaltszahlungen in Kryptowährungen: Was bedeutet das steuerlich für Sie?

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Juli 11, 2023
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Die Auszahlung des Arbeitslohns in Kryptowährungen mag extrem cool und innovativ klingen. Aber was bedeutet das eigentlich steuerlich für Sie? Ist es möglicherweise sogar günstiger? Könnten Sie dadurch sparen? Schauen wir uns das genauer an.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Gehaltszahlungen in Deutschland

In Deutschland bestimmt die Gewerbeordnung, dass Gehälter grundsätzlich in Euro ausgezahlt werden müssen. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn Sie im Ausland arbeiten, kann Ihr Arbeitgeber Sie in einer entsprechenden anderen Fiat-Währung bezahlen.

Die Frage ist jedoch: Wann sind Gehaltszahlungen in Kryptowährungen zulässig? In El Salvador beispielsweise, einem Land, das Bitcoin als offizielles Zahlungsmittel anerkannt hat, wäre das möglich. Aber wie sieht es in Deutschland aus?

In Deutschland gibt es Möglichkeiten, dass der Arbeitgeber zumindest einen Teil des Gehalts in Krypto auszahlt. Allerdings müssen sowohl die Lohnsteuer als auch die Sozialversicherungsbeiträge in Euro abgeführt werden. Eine Ersparnis ist also nicht möglich.

Gehaltszahlungen in Kryptowährungen und steuerliche Pflichten

Die Auszahlung des Gehalts in Kryptowährungen führt zu keiner Änderung Ihrer steuerlichen Pflichten. Die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge müssen in Deutschland abgeführt werden, egal ob Ihr Arbeitgeber im Inland oder im Ausland sitzt. Dies gilt sogar, wenn Sie für ein Blockchain-Projekt oder eine dezentrale autonome Organisation (DAO) ohne physischen Sitz arbeiten.

Die Kryptowährungen, die Sie als Gehalt erhalten, gelten steuerlich als Anschaffungen. Das bedeutet, sie werden mit dem Wert in Ihr Portfolio eingebucht, für den Ihr Arbeitgeber sie besteuert hat.

Der Verkauf von Kryptowährungen

Wenn Sie die erhaltenen Kryptowährungen verkaufen oder verwenden, realisieren Sie eventuell einen Gewinn oder einen Verlust, abhängig vom aktuellen Kurs. Sie müssen dann diesen Differenzbetrag versteuern. Hierbei gelten dieselben Regeln wie beim Kauf von Kryptowährungen: Die einjährige Haltefrist und die Freigrenzen sind weiterhin anzuwenden.

Sonderregelungen und Ausnahmen

Es gibt Sonderregelungen, falls Sie für ein Blockchain-Projekt arbeiten und in dem eigenen Coin oder Token des Projekts bezahlt werden. Diese sind jedoch sehr komplex und werden in diesem Artikel nicht behandelt.

Kleinbeträge könnten möglicherweise als steuerfreie Sachbezüge ausgezahlt werden, wenn es sich beispielsweise um Beträge bis zu 50 Euro handelt. Hier gibt es unterschiedliche Meinungen, ob Kryptowährungen als Sachbezüge gelten können. Während Tank- und Essensgutscheine darunter fallen, gibt es auch Meinungen, die beispielsweise eine Auszahlung in Gold ausschließen. Daher sollte diese Frage im Zweifel zwischen Arbeitgeber und Finanzamt geklärt werden.

Fazit

Gehaltszahlungen in Kryptowährungen mögen innovativ und zukunftsweisend sein, steuerlich gesehen bringt dies jedoch keine Vorteile. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich dennoch mit den entsprechenden steuerlichen Aspekten auseinandersetzen, um ihren Verpflichtungen nachzukommen.

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