6. Mai 2021No Comments

Vorstellung der EZB zum E-Euro

Gestern hat der 3. Bitcoin Talk der FDP stattgefunden. Dieses mal zum Thema „Von E-Euro bis Bitcoin – Risiken und Chancen der Revolution des Geldes“. Dementsprechend ging es viel um Stablecoins und die Pläne der EZB einen E-Euro einzuführen. 

Auch wir haben bei der Umfrage der EZB im letzten Jahr zur Einführung des E-Euro unser Feedback abgegeben und waren gespannt erste Ergebnisse zu hören. 

„Negativzinsen wird es auch beim E-Euro geben.“ mit dieser Aussage hat Prof. Dr. Ulrich Bindseil – Generaldirektor im Direktorium der Europäischen Zentralbank für aufsehen gesorgt, er spricht trotzdem von einer stabilen Wertanlage.Wie aus den Kommentaren der Diskussion zu entnehmen war, waren die Zuschauer mit den Aussagen nicht sehr zufrieden. Was nicht angesprochen wurde jedoch bei der Diskussion auch relevant ist, dass eine Funktionalität von Negativzinsen auch darauf schließen lässt, dass die technische Implementierung der EZB Möglichkeiten gibt auf Guthaben zuzugreifen. Wie dies genau umgesetzt wird ist bisher jedoch noch offen.

Link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=dCv00iGHkvE

27. April 2021No Comments

NFTs im Betriebsvermögen

Das ein Unternehmen eine Domain besitzt ist heutzutage Standard, aber auch dies war nicht immer so. Wie bei vielen Themen gibt es einiges an steuerlicher Literatur wie solche immateriellen Wirtschaftsgüter in der Bilanz zu verbuchen sind. Wir glauben, dass es in Zukunft für Unternehmen sehr üblich sein wird, neben dem Domain-Namen, auch den Blockchain-Namen als Asset zu sichern. Zahlreiche Fragen rund um die Besteuerung und Bilanzierung sind uns sicher. Wer ausprobieren will ob sein Wallet bereits ENS unterstützt, kann gerne an pekuna.eth eine Überweisung durchführen. Wer sich das Ganze mal auf der Blochchain ansehen will, kann dies gerne hier tun: https://etherscan.io/token/0x57f1887a8bf19b14fc0df6fd9b2acc9af147ea85?a=0xe0b397d9fbef08cd9885ac4ac35a338e51920d32#inventory

Wir haben seit dieser Woche unseren ersten NFT (oder auch ERC-721 Token) bei uns im Betriebs- vermögen. Hierbei handelt es sich um den Ethereum Name Service (ENS) pekuna.eth

21. April 2021No Comments

NFT Haus

Das Thema NFT ist gerade ein großer Hype. Ein Feld in dem sich in den letzten Monaten unglaublich viel entwickelt hat und das ständig neue Nutzungsfelder entwickelt. Jetzt kam ausgerechnet ein Deutscher auf die Idee sein Elternhaus über die Blockchain zu verkaufen. Nicht nur gegen ETH sondern das ganze Haus als NFT geminted. 

Wir haben uns kurz mit ihm ausgetauscht und uns haben natürlich in erster Linie die rechtlichen Aspekte interessiert. Wie wird die Übertragung im Grundbuch funktionieren? Wie kann er den Käufer eigentlich kontaktieren und was passiert mit dem NFT, wenn das Grundbuch geändert wurde? 

Das Thema Steuern und steuerliche Bewertung ist hier natürlich auch sehr spannend. 
– Wie wird das Grundbuchamt für die Grundsteuer den Preis festlegen? 
– Wie wird der Verkauf der Immobilie im Privatvermögen versteuert? 
– Wie werden die eingenommenen ETH beim Verkauf versteuert?

Vielen Dank an den spannenden Austauch mit Eugene und für alle Interessierten gibt es hier den Link zu Opensea: https://opensea.io/assets/0x495f947276749ce646f68ac8c248420045cb7b5e/54108438401911435239024549142332327895377516872423623009620534105234904973313

15. März 2021No Comments

Gründerszene Artikel

Wir haben uns vor kurzem mit Gründerszene ausgetauscht in einer Diskussion warum auch deutsche Firmen dem Vorbild von Tesla folgen sollten. #bitcoin #tesla #btc #gründerszene

Hier der Link zum Artikel.

2. März 2021No Comments

Webevent: Taxation & Regulation of Digital Assets

Staking Facilities is a company that offers investors to earn rewards on digital assets. Especially here, the topic of a correct taxation is a very important one and needs to be discussed. We were very happy to have this talk with experts in the field and thank the host for the interesting event. #staking #defi #taxation

26. Februar 2021No Comments

Youtube Interview mit voltfever Dirk

Auf Dirk Röders Youtube-Kanal dreht sich alles um Tesla und Innovationen. Mit dem Milliarden Bitcoin-Investment von Elon Musk (Tesla) ist es nur eine logische Konsequenz, dass auch dieses Thema in den Kanal gehört. Sehr erfreulich, dass auch an das Thema der korrekten Versteuerung gedacht wird. Vielen Dank an Dirk Röder für das sehr spannende Gespräch. Link zum Interview: Youtube – Interview mit Dirk

12. Februar 2021No Comments

Interview mit Haufe und Fabian Walter zum Thema Kryptowährungen

Elon Musk hat sich in den letzten Wochen vermehrt positiv über Bitcoin geäußert. Jetzt ist bekannt geworden, Tesla hat im großen Stil in Bitcoin investiert. Die Firma plant sogar die digitale Währung als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Vielen Dank an Fabian Walter und Haufe Group für das Gespräch zum Thema Kryptowährungen und einer entsprechenden Versteuerung. Link zum Artikel: Kryptowährungen: „Steuerberater können sich positionieren“

22. Januar 2021No Comments

Pekuna im Gespräch mit MdB Frank Schäffler

Wir bedanken uns bei Bundestagsabgeordneter Frank Schäffler für die Einladung in sein Büro und den spannenden Austausch zum Thema Versteuerung von Kryptowährungen. 

14. Dezember 2020No Comments

Steuertsunami Bitcoin 2.0: Das Aktuellste für Anleger von Krypto + Steuerprofis

Nach dem Erfolg von Prof. Dr. Joerg Andres Buch „Steuertsunami‘ aus dem Jahr 2017, freuen wir uns sehr über die Veröffentlichung der zweiten Neuauflage Steuertsunami Bitcoin 2.0, dieses Mal mit Co-Autor Rechtsanwalt Martin Figatowski.

Unserer Meinung nach ist der Steuertsunami eines der besten Fachbücher zum Thema Versteuerung von Kryptowährungen und sind deshalb umso gespannter auf diese Fortsetzung.

Steuertsunami Bitcoin 2.0: Das Aktuellste für Anleger von Krypto + Steuerprofis jetzt auf Amazon:

https://www.amazon.de/dp/B08Q8RCQGZ

Das Buch zeichnet sich dadurch aus, dass es auch für den steuerlichen Laien leicht zu verstehen ist und die, in der Praxis relevanten Sachverhalte verständlich erklärt sind.

Die Anschaffung und Lektüre des Steuertsunami Bitcoin (Version 1) war eine der ersten Anschaffungen die wir damals noch vor der Gründung von Pekuna gemacht haben. Daher freut es uns umso mehr, dass wir in der zweiten Version als Firma in diesem Bereich vorgestellt werden.

Auch über das große Engagement von Martin Figatowski, mit dem wir bereits einen Fachartikel publiziert haben, freuen wir uns sehr. Er ist einer der Ersten, die sich auf das Thema Steuerstrafrecht bei Kryptowährungen spezialisiert haben.

Produktinformationen:

  • ASIN : B08Q8RCQGZ
  • Sprache: : Deutsch
  • Dateigröße : 1947 KB
  • Seitenzahl der Print-Ausgabe : 182 Seiten
  • von Prof. Dr. Joerg Andres (Autor), Martin Figatowski (Autor), Joshua Stoffels (Autor)

Update 2024: Zur aktuellen Ausgabe 4 geht es hier: https://www.amazon.de/Steuertsunami-Bitcoin-4-0-Aktuellste-Steuerprofis-ebook/dp/B0CX6X9CPX/

2. Dezember 2020No Comments

Wie versteuert man eigentlich seine Einkünfte aus Kryptowährungen?

Wer in Kryptowährungen investiert oder damit handelt, muss die Einkünfte daraus selbst versteuern. Denn anders als bei einem Arbeitslohn oder bei Zinseinkünften führt beim Handel von Kryptowährungen kein Arbeitgeber bzw. keine Bank die Steuern von deinem Gewinn ab. Das heißt: Du musst zwingend eine Steuererklärung ausfüllen. Und in dieser deine steuerlichen Einkünfte angeben!

Wichtig dabei: Nicht die Umsätze müssen berechnet werden, sondern der steuerliche Gewinn. Und noch etwas ist bei Kryptowährungen entscheidend: Die Regeln des Steuerrechts müssen richtig auf alle gemachten Trades angewendet werden.

Der Steuerreport

In der Anlage für das Finanzamt ist am Ende nur eine einzige Zahl, und die Information mit was gehandelt wurde, einzutragen. Damit das Finanzamt dies nachvollziehen kann, lohnt es sich, einen Report über alle gemachten Trades einzureichen. Das ist vor allem dann sehr sinnvoll, wenn bei der Berechnung der Einkünfte ein Fehler passiert ist. Denn selbst wenn der Report einen Fehler beinhaltet, liegt die Verantwortung dafür, diesen zu entdecken, beim Finanzamt – und nicht bei dir. Also zum Beispiel wenn du dir bei der Jahresfrist nicht sicher bist und deshalb manche Trades falsch beurteilst.

Wenn du diese Trades jedoch richtig und komplett in deinem Steuerreport angegeben hast, bist du in der glücklichen Situation, dass das Finanzamt später den Steuerbescheid nicht mehr anpassen kann. Und zwar auch dann, wenn der Fehler irgendwann entdeckt wird. 

Ebenso bei der rechtlichen Beurteilung: Falls sich die Rechtslage ändert, der Report jedoch abgegeben wurde und alle Daten beinhaltet, bleibt der Steuerbescheid bestandskräftig und kann nicht mehr geändert werden. Das heißt: Es ist nicht nur wichtig, die Gewinne richtig zu berechnen, sondern auch einen korrekten und detaillierten Report abzugeben.

Wenn du die Steuererklärung erstellt und ans Finanzamt geschickt hast, dauert es meist mehrere Wochen bis sie bearbeitet wird. Erst dann kannst du mit einem Steuerbescheid rechnen, der die Einkünfte aus Kryptowährungen enthält. Aber Achtung: Da die Einkünfte aus dem Trading noch nicht versteuert sind, wird es oftmals zu einer Steuernachzahlung kommen.

Steuerhöhe

Die Steuer bemisst sich nach deinem persönlichen Steuersatz. Als Faustregel lässt sich sagen: Der Steuersatz für Einkünfte aus Kryptowährungen entspricht dem auf der Lohnbescheinigung. Du kannst also mit dem gleichen Prozentsatz rechnen wie bei Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Was du aber beachten solltest: Mit zunehmenden Einnahmen steigt auch der Steuersatz.

Je mehr du also durch Kryptotrading zusätzlich verdient wird, desto höhere Steuern werden fällig (auch für andere Einnahmen, da sich insgesamt dein Steuersatz erhöht).