Mit Schreiben vom 10. Mai 2022 (IV C 1 – S 2256/19/10003 :0019 legt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Leitfaden zur ertragsteuerlichen Behandlung von Token und virtuellen Währungen vor mit dem Titel “Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token“.
Hier die Pressemitteilung von Pekuna dazu: LINK