Gerücht zu Metamask und Steuern: Was wirklich dahinter steckt und was die Zukunft bringen könnte

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Mai 24, 2023
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In einigen Kryptomagazinen kursieren derzeit Schlagzeilen, die suggerieren, dass MetaMask aus steuerlichen Gründen die Kryptowährungen seiner Kunden zurück halten könnte. Als Experten auf dem Gebiet von Steuern und Kryptowährungen haben wir uns diese Behauptungen genauer angesehen und müssen klarstellen: 

Nein, es ist nicht so. In den AGB von MetaMask gibt es zwar einen Absatz, der sich mit Gebühren und Zahlungen für den MetaMask-Service befasst, aber es geht dabei um Umsatzsteuer und ähnliche Abgaben, die MetaMask im Rahmen seiner eigenen Gebühren einbehält. 

Aktuell gibt es keine Hinweise darauf, dass MetaMask die Kryptowährungen seiner Kunden aus steuerlichen Gründen zurückhält. 

Und wenn doch?

Wir möchten eine “was wäre wenn”- Situation betrachten und darüber diskutieren, was passieren könnte, wenn ein Krypto-Serviceanbieter tatsächlich Steuern einbehalten könnte.

Steuern und Kryptowährungen in Deutschland:

In Deutschland unterliegen Kryptogewinne der persönlichen Einkommensteuer. Das bedeutet, dass eine Krypto-Exchange alle Einkommensdaten eines Nutzers kennen müsste, um die Steuern korrekt abführen zu können. In der Praxis wäre dies äußerst schwierig umzusetzen. Es gibt jedoch Stimmen aus der deutschen Krypto-Community, die die Frage aufwerfen, warum das Krypto-Trading nicht der Kapitalertragsteuer unterliegt, da die beiden Themen gewisse Ähnlichkeiten aufweisen. Eine Gesetzesänderung müsste hierfür jedoch durch den Bundestag erfolgen.

Vor- und Nachteile der Kapitalertragsteuer:

Würde das Krypto-Trading tatsächlich der Kapitalertragsteuer unterliegen, gäbe es einen festen Steuersatz von 25 Prozent auf die Gewinne. Dies könnte für die meisten Nutzer positiv sein, da es in vielen Fällen zu einer geringeren Steuerbelastung führen würde. Dies ist auch dann der Fall, wenn der persönliche Steuersatz niedriger ist. Hier gibt es die Möglichkeit, die Steuerlast durch eine individuelle Steuererklärung weiter zu reduzieren und auf die Kapitalerträge den persönlichen Steuersatz anwenden zu lassen. Es gibt bereits andere Länder wie Österreich, in denen ähnliche Schritte unternommen wurden. Die Umsetzung ist jedoch komplex und es gibt Herausforderungen im Zusammenhang mit Ein- und Auszahlungen sowie länderübergreifenden Regelungen.

Die Kapitalertragssteuer auf Kryptotransaktionen hat jedoch auch erhebliche Nachteile, gerade die Jahresfrist würde dann keine Anwendung mehr finden und obwohl sich der Steuersatz reduziert würden aufgrund der sehr viel höheren Gewinne die Steuern bei den meisten wohl höher ausfallen.

Blockchain als Innovation

Man könnte die Idee auch noch weiter spinnen und sich einmal überlegen, ob es möglich wäre die Blockchain als Lösung für den Kapitalertragsteuerabzug zu verwenden und damit Cum cum und Cum Ex Steuerhinterziehungen zu unterbinden.

Eine interessante Möglichkeit wäre die Nutzung der Blockchain-Technologie, um bereits bestehende Finanzprodukte wie Aktien auf einer Blockchain abzubilden, hierfür gibt es mit dem eWPG sogar schon die gesetzliche Grundlage. Die Möglichkeit Kapitalertragsteuer per Smart Contract automatisch abzuführen wäre hier nur der nächste logische Schritt. Dies würde zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit führen. Es könnten Smart Contracts genutzt werden, um die Steuerabführung zu automatisieren. Dies hätte das Potenzial, den Prozess effizienter und sicherer zu gestalten. Es ist jedoch erforderlich, dass der Staat diese Möglichkeiten erkennt und entsprechende Systeme implementiert.

Die Diskussion um die Kapitalertragsteuer im Zusammenhang mit Kryptowährungen ist und bleibt spannend.

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