In letzter Zeit berichten uns Kundinnen und Kunden immer öfters, dass sie einen Fragebogen vom Finanzamt bekommen hätten und in diesem zahlreiche Informationen zu Kryptowährungen angeben müssten. Das besagte Dokument nennt sich „Fragebogen zur steuerlichen Behandlung der Einkünfte aus Krypto-Währungen“. Mit seinen neun Seiten ist es durchaus sehr ausführlich. So schätzt unser Gründer und ehemaliger Finanzbeamter Werner Hoffmann das Formular ein:
Auch Finanzämter versuchen ihre Prozesse zu optimieren und haben dafür für verschiedene Themenbereiche vorgefertigte Fragebögen. Ziel dieses Fragebogens ist es wohl, alle möglicherweise steuerrelevanten Themen abzudecken. Mit neun Seiten ist dieser im Vergleich zu anderen mir bekannten Fragebögen sehr umfangreich. Auch unser Analystenteam hat uns bestätigt, dass manche dieser Fragen durchaus nicht leicht zu beantworten sind, selbst für Profis in diesem Bereich. Insbesondere der sehr beamtische Aufbau mit verschachtelten Fragen und Querverweisen in Juristendeutsch vermischt mit Krypto-Sonderthemen macht es schwer, das Dokument wahrheitsgemäß auszufüllen.
Auch von Steuerexperten wie Dr. Steffen Kranz wurde auf Linkedin bereits ausführlich diskutiert, inwieweit das Finanzamt dies überhaupt von einem Steuerpflichtigen verlangen kann. (https://www.linkedin.com/posts/dr-steffen-kranz-10851815b_fragebogen-zu-kryptow%C3%A4hrungen-ugcPost-6917364386751725568–M5a)
Bei der Frage, ob die Behörde hierzu berechtigt ist, gibt es unterschiedliche Meinungen. Klar ist jedoch, dass das Finanzamt hier erstmal die Oberhand hat und eine Verweigerung der Antworten kein positives Licht auf Dich wirft. Gerade bei einem sehr komplexen Thema wie Krypto macht es Sinn, sehr eng mit dem Finanzamt zusammen zu arbeiten.
Der “Fragebogen zur steuerlichen Behandlung der Einkünfte aus Krypto-Währungen“ ist kein offizielles Formular wie es zum Beispiel die amtlichen Vordrucke der Einkommensteuererklärung sind. Diese müssen von der sogenannten Vordruckkommission entworfen und beschlossen werden, sie sind damit in ganz Deutschland einheitlich. Hier handelt es sich hingegen vermutlich um einen von einem Finanzamt oder -ministerium entwickelten Fragebogen.
Das Wording und die Fragen erinnern an den noch nicht veröffentlichten Entwurf des BMF-Schreiben. Bei einigen im Fragebogen verwendeten Auslegungen ist es durchaus umstritten, ob deren Anwendung so korrekt ist. So zum Beispiel die Einzahlung von Assets in einen Liquidity Pool. Nach Ansicht von Pekuna und führenden Krypto-Steuerberatern handelt es sich dabei nicht um einen Verkauf, da es keinen Käufer gibt und der LP-Token nicht die Eigenschaften eines Wirtschaftsgutes erfüllt.
Ebenfalls unklar ist, wie das Finanzamt mit diesen Informationen umgehen wird und wie es vorhat, diese zu verarbeiten. Ich bezweifle, dass ein normaler Finanzbeamter die Ergebnisse des Fragebogens richtig auswerten und interpretieren kann. Ich kann mir gut vorstellen, dass diese erstmal nur für die Akten sind; oder die Finanzämter dabei sind, Spezialbereiche aufzubauen. Wir haben nämlich bereits ein paar Stellenanzeigen von Finanzbehörden gesehen, in denen diese nach Kryptoexperten suchen. Ein Gutachten von Pekuna, welches all jene Fragen inhaltlich bereits beantwortet, hat oft mehrere hundert Seiten. Es versucht alle Vorgänge so verständlich wie möglich darzustellen. Wie dies mithilfe einer einfach Excel-Tabelle passieren soll, ist fraglich.
Für alle, die wissen wollen was mit dem Fragebogen des Finanzamts eventuell auf sie zukommt, haben wir diesen hier hochgeladen: Link
Nachdem dieses Schreiben bereits vor der Veröffentlichung des BMF-Schreibens im Umlauf war wird es spannend ob der Fragebogen evtl auch angepasst werden wird.