18. April 2024Comments are off for this post.

Bitcoin Halving: Was steckt dahinter?

In weniger als zwei Tagen steht ein bedeutendes Ereignis für Bitcoin und seine Anhänger bevor: das vierte Bitcoin Halving. Dieses Ereignis, das ungefähr alle vier Jahre stattfindet, markiert einen wichtigen Moment und hat Auswirkungen auf Miner und dadurch im späteren Verlauf auch die Investoren und den gesamten Kryptomarkt.

Das Prinzip des Bitcoin Halvings

Das Halving reduziert die Belohnung, die Bitcoin-Miner für das Hinzufügen eines neuen Blocks zur Blockchain erhalten, um die Hälfte. Aktuell erhalten die Miner 6,25 Bitcoins pro Block, aber nach dem Halving wird diese Belohnung auf 3,125 Bitcoins sinken. Ziel ist es, die Inflation zu begrenzen und die Währung vor der Entwertung durch Überproduktion zu schützen.

Gerade für Einsteiger ist noch mal wichtig zu erwähnen, dass nicht die bestehenden Bitcoin halbiert werden sondern nur die Menge die neu erzeugt wird.

Steuerliche Aspekte des Bitcoin Halvings

In erster Linie betrifft das Halving die Miner, für die werden die Einnahmen weniger werden was sich natürlich auch auf deren steuerliche Belastung auswirkt. Das Halving ist kein steuerliches Ereignis, bedeutet also für denjenigen der seine Bitcoin einfach nur hält ändert sich nichts.

Auswirkungen auf den Markt und die Zukunft von Bitcoin

Historisch gesehen hat jedes Bitcoin Halving zu einer erhöhten Volatilität und oft auch zu einem Preisanstieg im Laufe der Zeit geführt, da die verringerte Belohnung die Schaffung von Bitcoins verlangsamt und damit bei steigender Nachfrage den Preis potenziell erhöht. Wer jetzt vielleicht durch den Hype rund um das Halving und vielleicht auch kurzfristige Kurssprünge spontan seine Bitcoin verkauft löst damit natürlich auch eine steuerliches Ereignis aus das ggf steuerliche Pflichten mit sich bringt.

Fazit

Das bevorstehende Bitcoin Halving ist mehr als nur ein technisches Ereignis; es ist ein symbolischer Moment, der die Knappheit und den wertvollen Charakter von Bitcoin unterstreicht. Für Investoren bietet es eine gute Gelegenheit, die langfristige Vision hinter Bitcoin zu reflektieren und ihre Anlagestrategien entsprechend anzupassen. Für Miner könnte es eine Herausforderung sein, die jedoch auch neue Effizienzstrategien und technologische Innovationen stimulieren könnte.

15. April 2024Comments are off for this post.

DeFi und Steuern: Ein Leitfaden für das digitale Finanzzeitalter

Dezentralisierte Finanzen (DeFi) erleben derzeit einen beispiellosen Aufschwung. Mit dem rasanten Anstieg des Total Value Locked (TVL) zieht dieser Sektor immer mehr Kapital an. Doch dieser Boom bringt auch steuerliche Verpflichtungen mit sich, die jeder Investor und Interessent kennen sollte. Hier mal eine Übersicht was alles im Defi Bereich steuerliche Auswirkungen haben kann. Wir werden ihm Rahmen dieses Beitrags nicht auf die Details von allen Bereichen eingehen und man muss auch wissen, dass vieles im Bereich Defi noch nicht klar geregelt ist.

Beispiel aus der Praxis: Steuern beim Tausch von Kryptowährungen.

Um die passenden Währungen für seine Defi Aktivität zu haben muss man diese oft erst aus vorhandenen anderen Coins tauschen. Dies kann je nach Haltefrist steuerliche Auswirkungen haben.

Stellen wir uns vor, jemand tauscht Solana (SOL) gegen USDH auf der DeFi-Plattform Jupiter. Wenn der Wert von SOL seit dem Kauf gestiegen ist, ist der Gewinn aus diesem Tausch steuerpflichtig. Dies illustriert, dass nahezu jede Transaktion innerhalb des DeFi-Sektors in Deutschland steuerliche Konsequenzen hat.

Das Wrapping von Kryptowährungen

Das Wrapping also das Überführen einer Kryptowährung auf eine andere Blockchain oder in einen anderen Token, stellt, ist in den meisten Fällen anders als der Tausch, kein steuerliches Ereignis dar. Anders kann es jedoch schon wieder aussehen, wenn die Token und die gewrappten Token nicht identisch sind z.B. weil der neue Token automatisch am liquid Staking teilnimmt. Ein gutes Beispiel hierfür ist wETH und stETH.

Erzielung von Erträgen jeglicher Art. 

Es gibt im Defi Bereich verschiedene Möglichkeiten Erträge zu erwirtschaften. Durch das zur Verfügung stellen von Liquidität, durch das Locken von Token oder auch durch das burnen von Token oder NFTs. Diese Erträge müssen immer einzeln betrachtet werden, da hier auch kleine Unterschiede bereits steuerliche Auswirkungen haben können. Aber grundsätzlich sollte man Vorsicht walten lassen und mal immer davon ausgehen, dass hierfür Steuern anfallen.

Was bedeutet das für Anleger und Entwickler im DeFi-Sektor?

Mit dem steigenden Interesse und Kapitalfluss in den DeFi-Markt müssen sich sowohl Anleger als auch Entwickler der steuerlichen Implikationen bewusst sein. Jede Transaktion, beispielsweise ein Tausch oder Staking kann steuerliche Ereignisse auslösen. Dies erfordert eine akkurate Dokumentation und gegebenenfalls die Unterstützung durch Experten.

Fazit:

Die steuerliche Landschaft im Bereich der dezentralisierten Finanzen kann komplex sein. Mit dem wachsenden TVL und der stetigen Evolution des DeFi-Sektors ist es entscheidend, sich über die steuerlichen Pflichten im Klaren zu sein. Indem man sich informiert und entsprechend plant, kann man sich sicher in der Welt der DeFi bewegen und die neuen Möglichkeiten, die sie bietet, voll ausschöpfen.

2. April 2024Comments are off for this post.

Kryptowährungen als Gehalt: Was bedeutet das steuerlich?

Mit Bitcoin, der sich derzeit nahe seinem neuen Allzeithoch bewegt, und dem stetig wachsenden Interesse an Kryptowährungen, kommen immer mehr Menschen in Berührung mit diesem faszinierenden Sektor. Dieser Trend macht auch vor der Arbeitswelt nicht halt. Mehr und mehr Arbeitnehmer erhalten einen Teil ihres Gehalts in Form von Kryptowährungen. Diese Entwicklung wirft jedoch wichtige Fragen bezüglich der steuerlichen Behandlung auf.

Gehaltszahlungen in Kryptowährungen: Eine innovative Option mit steuerlichen Implikationen

Die Auszahlung des Gehalts in Kryptowährungen klingt nicht nur modern, sondern ist es auch. Sie spiegelt den zunehmenden Einfluss digitaler Währungen auf unser tägliches Leben wider. Doch so innovativ diese Zahlungsform auch sein mag, sie führt zu einer Reihe steuerlicher Pflichten, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber gründlich verstehen müssen.

In Deutschland werden Kryptowährungen, die als Teil des Gehalts ausgezahlt werden, steuerlich als Anschaffungen betrachtet. Das bedeutet, dass der Wert der Kryptowährung zum Zeitpunkt der Auszahlung als Bruttogehalt angesehen und entsprechend versteuert wird. Für den Arbeitgeber bedeutet dies, dass er die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge auf den Euro-Gegenwert der ausgezahlten Kryptowährungen berechnen und abführen muss. Was viele gerne vergessen ist, dass diese Regelungen auch bei Arbeitgebern im Ausland gilt, wer als Kryptowährungen als Zahlungsmittel verwendet, um damit Bankgebühren zu umgehen, muss darauf achten, dass trotzdem die entsprechende Lohnsteuer und Sozialabgaben in Deutschland bezahlt werden.

Die steuerliche Behandlung von Kryptogehältern

Obwohl die Auszahlung in Kryptowährungen erfolgt, findet keine Änderung der steuerlichen Pflichten statt. Sowohl Lohnsteuer als auch Sozialversicherungsbeiträge müssen weiterhin in Euro abgeführt werden. Dies stellt sicher, dass die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers erfüllt werden.

Wenn Arbeitnehmer ihre erhaltenen Kryptowährungen dann später verkaufen, müssen sie sich der potenziellen Steuerfolgen bewusst sein. Der Verkauf von Kryptowährungen kann zu steuerpflichtigen Gewinnen oder Verlusten führen. Diese müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Hier kommt die einjährige Haltefrist ins Spiel: Werden die Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten, bevor sie verkauft werden, sind die Gewinne steuerfrei. Andernfalls müssen Gewinne zum persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.

Warum eine gründliche Auseinandersetzung unerlässlich ist

Nicht immer lässt es die Gewerbeordnung auch zu, dass Gehälter in Kryptowährungen ausgezahlt sind, hier ist nämlich ganz klar geregelt, dass Gehälter in Euro zu bezahlen sind. Fremdwährungen sind unter bestimmten Bedingungen z.B. das der Arbeitnehmer im entsprechenden Land tätig ist ebenfalls noch möglich aber für anderes gibt es erstmal keine Grundlage. Erst durch die Rechtssprechung wurde dies aufgeweicht, dass hier auch ein gewisser Anteil als sogenannte Sachzuwendung, worunter auch Kryptowährungen fallen, bezahlt werden kann. Das gesamte Gehalt geht jedoch nie.

Weitere Herausforderungen gibt es auch noch, wenn das Unternehmen Mitarbeiter mit dem Firmeneigenen Coins oder Tokens bezahlt, hier stellt sich die Frage, ob dies wie eine Unternehmensbeteiligung gesehen werden muss oder ob es sich ggf. doch nur um eine Produktprobe handelt, die mit dem Rabattfreibetrag abgedeckt ist, ähnlich wie wenn eine Brauerei an ihre Mitarbeiter Bier als Lohnbestandteil gibt.

16. März 2024Comments are off for this post.

Neue Richtlinien im BMF-Entwurf zu Kryptowährungen: Ein Schritt in die richtige Richtung?

Der neueste Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur steuerlichen Behandlung von Kryptowerten wurde vergangene Woche veröffentlicht. Doch was bedeutet dieser Entwurf für Anleger und welche Änderungen bringt er mit sich?

Inhaltlich wenig Überraschendes, aber praktikablere Umsetzung

Es überrascht nicht, dass das BMF die Mitwirkungspflichten in den Fokus rückt – ein Thema, das bereits seit dem allerersten Entwurf eines BMF-Schreibens zum Thema Kryptowerte aus Juni 2021 bekannt ist. Im Vergleich zum ersten Entwurf vom Juli 2022, der an die Verbände geschickt wurde, erscheint dieser neue Entwurf jedoch umsetzbarer. Während der vorherige Entwurf durch seine hohen Anforderungen und gleichzeitigen Hinweise auf die Möglichkeit der Schätzung fast unerreichbar schien, wirkt der aktuelle Entwurf differenzierter und realistischer, besonders in Bezug auf die Drohungen der Schätzungen, die im neusten Entwurf nicht mehr so stark präsent sind.die der Realität möglichst nahekommen müssen.

Was ist neu?

Eine der bemerkenswerten Neuerungen in diesem Entwurf ist die Anerkennung, dass als Kurs nicht ausschließlich ein Börsenkurs, sondern auch Kurse von Preis Aggregatoren zulässig sind. Diese Anpassung kann die Ermittlung von Gewinnen oder Verlusten aus dem Handel mit Kryptowährungen für Anleger wesentlich erleichtern, indem sie flexiblere Optionen zur Kursbestimmung bietet.

Die Bedeutung für Anleger

Für Anleger bedeutet dieser Entwurf vor allem eines: Es wird klarer, wie sie ihre Steuern berechnen und angeben sollen. Die Anerkennung von Kursen von Preis Aggregatoren bietet eine größere Flexibilität und könnte die Dokumentation und Berechnung von steuerlichen Sachverhalten vereinfachen. Allerdings bleibt die Verpflichtung, die eigenen Krypto Transaktionen akkurat zu dokumentieren und bei der Steuererklärung korrekt anzugeben.

Schätzung bleibt eine Grauzone

Obwohl der Entwurf die Schätzung differenzierter behandelt, bleibt diese weiterhin eine Grauzone. Es wird zwar betont, dass die Schätzungen der Realität möglichst nahe kommen müssen, jedoch bleibt unklar, wie dies in der Praxis umzusetzen ist, besonders in Fällen, in denen Daten fehlen oder unvollständig sind.

Fazit

Der neueste Entwurf des BMF zur Besteuerung von Kryptowerten ist ein Schritt in die richtige Richtung, indem er die Umsetzbarkeit der steuerlichen Pflichten verbessert und mehr Klarheit schafft. Die Flexibilisierung bei der Kursbestimmung ist eine positive Entwicklung für Anleger. Allerdings bleibt abzuwarten, wie die finale Umsetzung dieser Richtlinien aussehen wird und inwiefern die Grauzonen, insbesondere bezüglich der Schätzungen, adressiert werden. Es ist empfehlenswert, dass Anleger die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich gegebenenfalls professionell beraten lassen, um steuerliche Risiken zu minimieren. Was jedoch die große Hoffnung von vielen war ist, dass es Regelungen zu weiteren Themen gibt wie Defi oder NFT, hierzu hat sich das BMF leider nicht geäußert.

7. März 2024Comments are off for this post.

Update aus dem Bundesfinanzministerium zu Krypto-Steuern

Das Bundesfinanzministerium hat gestern Abend einen Entwurf für ein Ergänzungsschreiben zum BMF-Schreiben „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token“ vom 10. Mai 2022 (BStBl. I, S. 668), veröffentlicht, welches auf Rückmeldungen und Diskussionen mit den Finanzbehörden der Länder basiert und Änderungen in den Bereichen der Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten sowie geringfügige Anpassungen in den erläuternden und steuerrechtlichen Einordnungen umfasst. Dies wurde an Pekuna und weitere Krypto-Steuerexperten geschickt, damit diese hierzu Stellung nehmen können.

Inhaltlich umfasst das vierseitige Dokument wenig Überraschendes. 

Es ist in die folgenden vier Punkte gegliedert:

  1. Erläuterungen 
  2. Ertragsteuerrechtliche Einordnung
  3. Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten
    1. Allgemeines 
    2. Mitwirkungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten im Betriebsvermögen 
    3. Mitwirkungs- und Aufbewahrungspflichten im Privatvermögen
  4. Anwendungsregelung

Im Folgenden gehen wir detailliert auf die verschiedenen Aspekte ein:

Im ersten Kapitel "Erläuterungen" werden geringfügige Neuerungen bezüglich der Bereitstellung von Transaktionsübersichten und Steuerreports durch Handelsplattformen und Wallet-Anbieter hervorgehoben. Nutzer erhalten in der Regel Zugang zu detaillierten Aufstellungen ihrer Transaktionen, die in verschiedenen Formaten wie CSV verfügbar sind und oft chronologisch nach virtuellen Währungen und Token sortiert sind. Es wird betont, dass der Abruf dieser Informationen zeitlich limitiert sein kann, was eine rechtzeitige Sicherung notwendig macht. Zudem bieten einige Plattformen und spezialisierte Dienstleister individuell anpassbare Steuerreports an, die darauf abzielen, steuerlich relevante Einkünfte aus dem Handel mit virtuellen Währungen und Token zu ermitteln. Diese Reports, die auf den Transaktionsübersichten aufbauen, können von den Nutzern bearbeitet werden, um eventuelle Fehler zu korrigieren oder steuerrechtliche Bewertungen anzupassen.

Im zweiten Kapitel "Ertragsteuerrechtliche Einordnungen" des BMF-Entwurfs werden wichtige Aspekte zur steuerlichen Behandlung von Transaktionen mit virtuellen Währungen und Token dargelegt. Die Bestimmung der Anschaffungskosten basiert auf dem Marktkurs zum Zeitpunkt der Anschaffung, wobei offizielle Börsenkurse als Referenz herangezogen werden (Randziffer 96). Dies gilt sowohl für Transaktionen innerhalb des Betriebsvermögens als auch im Privatvermögen, wobei spezifische Regeln für die Ermittlung von Veräußerungserlösen und die Bewertung von Tauschgeschäften festgelegt sind. Des Weiteren wird die steuerliche Behandlung von Einkünften aus der Verwendung von virtuellen Währungen für Lending-Zwecke sowie der durch Airdrops erhaltenen Einheiten thematisiert, wobei die Bewertung stets zum Marktkurs im Zeitpunkt des Zugangs erfolgt, nicht wie bisher zum Zeitpunkt des Zuflusses. Die präzisen Anweisungen bezüglich der Ermittlung des Marktkurses und der Einnahmenüberschussrechnung unterstreichen die Notwendigkeit einer sorgfältigen Dokumentation und Bewertung in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften. (Randnummern 43 und 96)

Das dritte Kapitel "Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten" fokussiert sich auf die Verpflichtungen der Steuerpflichtigen bezüglich der korrekten und wahrheitsgemäßen Angabe in den Steuererklärungen, sowie die spezifischen Herausforderungen, die sich aus der Natur virtueller Währungen und Token ergeben. Es wird betont, dass die technischen Besonderheiten dieser Anlagen, einschließlich Transaktionen, die direkt auf der Blockchain („on chain“) dokumentiert werden, sowie der Handel auf zentralen und dezentralen Plattformen, besondere Aufmerksamkeit in der steuerrechtlichen Behandlung erfordern (Randnummer 11).  Die Steuerpflichtigen sind für die Bereitstellung und Sicherung dieser Informationen verantwortlich, auch im Falle von Datenverlust durch Insolvenzen oder Hackerangriffe.

Es werden erweiterte Mitwirkungspflichten dargelegt, insbesondere wenn Transaktionen über ausländische Plattformen erfolgen. Zudem wird auf die Wichtigkeit von Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten eingegangen, sowohl im betrieblichen als auch im privaten Vermögen, einschließlich der Nutzung von spezieller Software zur Erfüllung dieser Pflichten (Randnummer 102). Die Finanzverwaltung kann unter bestimmten Voraussetzungen Schätzungen vornehmen, wenn die Steuerpflichtigen nicht ausreichend mitwirken oder ihre Angaben nicht ausreichend aufklären. Die Bewertung von Marktkursen und die Dokumentation von Transaktionsübersichten und Steuerreports spielen eine zentrale Rolle in der Erfüllung der steuerrechtlichen Anforderungen.

Das BMF bat bis 03. April um eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Entwurf. Wir planen eine Stellungnahme von unserer Seite aus.

Im Vergleich zu dem letzten Entwurf wurden einige Punkte ergänzt. Für Pekuna sind jedoch keine großen Überraschungen enthalten, da alle unsere Gutachten schon jetzt den BMF-Anforderungen entsprechen.

Hier geht’s zum orginal Schreiben:

17. Februar 2024Comments are off for this post.

Neue Wendungen im Steuerrecht: Airdrops unter der Lupe

Derzeit sorgen Airdrops regelmäßig für Aufsehen. Sie gelten als eine Art "Geschenk" von neuen Token direkt an die Wallets der Nutzer. Doch die steuerrechtliche Behandlung dieser Airdrops in Deutschland steht nun vor neuen Herausforderungen.

Bislang herrschte in der Krypto-Community die Annahme, dass Airdrops unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein könnten. Diese Annahme wird jedoch durch neue Erkenntnisse und die jüngsten Auslegungen der Finanzverwaltung Hamburg infrage gestellt.

Die steuerrechtliche Einordnung von Airdrops

Die Debatte entzündete sich an der Einordnung, ob Airdrops als steuerpflichtige Einkünfte zu betrachten sind. Die Finanzverwaltung Hamburg hat in einem Schreiben vom 17. März 2023, das im Januar veröffentlicht wurde, ihre Sichtweise dargelegt, die Airdrops grundsätzlich als steuerpflichtig einstuft, sofern sie im Kontext einer Gegenleistung stehen.

Das Problem dabei ist die Definition der "Gegenleistung". Nach der bisherigen Argumentation der Finanzverwaltung werden vermutlich alle Airdrops unter die Kategorie mit Gegenleistung fallen, was sie steuerpflichtig machen würde. Als Beispiel wird der ENS-Airdrop genannt, bei dem argumentiert wird, dieInhaberschaft einer Domainbereits als Gegenleistung zu werten ist.

Widerspruch aus der Community

Diese Auslegung trifft auf erheblichen Widerstand. Viele Experten und Krypto-Enthusiasten, einschließlich unseres Teams bei Pekuna, teilen diese Ansicht nicht. Wir verweisen auf unseren ausführlichen Artikel zu Airdrops, in dem wir erklären, warum diese Interpretation zu weit gefasst sein könnte und nicht der Realität von Airdrops und ihrer Intention entspricht.

Die Gegenleistung bei Airdrops – eine Grauzone

Die Hauptfrage, die sich nun stellt, ist: Was qualifiziert konkret als Gegenleistung bei einem Airdrop? Wenn die bloße Inhaberschaft einer Domain, wie im Fall von ENS, als Gegenleistung gewertet wird, öffnet dies eine breite Diskussionsgrundlage darüber, wie Airdrops steuerrechtlich zu bewerten sind.

Die Veröffentlichung des internen Schreibens der Finanzverwaltung Hamburg wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Es ist klar, dass eine breite Diskussion innerhalb der Krypto-Community, aber auch unter Steuerexperten notwendig ist, um zu einer angemessenen und gerechten steuerrechtlichen Behandlung von Airdrops zu gelangen.

Was nun?

Für Krypto-Investoren und -Nutzer in Deutschland bedeutet dies, dass sie sich auf unsicheres Terrain begeben. Die steuerrechtliche Landschaft rund um Airdrops ist in Bewegung, und es ist ratsam, sich professionell beraten zu lassen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Wir bei Pekuna bleiben an diesem Thema dran und werden weiterhin Updates und Einsichten bieten, um Klarheit in diese komplexe Materie zu bringen. Diskutieren Sie mit uns und der Community Ihre Ansichten und Erfahrungen, um gemeinsam zu einer Lösung zu finden, die der Dynamik des Krypto-Marktes gerecht wird.

9. Februar 2024Comments are off for this post.

Steuerliche Betrachtung des Solana Mobile Phones und der Airdrop-Erträge

Das Solana Mobile Phone, welches aktuell in der Pre-Order-Phase ist, zieht nicht nur Technikbegeisterte, sondern auch Krypto-Investoren an. Mit einem Preis von 450$ und der Aussicht auf Airdrops im Wert von über 1000$ nur wenige Wochen nach der Pre-Order, stellt sich für viele die Frage nach der steuerlichen Behandlung dieser Vorgänge. In diesem Artikel beleuchten wir, wie diese Ereignisse aus steuerlicher Sicht zu betrachten sind und ob der Anschaffungspreis des Handys von den Airdrop-Erträgen abgezogen werden kann.

Grundlagen der Besteuerung von Airdrops

Airdrops, also die kostenlose Verteilung von Kryptowährungseinheiten an Wallet-Inhaber, werden in Deutschland als Einkommen betrachtet. Der Wert des Airdrops zum Zeitpunkt des Erhalts ist in der Regel als sonstiges Einkommen zu versteuern. Die steuerliche Behandlung kann jedoch je nach Land variieren, und es ist ratsam, sich über die spezifischen Vorschriften in Ihrer Steuerjurisdiktion zu informieren. Für alle die ihren steuerlichen Wohnsitz in Deutschland haben gilt, dass wenn ein Airdrop keine Gegenleistung verlangt dieser steuerfrei ist. Was genau jedoch eine solche Gegenleistung sein kann, wie der zeitliche Zusammenhang sein muss, der Leistungsaustausch passieren muss und ob es dafür einen Leistungsempfänger geben muss sind weiterhin unklar und werden in der Fachliteratur gerade heiß diskutiert. Selbst wenn man zum Ergebnis kommt, dass es einen Leistungsaustausch gab, muss man weiterhin noch prüfen ob es einen Zufallskomponente gab die diesen Aspekt wiederum überlagern könnte.
Diese ganze Prüfung führt dann aber weiterhin ins leere, wenn man den Airdrop Token innerhalb eines Jahres verkauft. Kam man am Anfang auf die Einschätzung, dass der Airdrop ohne Leistungsaustausch und damit steuerfrei ist, dann sind auch seine Anschaffungskosten null, beim Verkauf wird der Gesamte Verkaufserlös besteuert. Ob das kaufen eines Solana Phones bereits als Leistungsaustausch anzusehen ist, dürfte mindestens umstritten sein.

Steuerliche Behandlung des Solana Mobile Phone Kaufs und der Airdrops

Kommen wir nun zum Kern des Themas: Kann der Anschaffungspreis des Solana Mobile Phones von den Airdrop-Erträgen abgezogen werden? Die kurze Antwort lautet in den meisten Fällen: Nein. Der Kaufpreis des Handys (450$) wird steuerlich als Anschaffung eines Wirtschaftsguts betrachtet und nicht direkt mit den Airdrop-Erträgen in Verbindung gebracht. Die Airdrops selbst werden zum Zeitpunkt des Erhalts als Einkommen betrachtet und müssen entsprechend versteuert werden. 

Warum lässt sich der Anschaffungspreis nicht abziehen?

Generell betrachtet liegt der Hauptgrund in der Trennung zwischen Anschaffungskosten für ein physisches Gut (das Handy) und Einkommen aus Airdrops. Aus steuerlicher Sicht sind dies zwei separate Vorgänge. Der Kauf des Handys stellt eine private Ausgabe dar, während die Airdrops als Einkommen aus sonstigen Leistungen betrachtet werden. Eine direkte Verrechnung zwischen diesen Posten ist in den meisten Fällen nicht vorgesehen.

Was ist mit Abschreibungen?

In einigen Fällen könnten Unternehmen oder Selbstständige, die das Solana Mobile Phone für geschäftliche Zwecke erwerben, in der Lage sein, den Kaufpreis als Betriebsausgabe abzusetzen oder über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Dies würde jedoch nicht die steuerliche Behandlung der Airdrops beeinflussen, die weiterhin als Einkommen zu versteuern wären.

Fazit: Steuerliche Betrachtung in Deutschland

In Deutschland ist die steuerliche Behandlung für Airdrops zwar eindeutig geregelt, in diesem Fall könnten wir nicht eindeutig sagen, ob der Anschaffungspreis des Handys (450$) bei dem zu versteuernden Gewinn zu berücksichtigen ist. Dies liegt daran, dass man hier klar definieren müsste, ob Airdrops ein fester Bestandteil beim Kauf sind und es sich hier somit um Airdrops mit Gegenleistungen handelt. Die Airdrops selbst werden zum Zeitpunkt des Erhalts als sonstiges Einkommen betrachtet und müssen entsprechend als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert werden, sofern sie einen Freibetrag übersteigen und keine Haltefrist zur Anwendung kommt.

Für Investoren und Nutzer in Deutschland bedeutet dies, dass sie sorgfältig ihre steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Erhalt von Airdrops prüfen müssen. 

1. Februar 2024Comments are off for this post.

Steuerliche Betrachtung des Krypto-Minings im Wandel

Mit dem bevorstehenden Bitcoin Halving, weniger als drei Monate entfernt, gerät das Thema Mining, zunehmend in den Fokus. Die steuerliche Behandlung des Minings in Deutschland stellt viele vor Herausforderungen, da sie von zahlreichen Faktoren abhängt, die bestimmen, ob die Mining-Aktivität als gewerblich oder privat eingestuft wird.

Steuerliche Einordnung des Minings

Die Klassifizierung des Minings zu steuerlichen Zwecken ist eine komplexe Angelegenheit, die individuell betrachtet werden muss. Im Allgemeinen kann Mining unter bestimmten Umständen als private Aktivität oder als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden.

Als private Aktivität wird Mining betrachtet, wenn es nur gelegentlich und ohne spezialisierte Hardware, mehr aus Interesse an der Technologie als mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, durchgeführt wird. Solche Einkünfte können nach § 22 Nr. 3 EStG als sonstige Einkünfte behandelt werden.

Gewerbliche Aktivität liegt vor, wenn das Mining mit der Absicht der Gewinnerzielung, nachhaltig und selbständig, sowie unter Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr durchgeführt wird. Diese Einkünfte fallen unter § 15 EStG als Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Steuerliche Behandlung von Mining-Erträgen

Bei privater Miningaktivität sind Mining Rewards steuerfrei, solange sie im Jahr die Freigrenze von 256€ nicht überschreiten. Übersteigen die Erträge diese Grenze, werden sie zum persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Gewerbliches Mining führt zur notwendigen Anmeldung beim Gewerbeamt und zur möglichen Verpflichtung zur Zahlung von Gewerbesteuer sowie zur Buchführungspflicht. Die Jahresfrist für steuerfreiheit entfällt hier ebenfalls.

Mining-Methoden und ihre steuerlichen Konsequenzen

Solo-Mining wird meist von großen Unternehmen oder Mining-Farmen betrieben und ist damit automatisch eine gewerbliche Tätigkeit. 

Solo-Mining von Privatpersonen hat die größten Schwierigkeiten bei der Auslegung. Es wird je nach Konstellation unterschiedlich besteuert. Die genaue steuerliche Behandlung hängt von den individuellen Umständen ab.

Cloud-Mining wird in den meisten Fällen als Einkünfte aus sonstigen Leistungen eingestuft, da die Teilnehmenden oft keinen direkten Einfluss auf die Hardware haben und auch sonst keine für ein Gewerbe typische Aufgaben und Entscheidungen haben.

Fazit und Ausblick

Die steuerliche Behandlung des Minings ist ein komplexes Feld, das individuell betrachtet werden muss. Insbesondere im Hinblick auf das bevorstehende Bitcoin Halving und die damit verbundenen Änderungen der Einnahmen für Miner ist es ratsam, sich steuerlich beraten zu lassen. Eine präzise Dokumentation aller Mining-Aktivitäten und -Erträge ist für die steuerliche Erfassung unerlässlich. Es empfiehlt sich, frühzeitig eine Steuerkanzlei zu konsultieren, um steuerliche Überraschungen zu vermeiden und die eigene Mining-Tätigkeit optimal zu gestalten.

23. Januar 2024Comments are off for this post.

DeFi und Steuern in Deutschland: So navigieren Sie durch die steuerlichen Herausforderungen

Das wachsende Feld der dezentralisierten Finanzen (DeFi) umfasst eine Vielzahl von Aktivitäten wie Staking, Liquidity Pools, Lending, aber aber auch beispielsweise Hebel-Trading auf einer dezentralen Exchange (DEX). Hier ist ein kleiner Überblickspezifischer Guide für deutsche Anleger, um ihre DeFi-Aktivitäten korrekt zu dokumentieren und einige steuerliche Fallstricke zu vermeiden.

1. Die Einjahresfrist verstehen

In Deutschland sind Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerfrei. Dies gilt auch für Gewinne aus DeFi-Aktivitäten. Daher ist es entscheidend, den Kauf- und Verkaufszeitpunkt jeder einzelnen Kryptowährungsposition genau zu dokumentieren. Für die Gewinne die aus Defi erzielt werden gilt, dass diese zwischen Erhalt und Verkauf ebenfalls ein Jahr gehalten werden müssen um steuerfrei verkauft werden zu können.

2. Dokumentation Ihrer Transaktionen

Die akkurate Aufzeichnung aller DeFi-Transaktionen ist für die steuerliche Erfassung unerlässlich. Nutzen Sie Tools wie CoinTracking, um Transaktionen in MetaMask oder anderen Wallets zu verfolgen. Achten Sie darauf, Kauf- und Verkaufsdatum, die gehandelte Menge, den Wert zum Zeitpunkt der Transaktion und die beteiligten Wallet-Adressen zu erfassen. Beim verwenden von Tools sollten die hinterlegten Preise für die Defi Einnahmen immer geprüft werden.

3. Steuerliche Behandlung von Hebel Trading

Beim Hebel Trading in DeFi wird es komplizierter. Gewinne aus solchen Geschäften können unter die Kategorie der Kapitaleinkünfte fallen, die mit einer Kapitalertragsteuer von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Haltedauer unter einem Jahr liegt.

4. Berücksichtigung des persönlichen Einkommensteuersatzes

Falls Ihre Gewinne aus DeFi-Aktivitäten werden in den meisten Fällennicht unter die Kapitalertragssteuer fallen, könnten sie Ihrem  dem persönlichen Einkommensteuersatz unterliegen. Dies ist relevant, wenn Ihre DeFi-Aktivitäten als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden. Der persönliche Steuersatz kann bis zu 45% betragen und beinhaltet neben der Einkommensteuer auch noch in manchen Fällen den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.

5. Umgang mit Verlusten

Verluste können in beschränktemgewissem Rahmen steuerlich geltend gemacht werden, jedoch ist die Verlustverrechnung im Bereich der Kryptowährungen und DeFi in Deutschland begrenzt. Es ist wichtig, auch Verluste genau zu dokumentieren, um sie gegebenenfalls mit Gewinnen verrechnen zu können. Die Gewinne aus der Defi Aktivität unterliegt einer anderen Einkommensgruppe als z.B. das Trading, daher können diese nicht miteinander verrechnet werden.

6. Aufbewahrung und Organisation der Unterlagen

Bewahren Sie alle Belege und Dokumentationen für mindestens zehn Jahre auf. Dies schließt Transaktionsnachweise, Wallet-Adressen und Screenshots von DeFi-Plattformen ein.

3 weitere beliebte Aktivitäten im Defi:

1. Staking

Staking-Erträge werden in Deutschland als sonstige Einkünfte aus Leistungen betrachtet und dementsprechend besteuert. Dies bedeutet, dass die Erträge aus dem Staking der Kryptowährungen mit dem persönlichen Steuersatz unterliegen. Es ist wichtig, den Zeitpunkt und den Wert der erhaltenen Staking-Belohnungen genau zu dokumentieren. Wer eine eigene Stakingnode betreibt kann sogar gewerblich sein.

2. Liquidity Pools

Gewinne aus der Teilnahme an Liquidity Pools werden ebenfalls als sonstige Einkünfte aus Leistungen angesehen. Die steuerliche Behandlung ist ähnlich wie beim Staking, wobei hier zusätzlich die Frage der Veräußerungsgewinne eine Rolle spielt, ist das einzahlen in einen Liquidity Pool bereits ein steuerpflichtiger Tausch gegen einen LP Token? Hier gibt es verschiedene Meinungen. Sehr neu ist ebenfalls die Auffassung, dass eine Einzahlung in einen LP ein Darlehen darstellt und es sich damit um Kapitalerträge handelt. .

3. Lending

Beim Lending, also dem Verleihen von Kryptowährungen, gibt es sogar eine offizielle Aussage des Bundesministerium für Finanzen. In ihrem Schreiben vom 10.05.2022 wird in Randziffer 65 dazu eine Aussage getroffen. Es müssen die Zinserträge ebenfalls als Einkommen aus sonstige Einkünfte aus Leistungen versteuert werden. Dokumentieren Sie sorgfältig die erhaltenen Zinsen und berücksichtigen Sie diese in Ihrer Steuererklärung. 

Aufgrund der Komplexität und der Neuartigkeit von DeFi ist es ratsam, sich von einem auf Kryptowährungen spezialisierten Steuerberater beraten zu lassen. Dies ist besonders wichtig, da die steuerliche Behandlung von DeFi in Deutschland noch relativ neu ist und sich ständig weiterentwickelt.

Fazit

DeFi bietet innovative Möglichkeiten für Anleger, bringt aber auch komplexe steuerliche Herausforderungen mit sich. Eine sorgfältige Planung und Dokumentation Ihrer DeFi-Aktivitäten ist unerlässlich, um steuerkonform zu bleiben. Bleiben Sie informiert und suchen Sie bei Bedarf professionelle Unterstützung, um Ihre Steuerpflichten in Deutschland optimal zu erfüllen.

15. Januar 2024Comments are off for this post.

Steuerliche Behandlung von Airdrops: Was Sie bei einem Erhalt von 10.000 € beachten sollten

Steuerliche Behandlung von Airdrops: Was Sie bei einem Erhalt von 10.000 € beachten sollten

Das dezentrale Finanzwesen (DeFi) hat zum Ende des letzten Jahres ein beispielloses Wachstum erlebt, sowohl in Bezug auf die Nutzerzahlen als auch auf den Total Value Locked (TVL). Ein interessantes Phänomen in diesem Bereich sind Airdrops, wie sie von Protokollen wie Arbitrum, Celestia oder Jito durchgeführt wurden. Mit der Ankündigung weiterer Airdrops für dieses Jahr stellt sich für viele die Frage: Wie geht man steuerlich mit einem Airdrop um, insbesondere wenn dieser einen Wert von beispielsweise 10.000 € hat?

1. Was ist ein Airdrop? Ein Airdrop ist eine Verteilung von Kryptowährungen oder Tokens an eine Vielzahl von Wallet-Adressen, oft als Teil einer Marketingstrategie oder zur Belohnung treuer Nutzer eines Protokolls. Diese Airdrops können einen erheblichen Wert haben, was steuerliche Überlegungen nach sich zieht.

2. Steuerliche Einordnung von Airdrops In vielen Ländern, darunter auch Deutschland, können Airdrops steuerlich unter bestimmten Voraussetzungen als Einkommen betrachtet werden. Das bedeutet, dass der Wert des Airdrops zum Zeitpunkt des Erhalts als Einkommen versteuert werden muss. Wenn Sie also einen Airdrop im Wert von 10.000 € erhalten, wird dieser Betrag in Ihrer Steuererklärung als Einkommen aufgeführt und sie müssen bereits für den Erhalt des Airdrops Steuern bezahlen.

3. Bewertung des Airdrops Die Bewertung des Airdrops erfolgt zum Marktwert zum Zeitpunkt des Erhalts. Es ist wichtig, den genauen Zeitpunkt des Airdrops und den entsprechenden Marktwert zu dokumentieren, um eventuelle Rückfragen des Finanzamtes beantworten zu können.

4. Steuerliche Betrachtung: Ob ein Airdrop steuerlich als Einkommen gilt, das hängt von verschiedenen Faktoren ab und wurde vom Bundesministerium der Finanzen in einem Schreiben vom 10.05.2023 geregelt. Hierzu muss betrachtet werden, ob es für den Erhalt des Airdrops eine Gegenleistung gegeben hat. Nachdem man für die meisten Protokolle nur einen Airdrop bekommen hat, wenn man diese genutzt hat, ist diese Frage sehr schwer zu beurteilen. Liegt bei der Nutzung eines Protokolls bereits eine Gegenleistung vor. Gerade wenn bei der Nutzung des Protokolls bereits klar war, dass es hierfür einen Airdrop geben wird, ist davon auszugehen, dass dies als Gegenleistung anzusehen ist. Ist bei Nutzung des Protokolls noch nicht klar, dass es hierfür eine Airdrop geben wird, dann kann man davon ausgehen, dass es nicht als Gegenleistung anzusehen ist und daher auch nicht zu einer Steuerpflicht führt. Wenn man zum Ergebnis gekommen ist, es lag ein Leistungsaustausch vor, muss man danach prüfen, ob es eine Zufallskomponente gab. Diese Frage ist ebenfalls nicht leicht zu beantworten, da hier nicht klar definiert wird, ob die Frage der Höhe des Airdrops bereits ausreicht als Zufall oder ob es hier wirklich darum geht, dass die komplette Zuteilung per Zufall gemacht wird. Je nachdem wie man die hier erklärten Fragen beantwortet, ist der Airdrop bei Zufluss entweder komplett steuerfrei oder mit dem Marktwert zu versteuern.

4. Verkauf und weitere Steuern Wenn Sie sich entscheiden, die im Rahmen eines Airdrops erhaltenen Tokens zu verkaufen, könnten weitere Steuern anfallen. Der Verkauf wird dann als privates Veräußerungsgeschäft betrachtet, es gilt die Jahresfrist. Die Differenz zwischen dem Wert zum Zeitpunkt des Erhalts und dem Verkaufspreis wird als Gewinn oder Verlust betrachtet und entsprechend besteuert. Wenn man den Airdrop steuerfrei erhalten hat, muss bei Verkauf der gesamte Betrag als Gewinn versteuert werden.

5. Wichtige Überlegungen

  • Dokumentation: Halten Sie alle relevanten Informationen zum Airdrop fest, einschließlich Datum, Anzahl der erhaltenen Tokens und deren Marktwert.
  • Steuerliche Beratung: Aufgrund der Komplexität der Materie ist es ratsam, sich steuerlich beraten zu lassen, besonders bei hohen Beträgen.
  • Vorsicht bei hohen Beträgen: Bei Airdrops von signifikantem Wert sollten Sie besonders vorsichtig sein und alle steuerlichen Verpflichtungen genau prüfen.

Fazit 

Airdrops können eine angenehme Überraschung für DeFi-Nutzer sein, bringen aber auch steuerliche Verpflichtungen mit sich. Eine sorgfältige Dokumentation und das Bewusstsein für die steuerlichen Konsequenzen sind unerlässlich, um unerwartete Steuerbelastungen zu vermeiden. Bleiben Sie informiert und ziehen Sie bei Bedarf professionelle Hilfe hinzu, um Ihre steuerlichen Pflichten korrekt zu erfüllen.