11. Mai 2022No Comments

18 spannende Punkte zum BMF-Schreiben für Krypto Steuer

Dass es seit heute eine neues Schreiben des Bundesministerium des Finanzen (BMF) zur Besteuerung von Kryptowährungen gibt haben bestimmt schon viele mitbekommen. Hier wollen wir noch mal auf die einzelnen Änderungen zwischen Entwurf und veröffentlichtem Schreiben eingehen:

Nachzulesen hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token.html

Aktenzeichen: IV C 1 – S 2256/19/10003 :001

Rz steht für Randziffer an und gibt an in welchem Absatz im Dokument ihr die Quelle für jede Aussage finden könnt.

  • Die Länge des Schreibens ist ungefähr gleich geblieben
  • Der Aufbau ist quasi identisch
  • Definitionen wurden noch mal etwas nachgeschärft; Dies finden wir positiv, da es im Entwurf noch Formulierungen gab wie „Virtuelle Währungen: … und nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzen“ aber das dies keine gute Definition ist wissen wir seit El Salvador alle
  • Neu ist ein Absatz, dass Kryptowährungen tatsächlich die Eigenschaft eines Wirtschaftsgutes haben und damit Überhaupt dem deutschen Einkommensteuerrecht unterliegen Rz 31 Hier gibt es bereits offene Gerichtsverfahren, die diese Frage noch einmal endgültig klären wird, das BMF geht hier aber voran um zumindest innerhalb der Verwaltung alle Fragen auszuräumen.
  • Staking wird meist als Forging bezeichnet, was ein eher unüblicher Begriff ist, warum das BMF hier auf diesen gegangen ist ist unklar, evtl zur Abgrenzung vom Defi Begriff des Staking
  • Wie beim Blockchain Roundtable am 28.04.2022 in dem Pekuna Geschäftsführer Werner Hoffmann ebenfalls zu Gast war, wurde bereits auf die Gewerblichtkeitsvermutung des Staking hingewiesen, diese ist jetzt in Rz 39 zu finden und wird uns in den nächsten Jahren noch als ein großes Thema begleiten. Die Auswirkungen hierzu werden wir in einem eigenen Post darstellen.
  • Teilnehmer eines Mining Pools sind Mitunternehmer und damit auch im Bereich der Gewerblichkeit, beim Staking Pool ist dies nicht der Fall. Hier verwischt etwas die Abgrenzung zur Vermögensverwaltung. Die Klarstellung ist jedoch nach der neuen Einschätzung, dass „aktives“ Staking oder Forging gewerblich ist sehr wertvoll. 
  • Die Kursermittlung wurde ebenfalls vereinfacht, sprach der Entwurf noch vom „Durchschnittswert von 3 Exchanges“ wird jetzt der Kurs einer Handelsplattform oder eines Anbieters wie Coinmarketcap akzeptiert. Rz 43 Dies ist gerade in der Praxis der Gewinnermittlung und im Rahmen der Gutachtenerstellung ein wichtiger Schritt.
  • Staking bei dem man nicht selbst an der Blockerstellung (also über Anbieter oder Exchanges) teilnimmt gilt als private Vermögensverwaltung und damit sonstige Einkünfte, hier ist neu das die Blockbildung als Unterscheidungskriterium verwendet wird Rz 48 
  • Das Betreiben einer Masternode ist gewerblich, dies war im Entwurf noch als private Vermögensverwaltung bezeichnet und damit deutlich besser gestellt als es jetzt veröffentlicht wurde. Im Bezug auf die neue Qualifizierung von Staking jedoch nur konsequent. Rz 50 
  • Die Definitionen zur Abgrenzung des gewerblichen Kryptohändlers wurden noch einmal nachgeschärft, auch dies ist positiv zu sehen. Diese war im Entwurf noch sehr schwammig. Nach der neuen Definition sollte niemand mehr bedenken haben versehentlich gewerblich zu werden, da hier die Anforderungen sehr hoch ist.
  • Überraschend und neu ist das neben Fifo für die Bewertung auch die Durchschnittsmethode zulässig ist. Rz 61 Dieses Wahlrecht gilt sogar pro Währung und Wallet. Nachdem die beiden Berechnungen relativ unterschiedlich sind ist fraglich inwiefern dies im Reporting gut und nachvollziehbar dargestellt werden kann.
  • Absolutes Highlight und mit am größten Diskutiert beim letzten Entwurf war die Verlängerung der Haltefrist bei Staking und Lending, diese wird jetzt komplett ausgeschlossen Rz 63. Keine 10-Jahresfrist bei Nutzung von Coins für Staking und Lending.
  • Ebenfalls als steuerpflichtig angesehen wird die Veräußerung der durch Lending und Staking erhaltenen Coins als sonstige Einkünfte. Hierzu hat Pekuna eine andere Meinung, da hier unserer Meinung nach kein Leistungsaustausch zugrunde liegt und damit keine Anschaffung.  Rz 65
  • Beim Fork ist das BMF leider nicht unserer Empfehlung gefolgt. Hier wird immer noch verlangt die Anschaffungskosten aufzuteilen. (Randziffer 68) Hier ist besonders kritisch der hohe Aufwand beim Reporting zu sehen. Jede Transaktion für eine Anschaffung vor dem Fork muss aufgeteilt werden in den Anteil der später den verschiedenen Coins zuzurechnen ist. Insbesondere im Hinblick da es kaum langfristig werthaltige Forks gibt, ist diese Vorgehensweise sehr fraglich.
  • Airdrop: Die Argumentation bleiben bestehen, dass dieser steuerfrei ist, außer es wird eine Gegenleistung erbracht. Neu ist, dass wenn es bei der Zuteilung des Airdrops noch eine Aspekt des Zufalls z.B. Verlosung gibt dann ist der Airdrop wieder steuerfrei. 72
  • Ebenfalls neu im Zusammenhang mit dem Verkauf von Airdrops ist, dass bisher angenommen wurde, wenn der Zufluss steuerfrei war, dann kann es nicht zu einem privaten Veräußerungsgeschäft kommen. Dies wird hier anders interpretiert und bei einer unentgeltlichen Anschaffung sind die Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers zu berücksichtigen. Diese werden in der Praxis oft nicht nachweisbar sein und daher ist eine Besteuerung der zuerst steuerfreien Coins, wenn diese innerhalb der Jahresfrist veräußert werden zu 100% als Gewinn dargestellt. Rz 75 Hier hat das BMF eine interessantes Schlupfloch gefunden. Interessant wird hier zu sehen ob die Regelung des §23 EStG hier überhaupt Anwendung findet, wenn es keinen Anschaffungsvorgang gab. Diese Frage werden in Zukunft vermutlich erst die deutschen Finanzgerichte und der Bundesfinanzhof klären müssen.
  • Ebenso interessant wie die behandelten Themen sind auch die nicht behandelten Themen und gerade bei diesen haben wir in unserer Stellungnahme auf einige hingewiesen. Es wurden hier keine neuen Themen aufgenommen, damit bleiben viele Fragen aus dem Bereich Decentralised Finance und NFTs weiter unbeantwortet.
  • Welche Fragen sollen wir in diesem Zusammenhang noch klären?
  • Für weitere Informationen siehe auch unsere Stellungnahme.

23. November 2021No Comments

Bewerben bei Pekuna

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2. August 2021No Comments

Stellungnahme zum BMF Schreiben

Zuerst einmal vielen Dank an die zahlreichen Personen die uns ihre Kritik und Forderungen an uns weiter gegeben haben. Wir haben all die Punkte gesammelt, sortiert, ausgewertet und ausformuliert und dann dem Bundesministerium für Finanzen zukommen lassen.

Hier gibt es das gesamte Dokument zum Download:

Stellungnahme_BMF_Pekuna_final

Ebenso werden wir euch natürlich über Updates und gegebenenfalls eine Antwort des BMF auf dem laufenden halten.

29. Juni 2021No Comments

Online Infoveranstaltung zum BMF Entwurf Besteuerung von Kryptowährungen

Fragen und Antworten zum aktuellen Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium zur Besteuerung von Kryptowährungen

Zu diesem Online-Event:

Durch die zunehmende Beliebtheit von Kryptowährungen als beispielsweise Investitionsanlagen, welche hohe Kursgewinne erzielten, stellt sich natürlich die Frage: Wie werden die erwirtschaften Gewinne richtig besteuert? Welche Steuergesetze müssen beachtet werden? Und sind Steuergesetze vorhanden, welche ausführlich auf das Handeln von virtuellen Währungen, Token und auf die Besteuerung von Finanzdienstleistungen der dezentralisierten Finanzmärkte eingehen? Auch die Finanzverwaltung muss sich mit diesen Themen auseinandersetzen und hat hierfür kürzlich einen Entwurf für ein Schreiben bekannt gegeben.

In diesem Live-Online Event erhältst Du einen Überblick zum aktuellen Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen. Zudem möchten wir der Krypto und Blockchain Community die Möglichkeit geben, Feedback an das BMF zu geben, indem ein offener Meinungsaustausch stattfindet. Dadurch erhältst Du die Möglichkeit, aktiv das Rechtsgebiet mitzugestalten und deine Ideen in die Stellungnahme von Pekuna einfließen zu lassen.

Verpasse nicht die einmalige Chance!

Das Online-Event ist für: 

-> DeFi, Krypto und Blockchain Begeisterte, welche sich Steuerrechtlich informieren möchten

-> Jeder der bereits in Kryptowährungen investiert hat oder investieren möchte

-> Jeder der Mining, Staking oder Lending praktiziert

-> Steuerexperten bzw. Steuerkanzleien, die dieses Thema interessiert oder sich und ihre Mitarbeiter in diesem Gebiet weiterbilden wollen oder sogar bereits erste Fälle haben

Die Teilnehmeranzahl ist nicht begrenzt!

Pekuna GmbH:

Wir sind auf die Erstellung von Gutachten für Kryptowährungen spezialisiert, und helfen in diesem Zusammenhang bei steuerlichen Gewinnermittlungen. Wir arbeiten alle relevanten Daten zum Thema Blockchain und Kryptowährungen auf und erstellen anschließend ein übersichtliches Steuergutachten. Das umfangreiche Gutachten kann als Nachweis gegenüber dem Finanzamt oder Banken verwendet werden. Neben der Gutachtenerstellung bieten wir auch Schulungen und Online-Kurse für zahlreiche Krypto-Investoren, Unternehmen und Steuerkanzleien an.

Agenda:

  • Begrüßung und kurze Vorstellung der Pekuna GmbH 18:00-18:05 Uhr
  • Inhalt: 18.05-18:35 Uhr
    • BMF Entwurf, Was ist das?
      • – kurze Einführung für ein grundlegendes Verständnis 
    • Wie ist dieser entstanden?
      • – Hintergrundwissen/Entstehung verstehen 
    • Für wen ist dieser bindend?
      • Betroffene Personengruppen werden genannt
    • Wie kann ich mich wehren?
      • Möglichkeiten der Veränderung dieses Entwurfs
    • Geplante Inhalte des BMF Entwurf
      • Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
  • Q&A 18:35-19:00 Uhr
    • Beantwortung von Fragen  aus dem Publikum 
  • Feedback 19:00-19:30 Uhr
    • Eure offene und ehrliche Meinung ist willkommen
    • Wie würdet ihr den Entwurf verändern wollen? 
    • Verbesserungsvorschläge von der Community an das BMF

Deine Gelegenheit: 

  • Aktives mitgestalten eines Rechtsgebietes für die nächsten Jahre 
  • Möglichkeit Feedback an das BMF zu geben 
  • Nutzt diese einmalige Chance!

Wir freuen uns auf ein zahlreiches Erscheinen und sind auf eure Meinungen/Verbesserungsvorschläge gegenüber dem BMF-Entwurf gespannt!

Pekuna GmbH

Link zum Event: https://www.eventbrite.de/e/online-infoveranstaltung-zum-bmf-entwurf-besteuerung-von-kryptowahrungen-tickets-160962945503

Link zum Livestream: https://youtu.be/0t2R5pCrPog

6. Mai 2021No Comments

Vorstellung der EZB zum E-Euro

Gestern hat der 3. Bitcoin Talk der FDP stattgefunden. Dieses mal zum Thema „Von E-Euro bis Bitcoin – Risiken und Chancen der Revolution des Geldes“. Dementsprechend ging es viel um Stablecoins und die Pläne der EZB einen E-Euro einzuführen. 

Auch wir haben bei der Umfrage der EZB im letzten Jahr zur Einführung des E-Euro unser Feedback abgegeben und waren gespannt erste Ergebnisse zu hören. 

„Negativzinsen wird es auch beim E-Euro geben.“ mit dieser Aussage hat Prof. Dr. Ulrich Bindseil – Generaldirektor im Direktorium der Europäischen Zentralbank für aufsehen gesorgt, er spricht trotzdem von einer stabilen Wertanlage.Wie aus den Kommentaren der Diskussion zu entnehmen war, waren die Zuschauer mit den Aussagen nicht sehr zufrieden. Was nicht angesprochen wurde jedoch bei der Diskussion auch relevant ist, dass eine Funktionalität von Negativzinsen auch darauf schließen lässt, dass die technische Implementierung der EZB Möglichkeiten gibt auf Guthaben zuzugreifen. Wie dies genau umgesetzt wird ist bisher jedoch noch offen.

Link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=dCv00iGHkvE

27. April 2021No Comments

NFTs im Betriebsvermögen

Das ein Unternehmen eine Domain besitzt ist heutzutage Standard, aber auch dies war nicht immer so. Wie bei vielen Themen gibt es einiges an steuerlicher Literatur wie solche immateriellen Wirtschaftsgüter in der Bilanz zu verbuchen sind. Wir glauben, dass es in Zukunft für Unternehmen sehr üblich sein wird, neben dem Domain-Namen, auch den Blockchain-Namen als Asset zu sichern. Zahlreiche Fragen rund um die Besteuerung und Bilanzierung sind uns sicher. Wer ausprobieren will ob sein Wallet bereits ENS unterstützt, kann gerne an pekuna.eth eine Überweisung durchführen. Wer sich das Ganze mal auf der Blochchain ansehen will, kann dies gerne hier tun: https://etherscan.io/token/0x57f1887a8bf19b14fc0df6fd9b2acc9af147ea85?a=0xe0b397d9fbef08cd9885ac4ac35a338e51920d32#inventory

Wir haben seit dieser Woche unseren ersten NFT (oder auch ERC-721 Token) bei uns im Betriebs- vermögen. Hierbei handelt es sich um den Ethereum Name Service (ENS) pekuna.eth

21. April 2021No Comments

NFT Haus

Das Thema NFT ist gerade ein großer Hype. Ein Feld in dem sich in den letzten Monaten unglaublich viel entwickelt hat und das ständig neue Nutzungsfelder entwickelt. Jetzt kam ausgerechnet ein Deutscher auf die Idee sein Elternhaus über die Blockchain zu verkaufen. Nicht nur gegen ETH sondern das ganze Haus als NFT geminted. 

Wir haben uns kurz mit ihm ausgetauscht und uns haben natürlich in erster Linie die rechtlichen Aspekte interessiert. Wie wird die Übertragung im Grundbuch funktionieren? Wie kann er den Käufer eigentlich kontaktieren und was passiert mit dem NFT, wenn das Grundbuch geändert wurde? 

Das Thema Steuern und steuerliche Bewertung ist hier natürlich auch sehr spannend. 
– Wie wird das Grundbuchamt für die Grundsteuer den Preis festlegen? 
– Wie wird der Verkauf der Immobilie im Privatvermögen versteuert? 
– Wie werden die eingenommenen ETH beim Verkauf versteuert?

Vielen Dank an den spannenden Austauch mit Eugene und für alle Interessierten gibt es hier den Link zu Opensea: https://opensea.io/assets/0x495f947276749ce646f68ac8c248420045cb7b5e/54108438401911435239024549142332327895377516872423623009620534105234904973313

15. März 2021No Comments

Gründerszene Artikel

Wir haben uns vor kurzem mit Gründerszene ausgetauscht in einer Diskussion warum auch deutsche Firmen dem Vorbild von Tesla folgen sollten. #bitcoin #tesla #btc #gründerszene

Hier der Link zum Artikel.

2. März 2021No Comments

Webevent: Taxation & Regulation of Digital Assets

Staking Facilities is a company that offers investors to earn rewards on digital assets. Especially here, the topic of a correct taxation is a very important one and needs to be discussed. We were very happy to have this talk with experts in the field and thank the host for the interesting event. #staking #defi #taxation

26. Februar 2021No Comments

Youtube Interview mit voltfever Dirk

Auf Dirk Röders Youtube-Kanal dreht sich alles um Tesla und Innovationen. Mit dem Milliarden Bitcoin-Investment von Elon Musk (Tesla) ist es nur eine logische Konsequenz, dass auch dieses Thema in den Kanal gehört. Sehr erfreulich, dass auch an das Thema der korrekten Versteuerung gedacht wird. Vielen Dank an Dirk Röder für das sehr spannende Gespräch. Link zum Interview: Youtube – Interview mit Dirk