Update aus dem Bundesfinanzministerium zu Krypto-Steuern

März 7, 2024
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Das Bundesfinanzministerium hat gestern Abend einen Entwurf für ein Ergänzungsschreiben zum BMF-Schreiben „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token“ vom 10. Mai 2022 (BStBl. I, S. 668), veröffentlicht, welches auf Rückmeldungen und Diskussionen mit den Finanzbehörden der Länder basiert und Änderungen in den Bereichen der Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten sowie geringfügige Anpassungen in den erläuternden und steuerrechtlichen Einordnungen umfasst. Dies wurde an Pekuna und weitere Krypto-Steuerexperten geschickt, damit diese hierzu Stellung nehmen können.

Inhaltlich umfasst das vierseitige Dokument wenig Überraschendes. 

Es ist in die folgenden vier Punkte gegliedert:

  1. Erläuterungen 
  2. Ertragsteuerrechtliche Einordnung
  3. Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten
    1. Allgemeines 
    2. Mitwirkungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten im Betriebsvermögen 
    3. Mitwirkungs- und Aufbewahrungspflichten im Privatvermögen
  4. Anwendungsregelung

Im Folgenden gehen wir detailliert auf die verschiedenen Aspekte ein:

Im ersten Kapitel "Erläuterungen" werden geringfügige Neuerungen bezüglich der Bereitstellung von Transaktionsübersichten und Steuerreports durch Handelsplattformen und Wallet-Anbieter hervorgehoben. Nutzer erhalten in der Regel Zugang zu detaillierten Aufstellungen ihrer Transaktionen, die in verschiedenen Formaten wie CSV verfügbar sind und oft chronologisch nach virtuellen Währungen und Token sortiert sind. Es wird betont, dass der Abruf dieser Informationen zeitlich limitiert sein kann, was eine rechtzeitige Sicherung notwendig macht. Zudem bieten einige Plattformen und spezialisierte Dienstleister individuell anpassbare Steuerreports an, die darauf abzielen, steuerlich relevante Einkünfte aus dem Handel mit virtuellen Währungen und Token zu ermitteln. Diese Reports, die auf den Transaktionsübersichten aufbauen, können von den Nutzern bearbeitet werden, um eventuelle Fehler zu korrigieren oder steuerrechtliche Bewertungen anzupassen.

Im zweiten Kapitel "Ertragsteuerrechtliche Einordnungen" des BMF-Entwurfs werden wichtige Aspekte zur steuerlichen Behandlung von Transaktionen mit virtuellen Währungen und Token dargelegt. Die Bestimmung der Anschaffungskosten basiert auf dem Marktkurs zum Zeitpunkt der Anschaffung, wobei offizielle Börsenkurse als Referenz herangezogen werden (Randziffer 96). Dies gilt sowohl für Transaktionen innerhalb des Betriebsvermögens als auch im Privatvermögen, wobei spezifische Regeln für die Ermittlung von Veräußerungserlösen und die Bewertung von Tauschgeschäften festgelegt sind. Des Weiteren wird die steuerliche Behandlung von Einkünften aus der Verwendung von virtuellen Währungen für Lending-Zwecke sowie der durch Airdrops erhaltenen Einheiten thematisiert, wobei die Bewertung stets zum Marktkurs im Zeitpunkt des Zugangs erfolgt, nicht wie bisher zum Zeitpunkt des Zuflusses. Die präzisen Anweisungen bezüglich der Ermittlung des Marktkurses und der Einnahmenüberschussrechnung unterstreichen die Notwendigkeit einer sorgfältigen Dokumentation und Bewertung in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften. (Randnummern 43 und 96)

Das dritte Kapitel "Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten" fokussiert sich auf die Verpflichtungen der Steuerpflichtigen bezüglich der korrekten und wahrheitsgemäßen Angabe in den Steuererklärungen, sowie die spezifischen Herausforderungen, die sich aus der Natur virtueller Währungen und Token ergeben. Es wird betont, dass die technischen Besonderheiten dieser Anlagen, einschließlich Transaktionen, die direkt auf der Blockchain („on chain“) dokumentiert werden, sowie der Handel auf zentralen und dezentralen Plattformen, besondere Aufmerksamkeit in der steuerrechtlichen Behandlung erfordern (Randnummer 11).  Die Steuerpflichtigen sind für die Bereitstellung und Sicherung dieser Informationen verantwortlich, auch im Falle von Datenverlust durch Insolvenzen oder Hackerangriffe.

Es werden erweiterte Mitwirkungspflichten dargelegt, insbesondere wenn Transaktionen über ausländische Plattformen erfolgen. Zudem wird auf die Wichtigkeit von Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten eingegangen, sowohl im betrieblichen als auch im privaten Vermögen, einschließlich der Nutzung von spezieller Software zur Erfüllung dieser Pflichten (Randnummer 102). Die Finanzverwaltung kann unter bestimmten Voraussetzungen Schätzungen vornehmen, wenn die Steuerpflichtigen nicht ausreichend mitwirken oder ihre Angaben nicht ausreichend aufklären. Die Bewertung von Marktkursen und die Dokumentation von Transaktionsübersichten und Steuerreports spielen eine zentrale Rolle in der Erfüllung der steuerrechtlichen Anforderungen.

Das BMF bat bis 03. April um eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Entwurf. Wir planen eine Stellungnahme von unserer Seite aus.

Im Vergleich zu dem letzten Entwurf wurden einige Punkte ergänzt. Für Pekuna sind jedoch keine großen Überraschungen enthalten, da alle unsere Gutachten schon jetzt den BMF-Anforderungen entsprechen.

Hier geht’s zum orginal Schreiben:

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