21. Juni 2023No Comments

NRWs Kampf gegen Krypto-Steuerhinterziehung: Was du jetzt wissen musst!

Es ist ein Thema, das gerade durch die deutschen Medien rollt, einschließlich renommierter Plattformen wie Spiegel, FAZ und Wirtschaftswoche, ganz zu schweigen von zahlreichen Kryptomagazinen. Nordrhein-Westfalen hat sich kürzlich eine umfangreiche Datensammlung von einer der großen Kryptobörsen in Deutschland durch ein Sammelauskunftsverfahren geben lassen. Aber was bedeutet das genau und was sollte man als Betroffener tun?

Was ist passiert?

Nach einer Sammelauskunft hat die Steuerfahndung NRW vermutet, dass durch den Service dieser Kryptobörse Steuerhinterziehung begangen wird. Trotz anfänglichem Widerstand der Börse musste sie auf gerichtlichen Beschluss hin schließlich die Daten herausgeben.

Nun wird NRW die erhaltenen Daten auswerten und die relevanten Daten an die jeweiligen Bundesländer weitergeben, die ihrerseits die Daten ihrer Bürger auswerten werden. Dabei werden die Daten der Exchange mit den bereits vorliegenden Daten der Steuererklärungen abgeglichen.

Was bedeutet das für die Steuerpflichtigen?

Für viele Steuerpflichtige könnte dies unangenehme Post bedeuten, da es wahrscheinlich ist, dass nicht alle Transaktionsdaten den Finanzämtern vollständig vorliegen. Dies könnte dazu führen, dass Gewinne nicht berechnet werden können, auch wenn Kryptowährungen über ein Jahr gehalten wurden und somit zurecht nie in einer Steuererklärung angegeben wurden, könnte dies zu Nachfragen führen.

Aufgrund eines im letzten Jahr veröffentlichten Schreibens des BMF und eines Urteils des Bundesfinanzhofes ist klar, dass Kryptowährungen der deutschen Steuerpflicht unterliegen. Deshalb ist es keine Überraschung, dass NRW genau jetzt aktiv wird.

Was kannst du tun, wenn du betroffen bist?

Es wurde nicht bekannt gegeben, welche Daten herausgegeben wurden und welche Kryptoplattform betroffen ist. Daher kann die Bandbreite der betroffenen Daten stark variieren. Es könnte sich nur um Anmeldedaten handeln, aber es könnte auch um Transaktionsdaten oder allgemeine Trading-Informationen gehen. Ebenso ist nicht bekannt, aus welchen Jahren die Daten stammen.

Wenn du glaubst, dass du betroffen bist, sollte dein erster Schritt sein, einen auf das Thema Strafrecht und Kryptowährungen spezialisierten Anwalt zu kontaktieren und mit ihm eine Selbstanzeige zu starten. Dies ist die einzige Möglichkeit, eine hohe Geldstrafe und evtl. sogar eine drohende Haftstrafe zu vermeiden. Selbst mit einer Selbstanzeige gehen allerdings Steuernachzahlungen, Zuschläge und Zinsen auf die verzögerte Steuerzahlung einher.

Was erwartet uns in der Zukunft?

Wir bei Pekuna gehen davon aus, dass dies nur der Anfang ist und dass künftige Regulierungen wie z.B. die EU-Regulierung DAC 8 und das Crypto Asset Reporting Framework (CARF) der OECD, noch viel größere Auswirkungen haben werden. Für alle, die einmal eine KYC-Prüfung bei der Anmeldung an einer Exchange durchlaufen haben, wird dieses Thema früher oder später relevant sein.

Einige Worte zur Steuerfahndung NRW

Die Steuerfahndung NRW ist berühmt-berüchtigt für den Kauf von Daten, auch aus dem Ausland und von Whistleblowern, und hat damit bereits für Aufsehen gesorgt. Es gab sogar Fälle, in denen sie Millionen für diese Daten ausgegeben hat und dafür Kritik einstecken musste.

Warum gibt es eine Pressemitteilung zu diesem Thema?

Es scheint, als würde die Finanzverwaltung versuchen, die Betroffenen dazu zu bringen, Selbstanzeigen zu machen, um straffrei aus der Angelegenheit herauszukommen. Bei früheren Ankäufen von Daten CDs unter anderem aus der Schweiz und Liechtenstein kam es zu steuerlichen Mehreinnahmen von Milliarden Euro für den Staat, viel davon auch aufgrund der durchgeführten Selbstanzeigen.

Wir stehen an der Schwelle einer neuen Ära der Krypto-Regulierung. Es bleibt abzuwarten, wie diese Änderungen die Krypto-Landschaft prägen werden. Bleibt mit Pekuna auf dem Laufenden, wir werden das Thema weiterhin genau beobachten.

Das wird bestimmt nicht das letzte mal sein, dass wir zum Thema Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowährungen schreiben.. Wer sich nach dem Lesen dieses Artikels entschließt, seine Daten für die Vergangenheit aufzuräumen, kann sich gerne bei uns melden und somit professionelle Hilfe ins Boot holen. 

14. Juni 2023No Comments

MiCa-Regulierungen: Einführung in die Krypto-Regulierung der EU – Wie wirkt sich das auf Privatpersonen aus?

Die Einführung von MiCa wird zweifellos Auswirkungen auf die Kryptoindustrie in der EU und auch weltweit haben. Hier sind einige der möglichen Effekte:

1. Verbesserter Verbraucherschutz: 

MiCa zielt darauf ab, den Verbraucherschutz im Kryptomarkt zu stärken. Durch klare Regeln und Vorschriften sollen die Risiken für Verbraucher reduziert werden. Kryptodienstleister müssen bestimmte Standards einhalten, um ihre Dienstleistungen anbieten zu können, was letztendlich das Vertrauen der Verbraucher stärken könnte.

2. Erhöhte regulatorische Harmonisierung: 

Mit MiCa wird eine einheitliche Regulierung für Krypto-Vermögenswerte in der gesamten EU eingeführt. Dies könnte dazu beitragen, regulatorische Fragmentierung zu verringern und den grenzüberschreitenden Handel mit Krypto-Vermögenswerten zu erleichtern. Unternehmen müssen sich nicht mehr mit unterschiedlichen nationalen Regeln auseinandersetzen, sondern können sich auf eine einheitliche Regelung verlassen.

3. Rechtliche Klarheit und Sicherheit:

 Die Einführung von MiCa soll Klarheit und Rechtssicherheit für Krypto-Vermögenswerte schaffen. Unternehmen wissen nun, welche Vorschriften sie einhalten müssen, um ihre Dienstleistungen anzubieten. Dies könnte dazu beitragen, Unsicherheiten und rechtliche Risiken zu reduzieren, was wiederum die Entwicklung neuer innovativer Lösungen fördern könnte.

4. Auswirkungen auf Kryptodienstleister: 

Kryptodienstleister wie Börsen und Verwahrer werden von den MiCa-Regulierungen stark betroffen sein. Sie müssen nun Lizenzen beantragen und bestimmte Anforderungen erfüllen, um ihre Dienstleistungen anbieten zu können. Dies könnte zu höheren Betriebskosten und bürokratischen Hürden führen. Kleine und neue Akteure könnten es schwerer haben, mit den neuen Anforderungen Schritt zu halten.

5. Auswirkungen auf Privatperson

In Bezug auf Privatpersonen bedeutet dies, dass Steuerbehörden möglicherweise leichteren Zugang zu Informationen über Kryptotransaktionen haben werden. Es wird erwartet, dass die Einhaltung steuerlicher Verpflichtungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen strenger überwacht wird. Dies wird dazu führen, dass Steuerbehörden das Thema viel besser überwachen können. Daher ist es für Privatpersonen von großer Bedeutung, die steuerlichen Auswirkungen von Kryptowährungen zu verstehen und ihre steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Regulierung durch MiCa macht es möglich, dass die Nachvollziehbarkeit einfacher und transparenter wird, sowohl für Privatpersonen als auch für die Behörden, die diese Transaktionen nachvollziehen können. Gleichzeitig sollten Privatpersonen jedoch auch auf mögliche steuerliche Änderungen und Anforderungen achten.

6. Herausforderungen für dezentrale autonome Organisationen (DAOs): 

MiCa führt auch Regulierungen für dezentrale autonome Organisationen (DAOs) ein. Die genaue Abgrenzung von DeFi-Projekten und deren Anwendungsbereich unter MiCa ist jedoch noch nicht vollständig festgelegt. Dies könnte Herausforderungen und Diskussionen hervorrufen, da DAOs oft auf der Grundlage von dezentralen Protokollen und Smart Contracts arbeiten.

Fazit

MiCa stellt eine bedeutende Entwicklung für den Kryptomarkt in der EU dar. Durch die Einführung umfassender Regulierungen werden Verbraucherschutz, regulatorische Harmonisierung und Rechtssicherheit angestrebt. Die Auswirkungen von MiCa werden jedoch von verschiedenen Akteuren unterschiedlich wahrgenommen. Während einige die neuen Regulierungen begrüßen, bestehen auch Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Umsetzung von MiCa auf die Kryptoindustrie in der EU tatsächlich auswirken wird.

7. Juni 2023No Comments

Die Besteuerung von Kryptowährungen: So funktioniert es

Ein Leitfaden zur Berechnung der Steuern beim Handel mit Kryptowährungen

Der Handel mit Kryptowährungen hat in den letzten Jahren enorm an Beliebtheit gewonnen. Doch neben den potenziellen Gewinnen stellt sich für viele Trader die Frage: Wie berechnen sich eigentlich die Steuern? In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Besteuerung von Kryptowährungen geben.

Der erste Schritt zur Berechnung der Steuer besteht darin, den Gewinn aus dem Verkauf zu ermitteln. Hierfür werden der Verkaufspreis und die Anschaffungskosten berücksichtigt. Doch wie werden die Anschaffungskosten berechnet, wenn man mehrere Coins zu unterschiedlichen Preisen und zu unterschiedlichen Zeiten gekauft hat?

FIFO

Eine wichtige Regel, die bei der Besteuerung von Kryptowährungen Anwendung findet, ist das sogenannte "First in First out" (FIFO) Prinzip. Es besagt, dass die zuerst angeschafften Coins als zuerst veräußert gelten. Da es keine eindeutige Zuordnungsmöglichkeit bei Kryptowährungen gibt, ist es jedoch notwendig, gewisse Annahmen zu treffen.

DEPOTTRENNUNG

Ein weiteres Konzept, das bei der Besteuerung von Kryptowährungen eine Rolle spielt, ist die Depottrennung. Durch die Trennung von Beständen in verschiedenen Depots werden diese unabhängig voneinander betrachtet. So haben Coins, die auf einer bestimmten Exchange verkauft werden, keine Auswirkungen auf Coins, die noch in einem anderen Wallet oder Börse, also einem anderen Depot sind.

Die Kenntnis und Nutzung dieser Regeln kann dir dabei helfen, Ihre steuerliche Situation zu optimieren. Es empfiehlt sich beispielsweise, Coins für langfristige Investitionen auf einem separaten Wallet zu halten und Coins für kurzfristiges Trading auf einem anderen Wallet zu verwahren. Durch diese Vorgehensweise können Sie Ihre steuerlichen Verpflichtungen besser steuern.

Es ist wichtig zu beachten, dass Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen, die über ein Jahr gehalten wurden, in Deutschland steuerfrei sind. Daher ist es von großer Bedeutung, die genauen Anschaffungszeitpunkte und -kosten zu kennen, um die entsprechenden Coins auswählen zu können, wenn Sie einen Trade ausführen möchten.

Die Berechnung der Steuern im Zusammenhang mit Kryptowährungen kann komplex sein. Glücklicherweise bieten die meisten gängigen Tools auf dem Markt bereits Funktionen zur steuerlichen Abbildung an. Diese Tools erleichtern die Prozesse und ermöglichen es Ihnen, sich auf Ihr Trading zu konzentrieren, anstatt sich über die Steuern Gedanken machen zu müssen.

Wenn du jedoch eine aktivere Rolle in der Steuergestaltung spielen möchtest, lohnt es sich, die Regeln genau zu kennen und zu nutzen. Mit der richtigen Strategie kannst du deine Accounts und Investments steuerlich optimieren. Denk daran, dass jeder Trade Auswirkungen auf deine steuerliche Situation haben kann, und informiere dich stets über die steuerlichen Richtlinien in deinem Land.


Bitte beachte, dass dieser Artikel nur allgemeine Informationen zur Besteuerung von Kryptowährungen bietet und keine Steuerberatung darstellt. Für eine individuelle Beratung solltest du einen Steuerexperten konsultieren, der sich mit den spezifischen Steuergesetzen in deinem Land auskennt.

24. Mai 2023No Comments

Gerücht zu Metamask und Steuern: Was wirklich dahinter steckt und was die Zukunft bringen könnte

In einigen Kryptomagazinen kursieren derzeit Schlagzeilen, die suggerieren, dass MetaMask aus steuerlichen Gründen die Kryptowährungen seiner Kunden zurück halten könnte. Als Experten auf dem Gebiet von Steuern und Kryptowährungen haben wir uns diese Behauptungen genauer angesehen und müssen klarstellen: 

Nein, es ist nicht so. In den AGB von MetaMask gibt es zwar einen Absatz, der sich mit Gebühren und Zahlungen für den MetaMask-Service befasst, aber es geht dabei um Umsatzsteuer und ähnliche Abgaben, die MetaMask im Rahmen seiner eigenen Gebühren einbehält. 

Aktuell gibt es keine Hinweise darauf, dass MetaMask die Kryptowährungen seiner Kunden aus steuerlichen Gründen zurückhält. 

Und wenn doch?

Wir möchten eine “was wäre wenn”- Situation betrachten und darüber diskutieren, was passieren könnte, wenn ein Krypto-Serviceanbieter tatsächlich Steuern einbehalten könnte.

Steuern und Kryptowährungen in Deutschland:

In Deutschland unterliegen Kryptogewinne der persönlichen Einkommensteuer. Das bedeutet, dass eine Krypto-Exchange alle Einkommensdaten eines Nutzers kennen müsste, um die Steuern korrekt abführen zu können. In der Praxis wäre dies äußerst schwierig umzusetzen. Es gibt jedoch Stimmen aus der deutschen Krypto-Community, die die Frage aufwerfen, warum das Krypto-Trading nicht der Kapitalertragsteuer unterliegt, da die beiden Themen gewisse Ähnlichkeiten aufweisen. Eine Gesetzesänderung müsste hierfür jedoch durch den Bundestag erfolgen.

Vor- und Nachteile der Kapitalertragsteuer:

Würde das Krypto-Trading tatsächlich der Kapitalertragsteuer unterliegen, gäbe es einen festen Steuersatz von 25 Prozent auf die Gewinne. Dies könnte für die meisten Nutzer positiv sein, da es in vielen Fällen zu einer geringeren Steuerbelastung führen würde. Dies ist auch dann der Fall, wenn der persönliche Steuersatz niedriger ist. Hier gibt es die Möglichkeit, die Steuerlast durch eine individuelle Steuererklärung weiter zu reduzieren und auf die Kapitalerträge den persönlichen Steuersatz anwenden zu lassen. Es gibt bereits andere Länder wie Österreich, in denen ähnliche Schritte unternommen wurden. Die Umsetzung ist jedoch komplex und es gibt Herausforderungen im Zusammenhang mit Ein- und Auszahlungen sowie länderübergreifenden Regelungen.

Die Kapitalertragssteuer auf Kryptotransaktionen hat jedoch auch erhebliche Nachteile, gerade die Jahresfrist würde dann keine Anwendung mehr finden und obwohl sich der Steuersatz reduziert würden aufgrund der sehr viel höheren Gewinne die Steuern bei den meisten wohl höher ausfallen.

Blockchain als Innovation

Man könnte die Idee auch noch weiter spinnen und sich einmal überlegen, ob es möglich wäre die Blockchain als Lösung für den Kapitalertragsteuerabzug zu verwenden und damit Cum cum und Cum Ex Steuerhinterziehungen zu unterbinden.

Eine interessante Möglichkeit wäre die Nutzung der Blockchain-Technologie, um bereits bestehende Finanzprodukte wie Aktien auf einer Blockchain abzubilden, hierfür gibt es mit dem eWPG sogar schon die gesetzliche Grundlage. Die Möglichkeit Kapitalertragsteuer per Smart Contract automatisch abzuführen wäre hier nur der nächste logische Schritt. Dies würde zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit führen. Es könnten Smart Contracts genutzt werden, um die Steuerabführung zu automatisieren. Dies hätte das Potenzial, den Prozess effizienter und sicherer zu gestalten. Es ist jedoch erforderlich, dass der Staat diese Möglichkeiten erkennt und entsprechende Systeme implementiert.

Die Diskussion um die Kapitalertragsteuer im Zusammenhang mit Kryptowährungen ist und bleibt spannend.

17. Mai 2023No Comments

ETH Shapella Upgrade: Neue Möglichkeiten und steuerliche Aspekte des Stakings

Das Staking von Kryptowährungen wie Ethereum gewinnt zunehmend an Bedeutung. Doch wie sieht es mit der steuerlichen Behandlung von Staking-Erträgen aus? In diesem Artikel gehen wir genauer auf die Unterschiede zwischen Staking und Forging ein und beleuchten die steuerlichen Aspekte, die mit dem ETH Shapella Upgrade einhergehen.

Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen Staking und Forging. Beim Forging wird aktiv an der Blockbildung teilgenommen, und jeder, der eine eigene Staking Node betreibt, wird rechtlich gesehen als Forging-Betreiber angesehen. Wenn hingegen ein Anbieter wie eine Börse (z.B. Exchanges) genutzt wird, spricht man von Staking.

Bei Forging handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit, die ähnlich dem Mining behandelt wird. Die Einkünfte aus dem Forging werden bei ihrem Zufluss besteuert, inklusive Gewerbesteuer und dem persönlichen Einkommenssteuersatz. Der Verkauf der erzeugten Coins ist zu jeder Zeit steuerpflichtig, es gilt keine einjährige Frist für die Steuerfreiheit. Ein positiver Aspekt ist jedoch, dass bei einem Kurseinbruch Verluste leichter abgesetzt werden können.

Beim Staking hingegen handelt es sich um eine private Vermögensverwaltung und die Einkünfte werden als sonstige Einkünfte behandelt. Beim Verkauf von gestakten Coins handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft. Die Versteuerung erfolgt beim Zufluss der Erträge als sonstige Einkünfte. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) schreibt hierzu: "Die erlangten Einheiten einer virtuellen Währung sind mit dem Marktkurs zum Zeitpunkt der Anschaffung anzusetzen."

Warum ist der Verkauf steuerpflichtig? Laut BMF liegt ein Tausch vor, bei dem temporär auf die Nutzung einer virtuellen Währung verzichtet wird. Indem man diese hinterlegt, tauscht man die Nutzung gegen andere Kryptowährungen ein. Dieser Tausch ist steuerpflichtig.

Eine wichtige Unterscheidung liegt in der Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Tätigkeit - Forging vs. Staking. Es ist ratsam, sich bei steuerlichen Fragen von einem Fachexperten beraten zu lassen, um die korrekte Einordnung vorzunehmen.

Nun werfen wir einen Blick auf das ETH Shapella Upgrade. Mit diesem Upgrade werden zwei wichtige Verbesserungen vorgenommen: das Shanghai-Upgrade auf der Execution Layer und das Capella-Upgrade auf der Consensus Layer.

Die spannende Neuerung besteht darin, dass erstmalig das Abheben der hinterlegten Coins einer Staking-Nodes auf Ethereum möglich ist. Bisher hatten ETH-Staker keinen Zugriff auf ihre eingezahlten Coins. Mit dem Shapella-Upgrade können sie das Staking auflösen und auf die notwendigen 32 ETH zugreifen.

Doch wie wirkt sich das Shapella Upgrade steuerlich aus? Da der Zufluss der gestakten Coins steuerpflichtig ist, stellt sich die Frage, was genau als Zufluss gilt. Hier gibt es zwei Argumentationen. Die erste besagt, dass mit dem Upgrade der Zufluss beginnt. Die zweite besagt, dass der Zufluss seit Beginn des Stakings kontinuierlich erfolgt. Es gibt bislang keine eindeutige Antwort auf diese Frage, daher ist es wichtig, sich über aktuelle Entwicklungen und Empfehlungen der Steuerbehörden auf dem Laufenden zu halten.

Insgesamt ist das ETH Shapella Upgrade ein bedeutender Schritt für das Staking von Ethereum und eröffnet neue Möglichkeiten für die ETH-Staker.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass Staking eine spannende Methode ist, um Erträge aus Kryptowährungen zu generieren, aber die steuerlichen Aspekte nicht außer Acht gelassen werden dürfen.

3. Mai 2023No Comments

Podcast-Gastauftritte

Entdecke unsere neue Spotify-Playlist mit all unseren Gastauftritten! In den Podcasts geht es um verschiedene Aspekte der Krypto-Besteuerung, von den Grundlagen bis hin zu komplexen Themen wie Mining und Staking. Wir teilen unser Wissen und geben Tipps, wie ihr eure Krypto-Gewinne korrekt versteuern könnt.
Finde heraus, wie Experten ihre Steuerangelegenheiten handhaben und lass dich inspirieren!


🎧 Jetzt reinhören! -> HIER klicken

27. April 2023No Comments

Unsere neue Webseite ist online!

Noch nie war es so einfach mit Kryptowährungen zu traden - doch kaum jemand denkt dabei an die nächste Steuererklärung. Die Gründer Werner Hoffmann und Constantin Steininger haben mit der Pekuna GmbH die Lösung hierzu geschaffen: Die Erstellung von Steuerreportings für Kryptos. Die beiden sind auf zahlreichen Gastbeiträgen zum Thema Krypto und Steuern und diversen Fachtagungen/Messen für Steuerberatung vertreten, um ihr Wissen darin zu teilen. 

Unsere Dienstleistung:

Mithilfe unserer erfahrenen Analysten werden die Transaktionsdaten unserer Kunden gesammelt und ausgewertet, die steuerliche Relevanz aufgezeigt und daraus ein hochwertiges schriftliches Steuergutachten erstellt. Dabei wird jedes Gutachten in Absprache mit dem Kunden angefertigt. 

Nach knapp 5 Jahren am Markt hat sich bei uns einiges getan. Wir haben dazugelernt, sind gewachsen und bereit für den nächsten großen Schritt - wir wollen unsere Fortschritte auch auf unserer Website darstellen. Unser neues Design spiegelt ganz im Sinne einer Blockchain unsere Arbeit wider: Wir bilden die Kette zwischen Kryptowährungen und dem traditionellen Finanzsystem und fungieren als Bindeglied zwischen dem Trading von Kryptowährungen und deren Besteuerung.

Wir haben unsere Website daher kommunikativer, kundenfreundlicher, zielorientierter und moderner gestaltet. Aber keine Sorge, an unserem Service ändert sich nichts!

Was hat sich verändert? Hier ein Überblick:

  • Schnellere Kontaktaufnahme: Mit nur einem Klick gelangt man nun zur unverbindlichen Anfrage zu einer Einstiegsprüfung. Anfrage ausfüllen, abschicken, fertig. Wir melden uns schnellstmöglich.
  • Wer sich bereits gefragt hat, wie unser Gutachtenservice funktioniert oder was genau ein Steuerreporting für Kryptowährungen beinhaltet, wird auf unserer neuen Website fündig.
  • In unserer Rubrik "News" halten wir euch auf dem Laufenden darüber, wo wir gerade mitwirken, welche steuerlichen Neuerungen es in Sachen Kryptos gibt und vieles mehr!
  • Lernt unser Team kennen und seht euch unsere Profile an. So wisst ihr, wer hinter Pekuna steckt und mit wem ihr zusammenarbeitet.
  • FAQ - Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen zu unserem Service einmal für euch zusammengefasst. Vielleicht lässt sich so schon vorab die ein oder andere Frage klären.

Eine weitere wegweisende Änderung haben wir bei unserem Slogan vorgenommen. Unser Ziel war es, einen einprägsamen Slogan zu kreieren, der zudem selbsterklärend für unseren Service steht. Entstanden ist daraus: Pekuna - Klarheit bei Krypto-Steuern.

Viel Spaß beim durchstöbern unserer neuen Website!

P.S. Falls euch interessiert, warum wir eigentlich 'Pekuna' heißen, seht gern mal unter Vision nach.

6. Februar 2023No Comments

BMF Entwurf zu Mitwirkungspflichten veröffentlicht

Vor wenigen Tagen hat das Bundesministerium der Finanzen Pekuna und weiteren Krypto-Steuerexperten einen Entwurf der Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei virtuellen Währungen und  sonstigen Token geschickt, damit diese eine Stellungnahme abgeben können.

Der Entwurf wurde bereits im Mai bei einem Treffen im Bundestag –  bei dem auch Pekuna-Geschäftsführer Werner Hoffmann mit dabei war -angekündigt sowie  bei der Veröffentlichung der ersten Version des BMF-Schreibens erwähnt.

Bei dem Entwurf handelt sich um eine geplante Erweiterung des bereits existierenden BMF-Schreibens  „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token“ vom 10. Mai 2022.

Inhaltlich beinhaltet das vierseitige Dokument wenig Überraschendes. 

Es ist in die folgenden drei Punkte gegliedert:

  1. Allgemeines – hier werden die Grundlagen der Abgabenordnung dargestellt
  2. Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten im Betriebsvermögen
  3. Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten im Privatvermögen

Wir wollen nun näher auf die einzelnen Punkte eingehen::

In der Abgabenordnung, die das Verfahrensrecht für alle Steuern regelt, gibt es verschiedene Mitwirkungspflichten. Es überrascht nicht, dass im Kryptobereich von der erweiterten Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten Gebrauch gemacht wird. Gerade bei Exchanges mit Sitz im Ausland ist dies relevant. Interessant ist aber, dass die gleiche Regelung auch für DEX (dezentrale Exchanges) angewandt wird. Auch hier sieht das BMF, dass die DEX im Ausland und damit „außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes“ liegen. Das Ministerium berücksichtigt jedoch leider nicht, dass die Sachverhaltsermittlung, um die es hier geht, bei einer DEX sehr einfach ist. Denn alle Daten stehen auf der Blockchain zur Verfügung. 

Spannend ist, dass in dem Schreiben auch direkt auf die Aufbewahrungspflichten hingewiesen wird. Diese ändern sich bei Einkünften von mehr als 500.000 Euro pro Jahr. Das BMF scheint also davon auszugehen, dass dies in der Gruppe der Kryptoinvestoren häufig vorkommt. Vielleicht wurde auf diese Vorschrift aber auch nur hingewiesen, weil ab 500.0000 Euro  ein elektronischer Datenzugriff verlangt werden kann. Dies würde eine mögliche Prüfung auf jeden Fall extrem erleichtern..  Uns ist jedoch nicht bekannt, dass dies in der Vergangenheit bereits gemacht wurde, – trotz  rechtlicher  Grundlage. 

In Randziffer 11 verlangt das BMF, dass die Finanzämter nach Walletadressen und Beständen fragen, um die Nachvollziehbarkeit zu prüfen. Dazu muss man sagen: Dem Finanzamt muss grundsätzlich kein Einblick in die persönliche Vermögenssituation gegeben werden. Für die Ermittlung des Sachverhaltes und um das in den nächsten Jahren besser nachvollziehen zu können, haben aber auch wir dies bereits so gehandhabt. 

Bei den Mitwirkungspflichten gibt es inhaltlich keine großen Überraschungen. Die lange Liste hätte man sich sparen und durch „alles“ ersetzen können (Randziffer 11). 

Aufschlussreich sind die Anforderungen im Betriebsvermögen, insbesondere an eine Verfahrensdokumentation.

Das BMF bat bis 29. August um eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Entwurf. Ob wir eine eigene Stellungnahme abgeben oder an einer mitarbeiten werden, ist noch unklar. 

Das Ministerium will den Entwurf dann im Herbst veröffentlichen. Interessant wird der Unterschied zwischen dem jetzigen und dem dann veröffentlichten Schreiben sein. Für Pekuna werden jedoch keine großen Überraschungen enthalten sein, da alle unsere Gutachten schon jetzt den BMF-Anforderungen entsprechen.

Hier der Link zum Originalschreiben: HIER

6. Februar 2023No Comments

Stellungnahme zu BMF Entwurf zu Mitwirkungspflichten

Pekuna hat auch zum letzten BMF Entwurf wieder eine Stellungnahme abgegeben.

Den Entwurf haben wir an dieser Stelle bereits etwas erklärt: LINK

Unsere Antwort an das Finanzministerium kann hier eingesehen werden.

15. November 2022No Comments

Austausch mit dem Bundesministerium der Finanzen

Wir waren heute wieder einmal im Austausch mit dem Bundesministerium der Finanzen. Als Gast des BMF IT-Gesprächskreis ging es unter anderem um das Thema „internationaler Informationsaustausch bei Krypto Vermögen“. Hier ging es um die Regelungen des CARF (Crypto Asset Reporting Framework) bei dem Anbieter von Krypto Dienstleistungen dazu verpflichtet sind gewisse Daten zu melden. Heute haben wir erfahren welche Daten gemeldet werden und wie diese gemeldet werden müssen.

Das CARF ist auf OECD Ebene und betrifft damit über 100 Länder und damit vermutlich alle größeren regulierten zentralisierten Börsen.

Damit ist jetzt klar, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist bis alle Finanzämter Zugriff auf Transaktionsdaten von Kryptobörsen haben.


Auch wenn uns diese Entwicklung nicht gefällt war klar, dass dies kommen wird. Indem wir uns zu diesem Thema aktiv einbringen können wir zumindest versuchen die kommenden Regelungen für die Kryptoszene positiv zu beeinflussen.