Der neueste Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur steuerlichen Behandlung von Kryptowerten wurde vergangene Woche veröffentlicht. Doch was bedeutet dieser Entwurf für Anleger und welche Änderungen bringt er mit sich?
Inhaltlich wenig Überraschendes, aber praktikablere Umsetzung
Es überrascht nicht, dass das BMF die Mitwirkungspflichten in den Fokus rückt – ein Thema, das bereits seit dem allerersten Entwurf eines BMF-Schreibens zum Thema Kryptowerte aus Juni 2021 bekannt ist. Im Vergleich zum ersten Entwurf vom Juli 2022, der an die Verbände geschickt wurde, erscheint dieser neue Entwurf jedoch umsetzbarer. Während der vorherige Entwurf durch seine hohen Anforderungen und gleichzeitigen Hinweise auf die Möglichkeit der Schätzung fast unerreichbar schien, wirkt der aktuelle Entwurf differenzierter und realistischer, besonders in Bezug auf die Drohungen der Schätzungen, die im neusten Entwurf nicht mehr so stark präsent sind.die der Realität möglichst nahekommen müssen.
Was ist neu?
Eine der bemerkenswerten Neuerungen in diesem Entwurf ist die Anerkennung, dass als Kurs nicht ausschließlich ein Börsenkurs, sondern auch Kurse von Preis Aggregatoren zulässig sind. Diese Anpassung kann die Ermittlung von Gewinnen oder Verlusten aus dem Handel mit Kryptowährungen für Anleger wesentlich erleichtern, indem sie flexiblere Optionen zur Kursbestimmung bietet.
Die Bedeutung für Anleger
Für Anleger bedeutet dieser Entwurf vor allem eines: Es wird klarer, wie sie ihre Steuern berechnen und angeben sollen. Die Anerkennung von Kursen von Preis Aggregatoren bietet eine größere Flexibilität und könnte die Dokumentation und Berechnung von steuerlichen Sachverhalten vereinfachen. Allerdings bleibt die Verpflichtung, die eigenen Krypto Transaktionen akkurat zu dokumentieren und bei der Steuererklärung korrekt anzugeben.
Schätzung bleibt eine Grauzone
Obwohl der Entwurf die Schätzung differenzierter behandelt, bleibt diese weiterhin eine Grauzone. Es wird zwar betont, dass die Schätzungen der Realität möglichst nahe kommen müssen, jedoch bleibt unklar, wie dies in der Praxis umzusetzen ist, besonders in Fällen, in denen Daten fehlen oder unvollständig sind.
Fazit
Der neueste Entwurf des BMF zur Besteuerung von Kryptowerten ist ein Schritt in die richtige Richtung, indem er die Umsetzbarkeit der steuerlichen Pflichten verbessert und mehr Klarheit schafft. Die Flexibilisierung bei der Kursbestimmung ist eine positive Entwicklung für Anleger. Allerdings bleibt abzuwarten, wie die finale Umsetzung dieser Richtlinien aussehen wird und inwiefern die Grauzonen, insbesondere bezüglich der Schätzungen, adressiert werden. Es ist empfehlenswert, dass Anleger die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich gegebenenfalls professionell beraten lassen, um steuerliche Risiken zu minimieren. Was jedoch die große Hoffnung von vielen war ist, dass es Regelungen zu weiteren Themen gibt wie Defi oder NFT, hierzu hat sich das BMF leider nicht geäußert.