ETH Shapella Upgrade: Neue Möglichkeiten und steuerliche Aspekte des Stakings

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Mai 17, 2023
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Das Staking von Kryptowährungen wie Ethereum gewinnt zunehmend an Bedeutung. Doch wie sieht es mit der steuerlichen Behandlung von Staking-Erträgen aus? In diesem Artikel gehen wir genauer auf die Unterschiede zwischen Staking und Forging ein und beleuchten die steuerlichen Aspekte, die mit dem ETH Shapella Upgrade einhergehen.

Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen Staking und Forging. Beim Forging wird aktiv an der Blockbildung teilgenommen, und jeder, der eine eigene Staking Node betreibt, wird rechtlich gesehen als Forging-Betreiber angesehen. Wenn hingegen ein Anbieter wie eine Börse (z.B. Exchanges) genutzt wird, spricht man von Staking.

Bei Forging handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit, die ähnlich dem Mining behandelt wird. Die Einkünfte aus dem Forging werden bei ihrem Zufluss besteuert, inklusive Gewerbesteuer und dem persönlichen Einkommenssteuersatz. Der Verkauf der erzeugten Coins ist zu jeder Zeit steuerpflichtig, es gilt keine einjährige Frist für die Steuerfreiheit. Ein positiver Aspekt ist jedoch, dass bei einem Kurseinbruch Verluste leichter abgesetzt werden können.

Beim Staking hingegen handelt es sich um eine private Vermögensverwaltung und die Einkünfte werden als sonstige Einkünfte behandelt. Beim Verkauf von gestakten Coins handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft. Die Versteuerung erfolgt beim Zufluss der Erträge als sonstige Einkünfte. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) schreibt hierzu: "Die erlangten Einheiten einer virtuellen Währung sind mit dem Marktkurs zum Zeitpunkt der Anschaffung anzusetzen."

Warum ist der Verkauf steuerpflichtig? Laut BMF liegt ein Tausch vor, bei dem temporär auf die Nutzung einer virtuellen Währung verzichtet wird. Indem man diese hinterlegt, tauscht man die Nutzung gegen andere Kryptowährungen ein. Dieser Tausch ist steuerpflichtig.

Eine wichtige Unterscheidung liegt in der Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Tätigkeit - Forging vs. Staking. Es ist ratsam, sich bei steuerlichen Fragen von einem Fachexperten beraten zu lassen, um die korrekte Einordnung vorzunehmen.

Nun werfen wir einen Blick auf das ETH Shapella Upgrade. Mit diesem Upgrade werden zwei wichtige Verbesserungen vorgenommen: das Shanghai-Upgrade auf der Execution Layer und das Capella-Upgrade auf der Consensus Layer.

Die spannende Neuerung besteht darin, dass erstmalig das Abheben der hinterlegten Coins einer Staking-Nodes auf Ethereum möglich ist. Bisher hatten ETH-Staker keinen Zugriff auf ihre eingezahlten Coins. Mit dem Shapella-Upgrade können sie das Staking auflösen und auf die notwendigen 32 ETH zugreifen.

Doch wie wirkt sich das Shapella Upgrade steuerlich aus? Da der Zufluss der gestakten Coins steuerpflichtig ist, stellt sich die Frage, was genau als Zufluss gilt. Hier gibt es zwei Argumentationen. Die erste besagt, dass mit dem Upgrade der Zufluss beginnt. Die zweite besagt, dass der Zufluss seit Beginn des Stakings kontinuierlich erfolgt. Es gibt bislang keine eindeutige Antwort auf diese Frage, daher ist es wichtig, sich über aktuelle Entwicklungen und Empfehlungen der Steuerbehörden auf dem Laufenden zu halten.

Insgesamt ist das ETH Shapella Upgrade ein bedeutender Schritt für das Staking von Ethereum und eröffnet neue Möglichkeiten für die ETH-Staker.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass Staking eine spannende Methode ist, um Erträge aus Kryptowährungen zu generieren, aber die steuerlichen Aspekte nicht außer Acht gelassen werden dürfen.

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